Käufer verlangt aufgrund seines Fehlers Geld zurück

5. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Bewear
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 5x hilfreich)
Käufer verlangt aufgrund seines Fehlers Geld zurück

Guten Tag,

Am ersten Dezember letzten Jahres habe ich eine japanische Pokemon Sonne Edition verkauft.

Genau an die Käuferin die genau diese Edition nicht in ihrem Briefkasten entdeckt hat (Per Hermes geliefert) und sich dann drüber beschwert hat, dass der Artikel ja noch gar nicht da ist, obwohl er seit zwei Tagen im Briefkasten war.

Nun schreibt die gute Frau mir, dass die japanische Pokemon Sonne Edition ja gar nicht auf ihrer deutschen Konsole liefe^^

Dabei habe ich im Angebot folgendes geschrieben :

Überschrift : Pokemon Sonne (Mit Bild der japanischen Edition)

Beschreibungstext : Verkaufe hier meine japanische Pokemon Sonne Edition.

Sie ist nur auf einem japanischen DS spielbar !!!

Regionalcode war übrigens auch auf Japan gestellt.

Habe sie gefragt ob sie vielleicht den Text nicht genau gelesen hat und ihr diesen nochmal zugeschickt. Bis jetzt keine Antwort.

Ist sie berechtigt mir das Spiel zurückzuschicken nur weil sie den Text nicht gelesen hat^^ ?

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31 Antworten
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#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Ja, sie darf die das Spiel zurück schicken. Allerdings ändert das nichts daran, dass ihr einen bestehenden Kaufvertrag habt. Heißt: Du musst das Geld nicht zurück erstatten. Ich würde die Sendung auch nicht annehmen

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#2
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1596 Beiträge, 405x hilfreich)

Sie mag jedoch die Anfechtung erklärt haben; dann ist der Vertrag rückabzuwickeln. Sie ist dann zum Schadensersatz verpflichtet; zu denken ist da an Transportkosten und vllt Gebühren. Wenn nachzuweisen wäre, dass ohne ihren Irrtum das Spiel zu einem höheren Preis an jemand anderen hätte verkauft werden können und dies nunmehr nicht möglich wäre, könnte man auch diesbezüglich an einen Schadensersatz denken; oder man macht sonstigen Schaden geltend, der daraus resultiere, dass man auf die Gültigkeit des Vertrages vertraut hat. Ansonsten ohne Schaden kein Schadensersatz.

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#3
 Von 
Bewear
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von Droitteur):
Sie mag jedoch die Anfechtung erklärt haben; dann ist der Vertrag rückabzuwickeln. Sie ist dann zum Schadensersatz verpflichtet; zu denken ist da an Transportkosten und vllt Gebühren. Wenn nachzuweisen wäre, dass ohne ihren Irrtum das Spiel zu einem höheren Preis an jemand anderen hätte verkauft werden können und dies nunmehr nicht möglich wäre, könnte man auch diesbezüglich an einen Schadensersatz denken; oder man macht sonstigen Schaden geltend, der daraus resultiere, dass man auf die Gültigkeit des Vertrages vertraut hat. Ansonsten ohne Schaden kein Schadensersatz.


Könnten Sie mir vielleicht nochmal ein wenig einfacher erklären was sie meinen :) ? Ich hatte das Spiel erst für 40 € drin, das wollte aber keiner und so bin ich auf 10 € runtergegangen. Ich habe der Käuferin auch in der Mail nochmal geschrieben, dass es sich um ein japanisches Spiel für eine japanische Konsole handelt. Da kam nur die Antwort : Ok.

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Droitteur):
Sie mag jedoch die Anfechtung erklärt haben; dann ist der Vertrag rückabzuwickeln.
Nicht jede Anfechtung führt dazu, dass diese auch wirksam ist.
Ein Link zur Auktion wäre hilfreich um hier abschätzen zu können ob solch eine Irrtumsanfechtung hier wirksam sein könnte.


Zitat (von Bewear):
Ich habe der Käuferin auch in der Mail nochmal geschrieben, dass es sich um ein japanisches Spiel für eine japanische Konsole handelt.
Vor oder nach dem Kauf? Auch darauf hingewiesen, dass Spiele für japanische Konsolen nicht auf deutschen laufen?

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#5
 Von 
Bewear
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von Droitteur):
Sie mag jedoch die Anfechtung erklärt haben; dann ist der Vertrag rückabzuwickeln.
Nicht jede Anfechtung führt dazu, dass diese auch wirksam ist.
Ein Link zur Auktion wäre hilfreich um hier abschätzen zu können ob solch eine Irrtumsanfechtung hier wirksam sein könnte.


