Kann der Täter die Adresse des bedrohten bekommen

3. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Nutzer1000
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 2x hilfreich)
Kann der Täter die Adresse des bedrohten bekommen

Angenommen man zeigt jemanden an wegen Bedrohung, kann dann der Anwalt des Täters die Adresse des bedrohten bekommen ?
ich habe dazu nichts im Internet gefunden, und der Bedroher behauptet, wenn er verklagt wird, dann bekäme sein Anwalt
die aktuelle WohnAdresse und drohte mit noch schlimmeren Konsequenzen.


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44 Antworten
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#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Der Anwalt kann und wird Akteneinsicht nehmen. Den Akteninhalt kann er seinem Mandanten zur Verfügung stellen. Dabei hat er zwar ein Ermessen (Soll heißen, wenn es ihm zu brenzlig ist, kann er dem Mandanten auch etwas vorenthalten). Üblicherweise bekommt der Mandant aber eine Kopie. Dann hat er natürlich auch die Adresse.

und der Bedroher behauptet, wenn er verklagt wird, dann bekäme sein Anwalt
die aktuelle WohnAdresse und drohte mit noch schlimmeren Konsequenzen.

Das würde ich doch gleich der Anzeige hinterherschieben.

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#2
 Von 
Nutzer1000
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 2x hilfreich)

>Der Anwalt kann und wird Akteneinsicht nehmen. Den >Akteninhalt kann er seinem Mandanten zur Verfügung stellen.

Und da gibt es also keine Möglichkeit, dass die Adresse nicht dem Anwalt des Täters gegeben wird ?. Ich nehme mal an, wenn jemand im Zeugenschutzprogramm ist, dann wird die Information wo sich der zeuge aufhält auch nicht herausgegeben. Aber ins Zeugenschutzprogramm wird man wohl nicht so einfach kommen.

Wenn der Täter die Adresse des Opfers kennt, dann ist dem auch zuzutrauen, dass der seine angekündigte Drohung( wenn er die Adresse hat) auch wahr macht.

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0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
Nutzer1000
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 2x hilfreich)

>Dazu kann man sich als Opfer an einen Fachanwalt für >Strafrecht (unter Umständen auch Familienrecht) wenden und >einen Gewaltschutzbeschluss erwirken.

Er hat aber auch noch in der Mehrzahl gedroht.also so."Dann wissen wir wer sie sind und können sie auch mal fotografieren.viele wird es interessieren......

versteh ich echt nicht, warum der Täter Anwalt überhaupt meine Adresse braucht und bekommt, welchen Sinn soll das machen ?

Ich habe auch noch nie ne Vorstrafe oder sonstige Strafen bekommen.

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#5
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

versteh ich echt nicht, warum der Täter Anwalt überhaupt meine Adresse braucht und bekommt, welchen Sinn soll das machen ?
Er bekommt die Akten, und da steht nun mal die Adresse drin. Wenn Sie angezeigt weren würden hätten Sie ja auch ein Interesse daran, dass Ihr Verteidiger vollständige Akteneinsicht bekommt und nicht nur das sehen darf, was dem Anzeigenerstatter recht ist.

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#6
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Wenn dich einer "bedrohen" kann, wird er dich doch wohl auch so finden. Oder wie hat er das gemacht.

Was glaubst du was bei "Bedrohung" passiert - nichts - man wird dich auf dem Privatklageweg verweisen und das Verfahren wohl eingestellt.

Anonym wird das so nichts

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#7
 Von 
Nutzer1000
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 2x hilfreich)

>Was glaubst du was bei "Bedrohung" passiert - nichts - man >wird dich auf dem Privatklageweg verweisen und das >Verfahren wohl eingestellt.

>Anonym wird das so nichts

was glaubst du was passiert, wenn man einen Beamten bedroht und Beleidigt unter Zeugen...

Ich möchte damit nicht sagen dass ich Beamter bin, und auf mich die Beamtenbeleidigung Regel zutrifft.

Aber was geschieht in so einem Falle.
Bekommt da der Täter auch die Anschrift des Beamten ?

