Kaufvertrag mit Angabe falscher Tatsachen

13. Mai 2002 Thema abonnieren
 Von 
carokoch
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaufvertrag mit Angabe falscher Tatsachen

Hallo allerseits,

ich habe mir vor drei Wochen eine Geschirrspülmaschine aus einer Gebrauchtwarenzeitung mit der Anzeige:"Siemens, B/H/T 45x85x60 cm, 5 Programme, Aquastop, sehr gepflegt, 1,5 Jahre alt, NP 1.200,-, VB 240,- Tel:XXX" gekauft. Der Verkäufer hatte keine Rechnung, versicherte mir aber, sie mir nachzuschicken. Wir schlossen daraufhin einen handgeschriebenen Kaufvertrag ab, auf den er schrieb:
"Berlin d. 20.04.02
Verkauf Geschirrspüler Siemens ca 1 Jahr alt. Zum Preis von 220,-Euro,
14 Tage Garantie. Rechnung wird zugeschickt. 220,-Euro erhalten Unterschrift XXX"
Ich habe diesen Herren mehrmals angerufen und wegen der Rechnung nachgefragt und er hat mich immer neuen Entschuldigungen auf später vertröstet. 14 Tage nach dem Kauf meinte er am Telefon, es sei OK, wenn ich sie ihm zurückbrächte, wenn er die Rechnung weiterhin nicht auftreiben könne. Eine Woche später meint er ich solle sie doch selbst verkaufen und ihn nicht mehr belästigen. Inzwischen habe ich herausgefunden, dass dieser Maschinentyp vor 5 Jahren gebaut wurde. Gestern hatte ich nochmals auf seinem Handy angerufen und dort meldete sich ein anderer Herr, welcher ebenfalls eine Geschirrspülmaschine aus dem gleichen Grund (neue komplette Einbauküche) mit der gleichen Adresse verkaufen wollte. Tatsächlich fand ich die exakt gleiche Anzeige wieder in der selben Zeitung. Kann ich ihn mit diesem handgeschriebenen Kaufvertrag, da 1. die Maschine älter als angegeben ist und er 2. die Rechnung nicht nachschickt rechtlich belangen?

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

Caroline


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Sehr geehrte Frau Koch,

zumindest die Angabe des Alters dürfte die Zusicherung einer verkehrswesentlichen Eigenschaft darstellen. Auch wenn man hier keine Arglist annehmen will, so dürfte diese Eigenschaft nicht gegeben sein, sofern die Produktion dieses Gerätetyps vor 5 Jahren eingestellt wurde.
Welche Rechnung meinen Sie, die ursprüngliche Anschaffungsrechnung oder die jetzíge zum Kaufvertrag? Bei ersterem hat der Verkäufer eine vertragliche Nebenpflicht nicht erfüllt, so daß Ihnen gegebenenfalls Schadensersatzansprüche zustünden. Problematisch könnte es jedoch sein diese zu beziffern.

Nach alledem haben Sie also das Recht auf Wandlung (Rückabwicklung) oder Minderung (Reduzierung des Kaufpreises).

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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#2
 Von 
carokoch
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank Herr Scharnhorst.

Es ist die Originalrechnung die ich vom Verkäufer verlangt habe, also die Anschaffungsrechnung. Ich werde mich an Sie wenden falls der Herr die Maschine nicht zurücknehmen will.

Mit freundlichen Grüßen

Caroline

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