Zitat (von Bewear):
Ich habe der Käuferin auch in der Mail nochmal geschrieben, dass es sich um ein japanisches Spiel für eine japanische Konsole handelt.
Vor oder nach dem Kauf? Auch darauf hingewiesen, dass Spiele für japanische Konsolen nicht auf deutschen laufen?


Nach dem Kauf, es kam ein Ok. Und in der Auktion habe ich es ja deutlich geschrieben, dass es ein japanisches Spiel ist und es nur auf japanischen Konsolen geht.

-- Editiert von Bewear am 05.01.2018 15:15

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#6
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1596 Beiträge, 405x hilfreich)

Jemand kann die Anfechtung erklären, wenn er sich bei Abgabe seiner Erklärung in einem relevanten Irrtum befand. Ein solches kann ein Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft sein.

Fraglich ist natürlich, ob man ihr bei dieser Beschreibung glaubt, dass sie sich geirrt hat. Sie kann jedoch auch die Beschreibung falsch verstanden haben - die Konsolen mögen ja "japanisch" sein, auch wenn es extra welche für den deutschen Markt gibt. Vllt wusste sie aber auch nicht, dass die japanische hier nicht lauffähig wäre.

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#7
 Von 
Bewear
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 5x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Bewear
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von Droitteur):
Jemand kann die Anfechtung erklären, wenn er sich bei Abgabe seiner Erklärung in einem relevanten Irrtum befand. Ein solches kann ein Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft sein.

Fraglich ist natürlich, ob man ihr bei dieser Beschreibung glaubt, dass sie sich geirrt hat. Sie kann jedoch auch die Beschreibung falsch verstanden haben - die Konsolen mögen ja "japanisch" sein, auch wenn es extra welche für den deutschen Markt gibt. Vllt wusste sie aber auch nicht, dass die japanische hier nicht lauffähig wäre.


Ich habe ein amerikanisches Spiel verkauft, da habe ich geschrieben, dass es nur auf einem amerikanischen 3DS geht. Keine Probleme.
Selbst bei deutschen Spielen schreibe ich hin, dass es nur auf einem deutschen 3DS geht obwohl das ja eigentlich offensichtlich ist.

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#9
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1596 Beiträge, 405x hilfreich)

Was du geschrieben hast, nimmt lediglich Einfluss auf die Frage, ob man das Vorbringen des Anfechtenden für plausibel hält und inwieweit du in deinem Vertrauen durch einen Schadensersatzanspruch geschützt bist. Dieser Schadensersatzanspruch sorgt übrigens dafür, dass man die Anforderungen an die Plausibilität nicht allzu hoch stellt.

PS: Die ganze Vorgeschichte lässt natürlich an der Plausibilität zweifeln. Vllt führt sie aber auch dazu, dass man die Dame allgemein nicht für besonders sinnig erachtet.. Müsste man sich genauer ansehen; wenn sie einfach ein bisschen dumm ist, liegt halt leider auch ein Irrtum nicht fern. Vllt würde sie sich in einem Verfahren aber auch so ungeschickt anstellen, dass sie das Gericht zu der Ansicht bringt, sie habe sich überhaupt keine Vorstellung davon gemacht, was deine Angaben zu bedeuten haben - ohne überhaupt eine Vorstellung zu haben, kann man sich natürlich auch nicht irren. Bezüglich der Verwendungsfähigkeit wird man jedoch eine gewisse Vorstellung wohl kaum verneinen können.

Alles in allem würde ich dir je nach deiner persönlichen Neigung dazu raten, es entweder darauf ankommen zu lassen, wenn es dir ums Prinzip geht, oder das Ding zurückzunehmen, wenn sie alle Kosten trägt, und es erneut verkaufen.

PPS: Im Übrigen würde ich, wenn ich gegen dich sprechen wöllte, prüfen, ob du nicht gewerblich gehandelt hast. Da will ich mich überhaupt nicht festlegen, aber der Gedanke kommt mir schon mal.

-- Editiert von Droitteur am 05.01.2018 15:32

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat (von Bewear):
Nun schreibt die gute Frau mir, dass die japanische Pokemon Sonne Edition ja gar nicht auf ihrer deutschen Konsole liefe

Da wäre der genaue Wortlaut wichtig. Kann sein, das das eine Anfechtung war oder auch nicht.



Zitat (von Bewear):
Ist sie berechtigt mir das Spiel zurückzuschicken nur weil sie den Text nicht gelesen hat

Nö, aber weil sie ihn falsch verstanden hat.