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#8
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

quote:
was glaubst du was passiert, wenn man einen Beamten bedroht und Beleidigt unter Zeugen


Dann stellt sich der Beamte an hin sagt aus. Der Staatsanwalt schickt einen Strafbefehl.

quote:
Bekommt da der Täter auch die Anschrift des Beamten ?

Klar, seine Dienstanschrift.



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#9
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 373x hilfreich)

quote:
versteh ich echt nicht, warum der Täter Anwalt überhaupt meine Adresse braucht und bekommt, welchen Sinn soll das machen ?


Quasi-anonyme Anzeigen mit einem "verborgenen" Beschuldiger sind nun mal auch nicht im Sinne des Rechtsstaates.

quote:
und auf mich die Beamtenbeleidigung Regel zutrifft


Welche "Regel" sollte das denn sein?



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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

Man braucht den Anzeiger ja auch als Zeuge. Es ist natürlich möglich, dass der Staatsanwalt die Adresse des Anzeigers in die Handakte nimmt. Die ist keiner Einsicht durch dritte zugängig.

Ich fände es in so einem Fall viel sinnvoller, in die Anzeige die Bedrohung gleich mit rein zu nehmen.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Nutzer1000
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 2x hilfreich)

quote:
Quasi-anonyme Anzeigen mit einem "verborgenen" Beschuldiger sind nun mal auch nicht im Sinne des Rechtsstaates.


Ich wäre ja nicht anonym, nur der Täter soll meine Adresse nicht bekommen, damit er mich nicht zusammenschlagen kann, oder sonstwas anstellt, damit ich meine Anzeige zurückziehe.

Ich bin für gleiches Recht für alle, vielleicht ist es ja möglich einen Deal auszuhandeln, ich bekomme die Adresse des Täters nicht und er bekommt meine Adresse nicht.Alles bleibt dann in der Handakte.

Ich weis nicht, was mir das kennen der Adresse des Bedrohers überhaupt nutzen soll.Ich will mit dem ja nicht persönlich in Kontakt treten, oder den verprügeln oder sonstwie schaden.

Und andersrum sehe ich den einzigsten Nutzen, dass der Bedroher hat, wenn er meine Adresse bekommt darin, dass er damit besser Rache üben kann.

quote:
Welche "Regel" sollte das denn sein?


Bei Beamten ist soviel ich weis schon ne Beleidigung Strafrecht.Es kann auch ein andrer Strafantrag stellen.Das schreckt schon ab.

das sieht man ja schon, was da alles im inet geschrieben wird.Ich glaube kaum dass Beamte sowas zu hören bekommen was sich da Leute im inet alles an den Kopf werfen.

Und nicht Beamte müssen per zivilklage gegen Beleidigungen vorgehen und Vorkasse leisten, und falls der Beleidiger kein Geld hat, bleibt man womöglich noch auf den Kosten sitzen.Kein Wunder dass den meisten der Aufwand so gross ist und es im internet deshalb so unzivilisiert zugeht.

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#12
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Beamten haben keine Sonderstellung

http://de.wikipedia.org/wiki/Beamtenbeleidigung

es ist nur im Interesse des Volkes das Beamte nicht zur Witzfigur werden und Ihren Respekt verlieren.

--- editiert vom Admin



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#13
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

@nutzer1000
Das mit der "Beamtenbeleidigung" können Sie ins Reich der Märchen entsorgen. Ebenso übrigens die gern zitierte "Freiheitsberaubung im Amt" durch Polizeibeamte. Beides gibts nicht. Das eine ist eine ganz normale Beleidigung, das andere eine ganz normale Freiheitsberaubung.

Es ist ja verständlich, auch wenn die Hintergründe hier nicht bekannt sind, dass Sie sich über eine Bedrohung aufregen. Aber das gehört nunmal zur Kleinkriminalität.
Weil da oben irgendwo etwas mit Privatklage stand: Bedrohung ist kein Privatklagedelikt, § 374 StPO .


Sie können nun Überlegungen aufstellen, was besser in einer Handakte aufgehoben wäre und wie es wäre, wenn der eine nichts vom anderen wüsste. Das ist letztlich alles völlig egal, weil nunmal überall dieselben Regeln gelten. Die Anschriften der Zeugen gehören in die Akten.

Übrigens, falls Sie das beruhigt, es kommt praktisch nie zu Übergriffen auf Zeugen. Allerdings kommt es öfter zu großmäuligen Ankündigungen im Vorfeld.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Nutzer1000
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 2x hilfreich)

>Beamten haben keine Sonderstellung

>http://de.wikipedia.org/wiki/Beamtenbeleidigung

>es ist nur im Interesse des Volkes das Beamte nicht zur >Witzfigur werden und Ihren Respekt verlieren. Das du ne >Witzfigur bist dazu braucht es wohl den Beleidiger schon >nicht mehr :-)

In deinem wikipedia link steht schonmal das

""""
Außerdem wird von der Staatsanwaltschaft in der Regel das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejaht, so dass es weitaus seltener zur Verweisung auf den Privatklageweg oder zur Einstellung des Verfahrens nach den §§ 153 , 153a StPO kommt; dies ist in Nr. 232 Absatz 1 RiStBV geregelt.
""""

Wieso sollte ich also ne Witzfigur sein.Ich habe mal geschaut was Witzfigur als Beamtenbeleidigung kostet.und gleich den link gefunden.

Hier steht Witzfigur als Beleidigung kostet 2400 Eur.

kosten für Witzfigur

-- Editiert Nutzer1000 am 04.01.2012 19:34

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Hier steht Witzfigur als Beleidigung kostet 2400 Eur.
Da sehen Sie schon, was solche Quellen wert sind: Nichts.
Geldstrafen bestehen aus eines Anzahl von Tagessätzen und einer Tagessatzhöhe, die 1/30 des Monatsnettoeinkommens ist. Wenn also der Arbeitslose X eine Beleidigung begeht und dafür 30 Tagessätze bekommt, ist das am Ende viel weniger als wenn der Vorstandsvorsitzende Y 30 TSA bekommt. Die Angabe 2400 € ist also zutiefst unseriös. Es zeigt nur, dass in dem Fall, der dort abgeurteilt wurde, insgesamt 2400 rauskamen.

Gibts auch noch Fragen zur Sache oder können wir den Thread schließen?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Nutzer1000
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 2x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Weil da oben irgendwo etwas mit Privatklage stand: Bedrohung ist kein Privatklagedelikt, § 374 StPO . <hr size=1 noshade>


Beleidigungen hat der auch noch viele ausgesprochen, und er benimmt sich ansonsten auch sehr aggresiv, vielleicht hilft das ja, dass der die Adresse nicht bekommt und es in die Handakte kommt ?

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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Beleidigungen hat der auch noch viele ausgesprochen
Fallen Privatklage- und Offizialdelikte zusammen, ist keine Privatklage möglich.

vielleicht hilft das ja, dass der die Adresse nicht bekommt und es in die Handakte kommt ?
Nein.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Nutzer1000
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 2x hilfreich)

quote:
Fallen Privatklage- und Offizialdelikte zusammen, ist keine Privatklage möglich.


können dann die ganzen Beleidigungen des Bedrohers auch in dem Verfahren verurteilt werden ?

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0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Ja sicher. Oder soll es für jede Beleidigung eine eigene Hauptverhandlung geben?

-----------------
"Der Mensch sehnt sich so lange nach der Stimme der Vernunft, bis sie anfängt zu sprechen." (ZEIT)"

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Man muss sich die "Bedohung" erst mal genauer ansehen, ob das auch ne Straftat ist.

"Ich schmeiße dir ein Pferd auf den Kopf, wenn du Arsch nicht weggehst" wird man kaum als Bedrohung ansehen, sondern nur als Beleidugung.

Und die Adresse wird der Täter wohl auch von der Kindergartentante erhalten wenn er lieb fragt.

