Kann ich eine Betreuung ablehnen?

16. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
Natalie-Stern
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 13x hilfreich)
Kann ich eine Betreuung ablehnen?

Hallo an alle!
Ich war letztes Jahr 5 Wochen in einer Psychatrie wegen Suizidgefährdung in Hessen. Dort haben die Ärzte oder der Sozialarbeiter eine Betreuung eingeleitet.
Das ist nun jedoch ein Jahr her und ich bin wieder im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte, gehe erneut ins Gymnasium um mein Abi zu machen, und kann auch alle meine Anträge (für Behörden) selbst ausfüllen. Ich bin absolut nicht auf einen Betreuer angewiesen.
Nun bekomme ich heute einen Brief, das Amtsgericht Fulda hätte die "Betreuungssache" an das Amtsgericht Schwäbisch Gmünd überwiesen, da ich umgezogen bin. Was soll das? Ich brauche keinen Betreuer! Kann ich die Betreuung ablehnen?
Bitte antwortet, denn es ist Freitagabend, ich kann niemand mehr anrufen und ich verzweifle hier gerade.
Gruß und Danke im Vorraus

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12322.11.2017 17:02:55
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 108x hilfreich)

du hast also weiterhin einen Betreuer? Für welche bereiche ist denn die Betreuung angeordnet?

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3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Natalie-Stern
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 13x hilfreich)

Ich hatte nie einen Betreuer und ich will auch keinen, mir ist nur dieser komische Beschluss in den Briefkasten geflattert, dass ein Betreuungsverfahren veranlasst worden wäre. Ich bin bis jetzt 1 Jahr nicht betreut worden, obwohl der Beschluss im Raum stand.

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-- Editiert Natalie-Stern am 16.09.2011 22:32

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Natalie-Stern
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 13x hilfreich)

Ich bin bis jetzt 1 Jahr nicht betreut worden, obwohl der Beschluss im Raum stand.

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11x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
heiligs_blechle
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 154x hilfreich)

Hallo Natalie,

die infos, die Du in den Raum stellst, sind widersprüchlich. Hast Du nun eine Betreuung oder nicht?

quote:
Dort haben die Ärzte oder der Sozialarbeiter eine Betreuung eingeleitet.

Ich hatte nie einen Betreuer und ich will auch keinen, mir ist nur dieser komische Beschluss in den Briefkasten geflattert, dass ein Betreuungsverfahren veranlasst worden wäre.

Ich bin bis jetzt 1 Jahr nicht betreut worden, obwohl der Beschluss im Raum stand.


Du kannst auf jeden Fall das Betreuungsgericht anschreiben, dass die Betreuung aufgelöst werden soll, weil sie nicht benötigt wird. Dann folgt eine Anhörung bzw. Begutachtung. Am besten, Du schickst gleich ein psychiatrisches Attest mit.

Hier noch ein link zu einem Forum, das sich ausschließlich mit Betreuungsangelegenheiten befasst

http://www.forum-betreuung.de/

und hier das Betreuungsrecht, in dem Du nachlesen kannst

http://wiki.btprax.de/Hauptseite

(Zum Verzweifeln in Betreuungsangelegenheiten gibt's Freitags nach 15 Uhr keinerlei Grund! Die Richter schlafen :) . Vor Montag tut sich in dieser Sache ganz bestimmt nix :) )

Grüße



-- Editiert heiligs_blechle am 16.09.2011 23:11

10x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Natalie-Stern
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 13x hilfreich)

Vielen Vielen Dank für die Antwort!

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anonym_w
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 15x hilfreich)

Hier liegt wieder mal ein Fall vor, der zeigt, dass viele Bürger/innen große, berechtigte Angst vor gerichtlichen Betreuungsverfahren haben.

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15x Hilfreiche Antwort

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