Wenn da nur stehen würde "ist nur auf einem japanischen DS spielbar" wäre die Anfechtung relativ problemlos, weil die man ja durchaus dem Irrtum unterliegen kann, das auf jede original DS das Kriterium "japanische DS" passt.
Zumal - wenn ich mich nicht irre - ja auch auf den Typenschildern was von "Japan" steht-


In dem Angebot steht aber auch "Regionalcode: NTSC-J (Japan)". Das macht es dann schon etwas schwerer. Aber auch hier könnte man damit argumentieren, man sei davon ausgegangen das das sowas wie "EAN" sei.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Ich sehe hier nicht, dass die Käuferin mit einer Irrtumsanfechtung durchkommen würde.
Der 3DS wird in China hergestellt und das steht auch so auf dem Label. Die Käuferin kann also kein japanisches Gerät, wie im Beispiel von HvS, haben.
Der Hinweis in der Auktion war deutlich.
Ich würde das Spiel nicht zurücknehmen und es darauf ankommen lassen.

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#12
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1596 Beiträge, 405x hilfreich)

Kann es in den Augen einer Irren denn kein japanisches Produkt sein, auch wenn es Made in China ist? Oder überhaupt?

Ich stelle mir hier vor allem jemanden vor, zB eine Oma, die das dem Enkel schenken möchte, der dank großem Interesse auch die japanische Sprache beherrscht.

Ich halte es wirklich für eine Prinzipfrage, ob man sich hier durchsetzt.

-- Editiert von Droitteur am 05.01.2018 16:26

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#13
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1596 Beiträge, 405x hilfreich)

Die "Oma", die ich mir vorgestellt habe, ziehe ich natürlich nur für die Plausibilität heran, inwieweit man durchaus wohl irren kann. Aufgrund der Vorgeschichte glaube ich natürlich auch nicht mehr wirklich an einen Irrtum.

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#14
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10647 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von Droitteur):
Kann es in den Augen einer Irren denn kein japanisches Produkt sein, auch wenn es Made in China ist? Oder überhaupt?


Natürlich kann das sein, aber geistige Beschränktheit setzt noch lange keine wirksame Anfechtung in Gang.

Kann ich den Kauf von Erdbeeren wirksam anfechten, weil ich eigentlich Himbeeren kaufen wollte?
Stand ja auf beiden Beeren drauf und sind rot.....

Zitat (von Droitteur):
Ich halte es wirklich für eine Prinzipfrage, ob man sich hier durchsetzt.


Ich nicht.

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#15
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Vor oder nach dem Kauf? Auch darauf hingewiesen, dass Spiele für japanische Konsolen nicht auf deutschen laufen?


Nicht jedes Unvermögen bedeutet, dass man wegen Irrtums anfechten kann. Kommunikation einstellen.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1596 Beiträge, 405x hilfreich)

Es ist genau genommen immer eine Prinzipfrage; es steht jedem schließlich frei, sich auf Querelen und Risiken einzulassen oder eben nicht.

"Kann ich den Kauf von Erdbeeren wirksam anfechten, weil ich eigentlich Himbeeren kaufen wollte? Stand ja auf beiden Beeren drauf und sind rot....."

Das ist ganz klar ein Fall für die Gewährleistung. "Beeren" und "rot".. Erdbeeren sind keine Beeren!

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#17
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10647 Beiträge, 4200x hilfreich)

Ich weiß es sind Sammelnussfrüchte. ;)

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1596 Beiträge, 405x hilfreich)

Und ich habe zwischenzeitlich deinen Einwand dagegen, dass es eine Prinzipfrage sei, verstanden ;)

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10647 Beiträge, 4200x hilfreich)

:cheers:

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Ich würde auch sagen, dass die Anzeige hinreichend klar ist. Regionalcode Japan, daß Bild zeigt japanische Schriftzeichen, die auf dem deutschen Spiel mit Sicherheit in Deutsch sind, in der Beschreibung ist es noch mal erwähnt.

Das ist das eine.

Die Frage ist halt, was will man draus machen.... für 10 € tatsächlich in einen Streit eintreten?

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Bewear
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Ich würde auch sagen, dass die Anzeige hinreichend klar ist. Regionalcode Japan, daß Bild zeigt japanische Schriftzeichen, die auf dem deutschen Spiel mit Sicherheit in Deutsch sind, in der Beschreibung ist es noch mal erwähnt.

Das ist das eine.

Die Frage ist halt, was will man draus machen.... für 10 € tatsächlich in einen Streit eintreten?


Das Startbild ist anfangs in Japanisch, man kann aber direkt wenn man es das erste Mal startet die Sprache einstellen, auf eine von glaube ich 6 verschiedenen.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Bewear
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 5x hilfreich)

Da wäre der genaue Wortlaut wichtig. Kann sein, das das eine Anfechtung war oder auch nicht.


Sie schrieb : Hallo, leider lässt sich das Spiel nicht laden, habe ich jetzt erst festgestellt. Was machen wir nun ?

Da es sich nicht laden lässt nehme ich stark an, dass sie es einfach in einen deutschen 3DS gesteckt hat. Da passt das Spiel rein, aber da es japanisch ist, wird die Card nicht erkannt.

Und das Spiel hat funktioniert, ich habe es selber davor erst vor einem Tag aus Japan erworben mit Steelbook, eingeschweißt und allem drum und dran^^

Nur frag ich mich auch, warum schreibt sie mir nicht früher ?

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Bewear
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 5x hilfreich)

So, habe jetzt die Bestätigung von ihr, dass sie es auf einem deutschen 3DS versucht hat. Sie meinte dann auch noch frech zu sagen, dass im Angebot ja gar nicht stand, dass es nur auf japanischen Geräten geht.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Dann Augen auf beim Eierkauf. Steht auch da. Wer sich natürlich die Artikelbeschreibung nicht durchliest...

Ich würde ihr schreiben (wenn Sie überhaupt noch was schreiben wollen), dass sie sich die Artikelbeschreibung durchlesen sollte.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Bewear
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Dann Augen auf beim Eierkauf. Steht auch da. Wer sich natürlich die Artikelbeschreibung nicht durchliest...

Ich würde ihr schreiben (wenn Sie überhaupt noch was schreiben wollen), dass sie sich die Artikelbeschreibung durchlesen sollte.


Habe ich ihr geschrieben, sie sieht ihren Fehler nicht ein, sondern droht jetzt.

Hallo, ich fühle mich sehr hintergangen. Es wurde locker flockig geschrieben , dass die Sprache geändert werden kann, da macht man sich doch nicht die Gedankrn , dass es noch mehr Einschränkungen gibt. Im Titel hätte es schon stehen müssen. Und dass dies erst ab der6. Generation möglich ist stand auch morgens. Wieso überhauptverlaufen Sie ein japanisches Spiel auf dem deutschen Markt? Bitte senden Sie mir mein Geld zurück, andernfalls werde ich EBay informieren. Mit freundlichen Grüßen


Was soll ich da nun schreiben ? Ich habe geschrieben, dass die Sprache im Spiel geändert werden kann, was auch möglich ist am Anfang.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Auorus
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von Bewear):
So, habe jetzt die Bestätigung von ihr, dass sie es auf einem deutschen 3DS versucht hat. Sie meinte dann auch noch frech zu sagen, dass im Angebot ja gar nicht stand, dass es nur auf japanischen Geräten geht.
Wenn sie beweisbar geschrieben hat, dass es im Angebot angeblich nicht stand, hat sie damit ja bewiesen, dass sie die Beschreibung gar nicht gelesen hat. Dann kommt doch eine Anfechtung wegen Irrtums gar nicht in Betracht, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Bewear):
Was soll ich da nun schreiben ?
Dass genau das geliefert was auch angeboten wurde, die Rücknahme verweigert und jetzt jeglicher Kontakt abgebrochen wird.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Wenn da nur stehen würde "ist nur auf einem japanischen DS spielbar" wäre die Anfechtung relativ problemlos, weil die man ja durchaus dem Irrtum unterliegen kann, das auf jede original DS das Kriterium "japanische DS" passt.
Zumal - wenn ich mich nicht irre - ja auch auf den Typenschildern was von "Japan" steht-


In dem Angebot steht aber auch "Regionalcode: NTSC-J (Japan)". Das macht es dann schon etwas schwerer. Aber auch hier könnte man damit argumentieren, man sei davon ausgegangen das das sowas wie "EAN" sei.

Also wenn man mit solchen mehr oder minder frei erfundenen Argumenten wirklich bei einem Richter landen würde, dann würde ich dann doch an der Weltfremdheit einiger Richter nicht mehr zweifeln...

Also mal im Ernst: Das ist so etwas von eindeutig. Ich würde auch einfach die Kommunikation abbrechen und es lassen. Klar, für die Käuferin ist es blöd. Aber wenn sie sich hier melden würde, würden wir ihr angesichts der Artikelbeschreibung sagen "Augen auf."

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#29
 Von 
Bewear
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 5x hilfreich)

Ebay hat mir jetzt auch nochmal geschrieben, dass ich der Kundin schreiben soll, dass alles klar und deutlich in der Beschreibung stand. Auf weitere Sachen von ihr soll ich nicht mehr antworten. Ich hoffe dann auch mal, dass die Frau endlich ruhe gibt^^

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Also mal im Ernst: Das ist so etwas von eindeutig.

Für Dich, mich und viele andere.

Bei einer Irrtumsanfachtung kommt es aber sehr auf den geistigen Horizont des Anfechters an.
Wenn das also die Omi / Mutti vorträgt die Enkel / Sohn so ein "Ding" kaufen wollte wird das was anderes sein als wenn es die Hobby-Zockerin / Sammlerin vorträgt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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