Abgesehen davon: was glaubst du wie hoch die Strafe sein wird.

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0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

"Ich schmeiße dir ein Pferd auf den Kopf, wenn du Arsch nicht weggehst"
... ist eine (versuchte) Nötigung....

-----------------
"Der Mensch sehnt sich so lange nach der Stimme der Vernunft, bis sie anfängt zu sprechen." (ZEIT)"

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

quote:
... ist eine (versuchte) Nötigung....


trotz der Unmöglichkeit außerhalb des Reitplatz und für andere als Supermann:-))



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0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Nutzer1000
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 2x hilfreich)

quote:
"Ich schmeiße dir ein Pferd auf den Kopf, wenn du Arsch nicht weggehst"


quote:
trotz der Unmöglichkeit außerhalb des Reitplatz und für andere als Supermann:-))


Was denkst du was passiert wenn 2 Polizisten auf der Strasse stehen und du um sie herum laufen müsstest, und du stehen bleibst und sagst den Spruch.

Die Richter merken es auch, dass da jemand versucht zu drohen oder nötigen und es umschreibt, weil er hofft dadurch wird es legaler.

zumindest kann man in wikipedia Beleidigung lesen, dass selbst ein "Gute Besserung" als Beleidigung in einem bestimmten Kontext verstanden wird.

Und wenn da einer sowas schreibt,

""""
machen sie keinen irreparablen Fehler, mit ihrer Anonymität wäre es schnell vorbei, und was dann auf sie zukommt übertrifft mit Sicherheit ihr Vorstellungsvermögen, da bin ich absolut sicher.
""""

noch ordentlich aufgebauscht mit Beleidigungen, obwohl klar ist, dass der bedrohte nichts ungesetzliches tut, dann liegt es doch schon irgendwie nahe, dass er damit ungesetzliche Drohungen meint, oder nicht ?

genauso das androhen des Fotografierens, dass alle den bedrohten sehen , deutet ja schon ein vergehen an, gegen das Recht am eigenen Bild.

dazu kommt noch, dass der Bedroher auch sonst oft mit äusserst aggresiven Benehmen auftritt, dazu die ganzen Beleidigungen, die in Verbindung der Bedrohung stattgefunden haben.

Oder kann sich der Bedroher dann tatsächlich rausreden, dass er nur dem bedrohten Geld schencken wollte. ;-)

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-- Editiert Nutzer1000 am 05.01.2012 12:36

-- Editiert Nutzer1000 am 05.01.2012 12:40

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Nutzer1000
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 2x hilfreich)

Mir ist aufgefallen, dass in der thread übersicht für den thread nur die Seiten 1 und 2 anwählbar sind, aber mein letztes Posting stand auf Seite 3 mit einem weiteren.vielleicht hat es deshalb keiner gelesen, daher schieb ich mal hoch

Mich würde schon interessieren, ob der Spruch

""""
machen sie keinen irreparablen Fehler, mit ihrer Anonymität wäre es schnell vorbei, und was dann auf sie zukommt übertrifft mit Sicherheit ihr Vorstellungsvermögen, da bin ich absolut sicher.
""""

klar als Drohung mit etwas ungesetzlichem aufgefasst wird, weil der bedrohte ja nix unrechtes getan hat.

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-- Editiert Nutzer1000 am 10.01.2012 19:19

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Nur mal kurz zur Korrektur:

Bedrohung ist ein Privatklagedelikt. § 374(1)5 StPO .

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Das posting, dass Sie meinen, steht genau über Ihrem letzten. Und nein, dass ist keine Bedrohung, da nicht mit einem Verbrechenstatbestand gedroht wird. Möglw. ist es aber eine (vers.) Nötigung.

Was mich dabei noch interessier (vielleicht habe ich auch was übersehen): Sie werden von jemandem beleidigt und es wird Ihnen gedroht, derjenige weiß aber offenbar nicht wer Sie sind (kennt weder Ihren -realen- Namen noch Ihre Anschrift - und Sie möchten auch, dass das so bleibt). Auf welche Weise beleidigt und bedroht er Sie denn?



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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

-- Editiert !!Streetworker!! am 10.01.2012 19:36

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Nutzer1000
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 2x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Bedrohung ist ein Privatklagedelikt. § 374(1)5 StPO . <hr size=1 noshade>


achso, dass ist auch keine Straftat, die unter das Strafrecht fällt.

quote:<hr size=1 noshade>Was mich dabei noch interessier (vielleicht habe ich auch was übersehen): Sie werden von jemandem beleidigt und es wird Ihnen gedroht, derjenige weiß aber offenbar nicht wer Sie sind (kennt weder Ihren -realen- Namen noch Ihre Anschrift - und Sie möchten auch, dass das so bleibt). Auf welche Weise beleidigt und bedroht er Sie denn? <hr size=1 noshade>


Über ein Forum.
Aber es kann ja auch sein, dass ein Verkäufer in einem Geschäft bedroht wird, oder ein Beamter bei der Arbeit.

Im Falle des Beamten wurde hier schon geschrieben, wird die Dienststellen Adresse und nicht die privat Adresse des Beamten gegeben.

Im Internet geht es zu wie im wilden westen.Und Typen die schlechte Laune haben, die machen sich einen Spass daraus verbal gewalttätig zu werden um ihren Frust abzubauen. Und weil alles privatklage ist(für nicht Beamte) und die Foren Betreiber haben selber Angst vor aggressiven Typen, oder sind vielleicht mit denen befreundet, muss man sich das quasi alles gefallen lassen.

daher wäre es nicht schlecht wenn es irgendwo mal so beispieltexte von Beleidigungen und bedrohung gäbe die nicht so 100% offensichtlich sind, damit die Foren Moderatoren selber sehen was strafbar wäre und die Täter dann sehen, dass sie eigentlich ne Straftat begehen.Denn die Täter versuchen ja ihre Beleidigungen und Bedrohungen so zu machen, dass sie nicht zu offensichtlich sind.

gibt es vielleicht sowas irgendwo ?

In meinen Text, hat der ja nicht direkt mit Prügel oder sonstwie Internet anprangerung gedroht, wenn er den Namen und Adresse hat gedroht, aber normalerweise denkt doch eigentlich jeder, dass er ungesetzliches damit meint.

Ich habe sogar noch nachgefragt was er damit genau meint.aber genauer will er es nicht benennen, logisch, weil er mit Sicherheit mit ungesetzlichem droht.

Es gibt z.b auch den text.

"""""
Du solltest Dich aber in Acht nehmen. Es gibt in Foren auch andere Arten von Idioten, die das alles persönlich nehmen könnten. Dann wird es für Dich ganz schnell richtig gefährlich, dann ist Schluss mit dem großen Maul vor dem Monitor. Pass nur schön auf, daß Du nicht mal an so einen Deppen gerätst.
"""""

Hier steht z.b bei der BGH Begründung für Betreiber Haftung.

"""""
http://www.heise.de/newsticker/meldung/BGH-konkretisiert-Pruefungspflichten-fuer-Bloghoster-1366234.html

Die vom BGH erstmals sehr konkret formulierten Prüfpflichten für Host-Provider entsprechen in etwa der gängigen Rechtsprechung unterer Instanzen. Der Zusammenfassung des BGH zufolge muss ein Betreiber einen beanstandeten Beitrag nur sperren "wenn der Hinweis so konkret gefasst ist, dass der Rechtsverstoß auf der Grundlage der Behauptungen des Betroffenen unschwer – das heißt ohne eingehende rechtliche und tatsächliche Überprüfung – bejaht werden kann."
"""""

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-- Editiert Nutzer1000 am 10.01.2012 20:44

0x Hilfreiche Antwort


#29
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>achso, dass ist auch keine Straftat, die unter das Strafrecht fällt. <hr size=1 noshade>


Doch, aber eine die auf den Privatklageweg verwiesen werden kann (Sie verwechseln offenbar Privatklage mit Zivilklage, Die Privatklage gehört zum Strafrecht)

quote:<hr size=1 noshade>Über ein Forum. <hr size=1 noshade>


Ich dachte es mir fast. Machen Sie einen Haken an die Sache, setzten Sie den User auf "ignore" oder so was in der Art. Was soll dabei rauskommen? Selbst wenn sich die StA die Mühe macht, den Anschluß(!)inhaber zu ermitteln, wird der die Tat abstreiten. Und gegen Fam.-Ang. (die mglw. in Frage kommen) muß er nicht aussagen. Die Nummer wird zu 99,99% eingestellt. Zumal Sie ja anonym bleiben möchten.

quote:<hr size=1 noshade>Und weil alles privatklage ist(für nicht Beamte) <hr size=1 noshade>


Es wurde bereits erklärt, dass das so nicht stimmt. Es gibt keine 2 versch. Beleidigungen. Wenn ein Beamter (in seiner Eigenschaft als Beamter!!!) beleidigt wird, wird öfters das öffentliche Interesse bejaht, das stimmt.

Bei einem Beamten, der -privat- in seinem Goldfischzüchterforum beleidigt wird ist nichts anders, als beim Schneider, der dort beleidigt wird.

quote:<hr size=1 noshade>muss man sich das quasi alles gefallen lassen. <hr size=1 noshade>


Wiso? Es ist Ihnen doch unbenommen Anzeige/Strafantrag zu stellen oder auch ggf. die Privatklage zu betreiben. Auch zivilrechtlich (Unterlassung/Schadenersatz) kann man vorgehen.

quote:<hr size=1 noshade>gibt es vielleicht sowas irgendwo ? <hr size=1 noshade>


Nein - kann es auch nicht. Und ein Moderator macht sich auch nicht strafbar.

quote:<hr size=1 noshade>n meinen Text, hat der ja nicht direkt mit Prügel oder sonstwie Internet anprangerung gedroht, wenn er den Namen und Adresse hat gedroht, aber normalerweise denkt doch eigentlich jeder, dass er ungesetzliches damit meint. <hr size=1 noshade>


Das drohen mit "Prügel" ist ohnehin noch keine Straftat und schon gar keine Bedrohung iSv. § 241 StGB

quote:<hr size=1 noshade>Du solltest Dich aber in Acht nehmen. Es gibt in Foren auch andere Arten von Idioten, die das alles persönlich nehmen könnten. Dann wird es für Dich ganz schnell richtig gefährlich, dann ist Schluss mit dem großen Maul vor dem Monitor. Pass nur schön auf, daß Du nicht mal an so einen Deppen gerätst. <hr size=1 noshade>


Daran ist nichts strafbar.

quote:<hr size=1 noshade> Hier steht z.b bei der BGH Begründung für Betreiber Haftung. <hr size=1 noshade>


Da geht es um Zivilrecht (Störerhaftung). Das ist eine völlig andere Baustelle.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

-- Editiert !!Streetworker!! am 10.01.2012 21:13

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
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quote:
Ich wäre ja nicht anonym, nur der Täter soll meine Adresse nicht bekommen,


Dem Täter steht auch eine ordnungsgemäße Verteidigung zu. Wenn er z.B. sagen kann "ach, der Hans Müller aus der Dampfgasse, ja klar, dem habe ich vor kurzem die Freundin ausgespannt, deswegen hat er ein Motiv, mich falsch zu beschuldigen", dient das seiner Verteidigung.
Wenn er nur sagen könnte "es gibt schon so einige Hans Müller, die ein Motiv für eine falsche Beschuldigung hätten", ist das wohl eher nicht ausreichend.

quote:
damit er mich nicht zusammenschlagen kann, oder sonstwas anstellt, damit ich meine Anzeige zurückziehe.


Das wären ja alles Straftaten, die man dann auch zur Anzeige bringen kann.
Solange solche Taten aber nicht konkret zu besorgen sind, gibt es auch keinen Anlaß, die Adresse zu unterdrücken. "Es könnte ja sein" ist im Rechtssystem keine substantielle Grundlage.

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