Keine Gesetzliche Krankenversicherung hilfe gesucht.

7. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Frank2002
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Keine Gesetzliche Krankenversicherung hilfe gesucht.

Hallo Leute
Es geht um folgendes wie oben steht bin ich seid etwa 3 Jahren nicht mehr Krankenversichert , mittgeteilt hat man es mir aber erst im Oktober letzten Jahres.
Ich war im Erziehungsurlaub und dachte die versicherung läuft weiter was aber leider nicht der Fall war.
Nun bin ich alleinerziehend zuhause und bekomme Sozialhilfe , trotzdem weigert sich meine alte Krankenkasse mich freiwillig weiter zu versichern.
Ich habe mich etwas im I-Net umgeschaut und 100rte von Krankenkassen verglichen aber in keiner kann ich eintreten da nicht berufsfähig , aber ich muss wieder versichert sein für den fall das mal was passiert .etc..... Ich hoffe jemand von euch hat einen Tip bzw...eine adresse für mich damit ich mich endlich wieder versichern kann , bevor ich verzweifle.
Bitte helft mir.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
toedti2000
Status:
Schüler
(372 Beiträge, 43x hilfreich)

gehen sie einfach zum sozialamt.
die werden sie bei einer gesetzlichen krankenversicherung anmelden.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Frank2002
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,
Leider nicht denn man sagte mir dort das ich das selber machen soll nur stelle ich mir die frage wie ? wenn die Krankenversicherung sich weigert mich als mitglied wieder aufzunehmen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

wenn Sie Sozialhilfe beziehen, können Sie sich dort die Krankenscheine für den Arzt / Zahnarzt ausstellen lassen, vor dem Arztbesuch. Dann werden Sie wie ein Privatpatient behandelt.

Sind Sie verheiratet ( da Erziehungsurlaub ). Dann sind Sie vielleicht familienversichert über Ehemann.

Über wen ist denn ihr Kind abgesichert im Krankheitsfall?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Warum bist Du eigentlich nicht krankenversichert?

Wie Du schon angenommen hast, läuft die Versicherung im Erziehungsurlaub eigentlich weiter. In Deinem Fall müssen also weitere Umstände hinzugekommen sein.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Frank2002
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Nein , kamen nicht was da genau schiefgelaufen ist weiss ich nicht , ich weiss nur das mich mein alter Arbeitgeber erst letztes Jahr dort abgemeldet hat obwohl ich da schon seid langer Zeit nicht mehr arbeite.
Fakt aufjedenfall ist das mir meine Krankenkasse versucht hat über 3000€ Krankenhausgeld auf zu erlegen , dann habe ich mich mit denen in verbindung gesezt und es hies zahlen sie nur 78€ ( Pflichtanteil oder so ) und wir versichern sie hier wieder über ihren Vater in der Familienversicherung.
Ich habe bezahlt aber versichert wurde ich bis heute nicht , gestern habe ich den zuständigen sachbearbeiter dort angerufen aber sie weigern sich mich dort zu Versichern.
Mein Kind ist zum Glück über die KM versichert die aber ja hier nicht mehr wohnt , weil ich alleinerziehend bin.
Und wenn ich zum Arzt muss werde ich bestimmt nicht zum Sozialamt gehen und mir dort nen schein abholen , peinlicher gehts wohl nicht mehr.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Du solltest schon versuchen, aufzuklären, was genau passiert ist.

Im Erziehungsurlaub bist Du pflichtversichert. Dein alter AG kann Dich nicht so einfach abmelden.

Wenn Du bis zur Geburt des Kindes bzw. dem Beginn des Erziehungsurlaubs bei Deinem alten Arbeitgeber gearbeitet hast, dann bist Du trotz Erziehungsurlaub weiterhin bei ihm beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis ruht nur. Bis zum Ende des Erziehungsurlaubes bist Du dann auch krankenversichert. Erst danach musst Du Dich selbst um die Versicherung kümmern.

Aber wenn Du Sozialhilfe beziehst, brauchst Du Dir eigentlich keine Sorgen zu machen. Krankheitsbedingte Kosten übernimmt dann das Sozialamt. Wenn Du Deine Rechte nicht in Anspruch nehmen willst, weil es Dir peinlich, dann kann ich Dir leider auch nicht helfen.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

>> Und wenn ich zum Arzt muss werde ich bestimmt nicht zum Sozialamt gehen und mir dort nen schein abholen , peinlicher gehts wohl nicht mehr. <<

Bevor Sie das so wirklich durchziehen, sollten Sie sich mal kundig machen, was eine Behandlung, die dann privat abgerechnet wird, kostet.

Sie werden staunen!

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

Im 1.Artikel schrieben Sie, das Sie von Sozialhilfe leben. Also waren Sie auch schon auf dem Amt gewesen!

Nun rufen Sie dort an und lassen sich dir Krankescheine zuschicken. Kostet eine Minute Ihrer Zeit und Sie haben Ruhe.

Oder Sie klären das wirklich mit Ihrer KK ab, denn wenn Sie Pflichtversichert sind, dann besteht der Versicherungsschutz weiter für Sie, trotz Kündigung. Nur muß das die KK auch wissen.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
py27
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 5x hilfreich)

... dachte immer, die AOK ist (war?) die Kasse, die dann (im Falle von Sozialhilfe etc) aufnehmen muss....

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
toedti2000
Status:
Schüler
(372 Beiträge, 43x hilfreich)

meines bescheidenen wissens nach melden die sozialämter derzeit nach und nach ihre "schäfchen" bei den gesetzlichen krankenkassen an, um die sache mit dem "krankenschein", bzw. der kostenübernahme zu vermeiden...

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Dass Sozialhilfeempfänger in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen werden ist erst mit dem neuen Sozialhilferecht der Fall, das zum 01.01.2005 in Kraft tritt.

Bislang stehen sich Sozialhilfeempfänger in vielen Fällen besser, als z.B. Arbeitslose, da sie wie Privatversicherte behandelt werden.

Gesetzliche Krankenkasse müssen alle aufnehmen, die das Recht auf eine gesetzliche Krankenversicherung haben und dürfen niemanden aufnehmen, dar dieses Recht nicht hat. Im letzteren Fall besteht auch für das Sozialamt nach meinem Wissen bislang keine Möglichkeit denjenigen anzumelden.

Soweit ich weiß, ist es so, dass jemand der 3 Monate lang nicht gesetzlich versichert war, sich auch nicht mehr freiwillig versichern kann.

Einzige Möglichkeit, wieder in die gesetzliche Versicherung zu kommen ist, wieder eine versicherungspflichtigen Job aufzunehmen.

1x Hilfreiche Antwort

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