Käufer hat Auto ohne Besichtung gekauft PROBLEM !

4. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
mea-culpa-666
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 8x hilfreich)
Käufer hat Auto ohne Besichtung gekauft PROBLEM !

Hallo zusammen,

ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.
Vor kurzer Zeit habe ich bei Mobile einen Multicar inseriert welcher durch einen Käufer ohne Besichtigung gekauft wurde.

Durch die große Entfernung (440km) hat der Käufer davon abgesehen, sich den Multicar vor Ort zu besichtigen.

Ich habe mehrfach am Telefon betont, dass es sich um ein über 40 Jahre altes Nutzfahzeug handelt und nicht um eine piekfeine Oldtimer Restauration.
Ein paar kleine Sachen wurden am Multicar gemacht.
Hier die Beschreibung des Inserates:

[color=red]Zum Verkauf steht hier ein Multicar M 22 mit 23.000 km. Der Multicar wurde komplett überholt und gewartet. Folgende Sachen wurden gemacht: - Ölwechsel - Bremsflüssigkeit erneuert - Keilriemen gewechselt - Lichtanlage voll funktionsfähig - Scheinwerfereinsätze neu - Bremsen sind in einem sehr guten Zustand, ebenso die Reifen - Pritsche ist grundiert und lackiert worden - Fahrerhaus, Rahmen und Achsen wurden ebenfalls mit Unterbodenschutz versiegelt und neu lackiert - Sitz wurde neu aufgepolstert Altersbedingt hat er noch ein paar Dellen und Schönheitsfehlerchen aber technisch ist er in einem Top-Zustand. Der Multicar springt sofort an und ist auch fahrbereit Leider gibt es für den Multicar keine Papiere. Bei weiteren Fragen einfach anrufen.[/color]

[color=black][/color] Dies war die Beschreibung die ich nach besten Wissen und Gewissen gemacht habe.
Einziger total bescheuerter Fehler ist, dass ich die Kilometer-Angabe falsch gemacht habe.
Real hat der Multicar 46.000 statt 23.000 km weg, keine Ahnung wie ich auf die 23 gekommen bin.

Der Käufer bemängelt nun, dass die Glühung des 2.Zylinders nicht funktioniert, hier habe ich Ihm erklärt, dass ich das nicht wusste da ich kein Fachmann bin und der Multicar auch immer brav beim ersten Mal angesprungen ist.
Deshalb wurde da von mir kein Verdacht geschöpft.
Weiterhin bemängelt der Käufer, dass der 2 und der 4 Gang beim Wegnehmen des Gases immer rausspringen würde.
Dies war bei mir nicht der Fall und deshalbe steht jetzt Aussage gegen Aussage.
Der Käufer ist der Meinung das der Multicar nicht in einem top Zustand ist und technische Mängel aufweist.
Jedoch bin ich der Meinung, dass man bei einem über 40 Jahre alten Fahrzeug schon von einem top Zustand sprechen kann wenn er beim ersten Mal anspringt und sonst keine größeren Mängel hat.

Desweiteren wurde vorab ein Kaufvertrag (ADAC)
http://www.adac.de/_mmm/pdf/2011_Kaufvertrag_Untern_Untern_33302.pdf

aufgesetzt indem auch die Klausel ,,Sachmängelhaftung werden an den Käufer übertragen", steht.
Ich habe Ihm den ausgefüllten Vertrag mit der Post gesendet und er hat ihn ebenso unterschrieben und ohne weitere Bemerkungen an mich zurückgeschickt.

Nun spricht er davon, dass ich Ihn getäuscht hätte und will einen Anwalt einschalten.
Ich sehe die ganze Sache jedoch so, dass er das Risiko seines nicht angeschauten Fahrzeuges selbst trägt.
Es hat Ihm freigestanden den Mutlicar vorab zu besichtigen und Probe zu fahren, jedoch wurde das durch ihn nicht gemacht.

Einziger Punkt den ich mir anlassten muss ist die falsche km Angabe, dies würde ich auch dem Käufer so ,,gestehen", da es ja unumredbar ist.
Jedoch will der Käufer aufgrund dieses ,,Fehler" unter Garantie als Entschädigung Geld haben.
Da der Mutlicar für nur 800€ verkauft wurde sehe ich es nicht so ganz ein, da jetzt riiiesen Zugeständnisse zu machen.

Wie würdert Ihr euch verhalten ?
50€ anbieten für die falsche km Angabe oder auf den unterschriebenen Kaufvertrag verweisen den der Käufer ja unterzeichnet hat und mir im Original vorliegt ?
Das mit der Km Angabe ärgert mich schon tierisch, da es jetzt ein bisschen den Anschein macht, dass ich was falsches angegeben hätte.
Was würdert Ihr tun ?

Über eure Meinungen wäre ich euch sehr dankbar.

Vielen Dank.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Schon die falsche Kilometerangabe ist ein Grund
den Kauf zu wandeln.
Der Fehler liegt eindeutig bei Ihnen.
Es liegt nun an Ihnen, das Fahrzeug zurück zu nehmen,
den Kaufpreis zu halbieren, oder sonst was.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mea-culpa-666
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 8x hilfreich)

Danke für die Info.

