Kamera defekt - Privathaftpflicht

5. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Tom K.
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kamera defekt - Privathaftpflicht

Hallo Forum,

Mein Schwager (mit Privathaftpflicht) hat vorgestern beim Griff nach meiner Kamera in meiner Wohnung, diese auf den Boden fallen lassen. Er kann sich nicht erklären wie das passieren konnte und meinte ihn hätte das Gewicht der Kamera überrascht und da lag sie dann auch schon auf den Fliesen.

Der Bajonettverschluss ist beim Aufprall aus der Kamera gerissen.
9 Monate alt, NP 1199,- €
Das Objektiv sieht optisch unversehrt aus, kann aber technisch von mir nicht geprüft werden.
9 Monate alt, NP 689,-€

Da dies mein erster Versicherungsfall ist, habe ich ein wenig Angst vor Verfahrensfehlern meinerseits.

Muss im Versicherungsfall mein Schwager die Erlaubnis von mir haben, die Kamera zu benutzen oder besser nicht?

Soll ich erst einen Kostenvoranschlag einholen, oder mich an die Versicherung wenden?

Wenn ich das Objektiv prüfen lasse und es werden keine Mängel festgestellt, wer trägt dann die Kosten für die Prüfung?

Wenn sich die Kamera nicht mehr reparieren lässt, bekomme ich dann soviel Geld, dass ich mir die gleiche noch einmal kaufen kann?


Vielen dank für eure Mühe und ein frohes neues Jahr.
Tom

Probleme mit der Versicherung?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ChristinaLa
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo,

laut den Versicherungsbedingungen zahlt die Versicherung nicht, wenn der Schädiger (Ihr Schwager) dem Geschädigten (Sie) eine sog. "Gefälligkeit" tun wollte oder dazu berechtigt war die Kamera zu benutzen.

Die Versicherung zahlt i.d.R., wenn Ihr Bekannter aus Versehen z.B. gegen die am Tisch befindliche Kamera gestoßenn ist und diese dann heruntergefallen ist. Ihr Schwager sollte keinen Auftrag von Ihnen erhalten haben, die Kamera zu benutzen, oder diese z.B. Ihnen zu überreichen o.ä.


Zunächst sollten Sie noch keinen Kostenvoranschlag machen lassen. Wenden Sie sich zunächst schriftlich an die Versicherung Ihres Schwagers. Diese wird Ihnen dann mitteilen, was Sie zu tun haben.

Voraussichtlich werden diese Ihnen dann ein Schadensformular zukommen lassen, welches Sie dann bitte wahrheitsgemäßg ausfüllen und dann zurückschicken müssen. I.d.R. wir dann auch ein Kostenvoranschlag verlangt.

Diesen sollten Sie aber erst dann in Auftrag geben, wenn die Versicherung dieses verlangt. Ansonsten könnte es sein, dass Sie evtl. auf den Kosten für den Kostenvoranschlag sitzen bleiben.

Sie erhalten den sog. "Zeitwert" der Kamera erstattet, wenn Sie irreparabel ist Das ist der Wert, wieviel Ihre Kamera zum Zeitpunkt des Schadens noch wert war.

Bei NP 1200 und 9 Monate alt wird dann z.B. ein Wertverlust von 300 Euro für die 9 Monate angemommen und Sie erhalten noch 900 Euro.

Sofern eine Reperatur möglich ist, zahlt die gegnerische Haftpflicht die vollständigen Reperaturkosten.

Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben.

Viele Grüße
Christina

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
toedti2000
Status:
Schüler
(372 Beiträge, 43x hilfreich)

man kann den zeitwert aber nicht so pauschal ermitteln... ;)

seien sie aber ganz entspannt.

so wie sie es schildern, ist es ein klassischer haftpflichtfall, da hier weder miete, leihe oder pacht in frage kommen...

1x Hilfreiche Antwort

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