Kein Umgang mit Kind - Kurzfassung

5. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
ertappt?!
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Kein Umgang mit Kind - Kurzfassung

Was kann ich tun um meine Tochter zu sehen? Meine Ex läßt es nicht zu und Geld reicht nicht für Anwalt

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5 Antworten
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#1
 Von 
Nickyta
Status:
Schüler
(407 Beiträge, 13x hilfreich)

Lässt es nicht -so einfach ist das ja nun nicht-Dir steht Umgang zu und vor allem Deiner Tochter-ob nun verheiratet gewesen oder nicht.

Es müssten triftige Gründe für ein Aufheben des Umgangsrechtes vorliegen und selbst dann käme es i.d.R. zu betreutem Umgang. Und das hat vor allem nicht sie zu bestimmen.

Kannst Du, wenn Du ein geringes EK hast, keine Prozeßkostenhilfe beantragen? Denn wenn das alles so krass ist, wirst Du es einklagen müssen. Ich würd aber alle Hebel in Bewegung setzen, denn es ist in erster Linie das Umgangsrecht Deiner Tochter mit Dir.

Als erstes würd ich mich beim Jugendamt melden, denen alles schildern-wahrheitsgemäß. Sie werden Deine Ex dann zum Gespräch einladen und Dir auch für alles Weitere Auskunft geben.

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"Um Wunder zu erleben muss man an sie glauben"

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#2
 Von 
ertappt?!
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Also beim Jugendamt war ich schon mehr als einmal. Das Gespräch sollte auch statt finden, aber meine Ex war einfach schon vorher da und hat denen erklärt, dass sie keinen Umgang mit mir möchte. Das Jugendamt hat mir dann nur gesagt, dass sie da nichts weiter tun können und ich soll halt einen Anwalt einschalten. Das Problem ist, dass mein Einkommen eigentlich recht gut ist, wenn da nicht ein riesiger Haufen Schulden wäre, den ich allein abbezahlen muss.

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#3
 Von 
Dirk06
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 19x hilfreich)

hallo,
du kannst einfach zum zuständigen Amtsgericht gehen und dort eine Klage auf Umgangsrecht einreichen, je nach Wohnort
gibt es auf den Amtsgerichten Stellen, die diese Klage entgegennehmen, dazu ist kein Anwalt nötig

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#4
 Von 
Nickyta
Status:
Schüler
(407 Beiträge, 13x hilfreich)

ist ja schön und gut, wenn Deine Ex keinen Umgang mehr mit Dir möchte-wer möchte schon ständig Umgang mit dem/der Ex-aber Dein Kind hat Anspruch drauf und benötigt diesen Umgang auch dringend für die Entwicklung.

Da kann man auch mal wieder sehen, wiue unterschiedlich und individuell Jugendämter sind-das kann doch auch nicht rechtens sein-das JA sollte für die Belange des Kindes einstehen, nicht die der Erwachsenen.

Ich hab das hier bei uns schon ein paar Mal mitbekommen bei Bekannten und kenn das auch selber-erscheint der /die Ex nicht zu einem gemeinsamen Termin für eine gütliche Einigung, hilft das JA hier dabei, die Interessen des Kindes notfalls vor Gericht durchzusetzen.

Aber gerade im Interesse des Kindes wird vorher alles versucht, es auf außergerichtlichem Weg zu klären.

Jeder hat hier seine Probs, jeder Fall ist individuell, und ich kenne nur Deine Version der Geschichte, möchte mir also eigentlich kein Urteil anmaßen, aber was Du schilderst, ist egoistisch von Deiner Ex und sie schadet dem Kind -in erster Linie, obgleich sie Dir schaden will.

Lass nichts unversucht-ich wünsch Dir viel Kraft!

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"Um Wunder zu erleben muss man an sie glauben"

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#5
 Von 
ertappt?!
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Also das mit dem Amtsgericht hat mir auch noch keiner gesagt. Vielen Dank dafür.
Ich bin vom zuständigen JA auch sehr enttäuscht. Als ich meine Probleme vorgetragen hatte ich das Gefühl, dass die Mitarbeiterin Vorurteile gegen Väter hatte. Sicher gibt es ein paar wirkliche Nieten, aber wenn sie Willen sehen könnten sie einem wenigstens ein bisschen helfen. Ich habe mich dort wirklich sehr allein gelassen gefühlt.
Ich bin froh, dass ich wenigstens hier ein paar hilfreiche Tipps bekomme.
Nochmal vielen Dank an alle.
Ich werde nicht aufgeben, sondern kämpfen.

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