Nur wie würde diese Rückgabe von Statten gehen ?
Der Käufer hat den Multicar per Spedition auf eigene Kosten natürlich abholen lassen (Kosten ca. 280€).
Demnach würde ein Rücktransport nochmals 280€ kosten, das macht dann in Summe 560€, da sind die Transportkosten ja fast so hoch wie der ,,Warenwert".

Ist in dem Falle der Käufer verpflichtet den Multicar wieder bei mir abzuliefern ?

Wie würde sich dir Sache verhalten, wenn die km Angabe nicht im Kaufvertrag stehen würde und nur im Inserat ?

Vielen Dank.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

quote:
Demnach würde ein Rücktransport nochmals 280€ kosten, das macht dann in Summe 560€, da sind die Transportkosten ja fast so hoch wie der ,,Warenwert".
Und wenn du auch noch draufzahlen müsstest, dass wäre ein zig und allein dein Problem.

quote:
Ist in dem Falle der Käufer verpflichtet den Multicar wieder bei mir abzuliefern ?
Nein, nicht wenn du ihm etwas falsches verkauft hast, was du ja anhand der KM aber hast.

quote:
Wie würde sich dir Sache verhalten, wenn die km Angabe nicht im Kaufvertrag stehen würde und nur im Inserat ?
Das Inserat dient als Beweis, da stehen deine Chancen schlecht...


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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Karl-Heinz1234
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 46x hilfreich)

Hallo
bei einem Oldtimer ist der Km stand nicht so relevant wie zB bei einem 4Jahre altem Fahrzeug,zumal die Angaben im 20000km Bereich liegen.Bei 46 000 aber echte 246 000km
sieht die Sache doch schon etwas anders aus.
Ich vermute mal das der Käufer noch etwas feilschen möchte.Ich würde eine Rücknahme ausschlage und frage doch einfach mal was für eine Summe er sich vorstellt und treffe dich in der Mitte.
Gruß

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
BuffySlayer
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 483x hilfreich)

quote:
50€ anbieten für die falsche km Angabe


*lol* Eine in Wahrheit doppelt so hohe Laufleistung soll nur 1/16 des Kaufpreises wert sein? Das ist doch schon sehr extremes Wunschdenken.

quote:
bei einem Oldtimer ist der Km stand nicht so relevant wie zB bei einem 4Jahre altem Fahrzeug


Das ist falsch; *gerade* bei einem Fahrzeug, bei dem der Wert ganz extrem vom Zustand abhängt (weil ein "neuwertiger" Oldtimer teilweise deutlich mehr wert ist als der Neupreis damals betragen hat), sind schon geringe Abweichungen sehr relevant; und 100% ist ja nun wirklich keine geringe Abweichung mehr.

(Dummes Beispiel:
300 SL Flügeltürer mit 0 km = 350.000+ EUR, dasselbe Auto mit 20.000 km und entsprechend "verbrauchtem" Zustand = weniger als 1/3 davon. Jetzt finde mal ein aktuelles Auto, dessen Wert von 0 km zu 20.000 km auf ein Drittel fällt.)

Zumal kein Mensch einen Oldtimer bei einem bestehenden km-Stand von 20/40.000 km mehr über 200.000 km bewegen (können) wird, ein aktuelles Modell hingegen schon.

quote:
Ich würde eine Rücknahme ausschlage


Super-Vorschlag. Dann klagt der K auf Rücknahme, was er wegen des falschen km-Standes zu 100% gewinnt. Und dank deines tollen Rates muß er dazu noch nicht mal mehr unter Fristsetzung mahnen, weil der VK dann bereits "ernsthaft und endgültig" die Erfüllung verweigert hat.

Genau deswegen sollte man mit konkreten Ratschlägen in Rechtsforen immer sehr vorsichtig sein - insbesondere dann, wenn man offenkundig keinerlei Ahnung von der Rechtslage hat.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Karl-Heinz1234
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 46x hilfreich)

Hallo BuffySlayer
deine Rechtskenntnisse in Ehren,aber wie gesagt, bei minderwertigen Oldtimer sieht es eben so aus wie ich es geschrieben habe.Ich selbst habe mit solchen Wagen öfter zu tun und kenne aus der Praxis die "Gepflogenheiten" beim Oldtimer Kauf und Verkauf.Das hat nichts mit offenkundig keinerlei Ahnung von der Rechtslage zutun.
Nicht alles Käufer und Verkäufer rennen gleich zum Anwalt.
Gruß

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mea-culpa-666
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo zusammen,

also ich hatte mich jetzt doch mal mit einem Anwalt in Verbindung gesetzt und der meinte auch, dass díe Kilometer der Knackpunkt sind.

Jedoch konnte ich mich mit dem Käufer einigen, indem ich Ihm einen Teil der Kaufsumme wieder zurück überweise.
So ist es halt zwar nicht die beste Variante für mich, aber auf jeden Fall die EInfachste.

Tja ich bin ja selber schuld, aber so ein Fehler wird mir bestimmt nicht nochmal unterlaufen.

War auch wirklich total blöd. :bang:

Danke aufjedenfall für die schnelle und guten Ratschläge.

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2x Hilfreiche Antwort

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