Ich bin an dem Kauf einer Eigentumswohnung interessiert. Der Verkäufer möchte sich ein Nießbrauchrecht einrichten lassen. Im Gegenzug ist der Kaufpreis natürlich geringer als bei einem Kauf ohne Nießbrauch. Nun habe ich hierzu einige Fragen:
--Im Todesfall des Nießbrauchers( also dem Inhaber des Nießbrauchrechts) geht das komplette Nutzungsrecht direkt an den Eigentümer über ohne das weitere Kosten anfallen korrekt?
--Fallen Steuern auf den Wertzuwachs(durch die nun wegfallende Belastung durch den Nießbrauch) an wenn der Nießbraucher verstirbt?
--Was geschieht wenn der Nießbraucher Insolvenz anmelden muss? Wer ist dann für die Instandhaltung der Wohnung verantwortlich? Entstehen durch die Insolvenz des Nießbrauchers besondere Belastungen bzw. Risiken für den Eigentümer?
--Welche weiteren Dinge sollten beim Kauf eines mit Nießbrauch belasteten Objekts unbedingt beachtet werden?