Ich habe am 13.08.2001 meinen Mietvertrag abgeschlossen, der am 01.09.2002 in Kraft getreten ist. Darin ist festgehalten, daß ich erst nach Ablauf von drei Jahren kündigen kann.
Jetzt möchte ich aber aus persönlichen Gründen dieses Mietverhältnis so früh wie möglich auflösen. Kann ich nach neuem Mietrecht den Vertrag auch jetzt schon kündigen?
Und falls nicht, wie genau sehen die Möglichkeiten aus, über einen Nachmieter das Mietverhältnis aufzulösen???
Kann ich meinen Zeitmietvertrag kündigen?
15. Januar 2003
Thema abonnieren
Frage vom 15. Januar 2003 | 13:59
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann ich meinen Zeitmietvertrag kündigen?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
17 Antworten
-
6 Antworten
-
4 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten