Keinen Anspruch auf Garantie bei Insolvenz?

3. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Juki
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 1x hilfreich)
Keinen Anspruch auf Garantie bei Insolvenz?

Hallo zusammen.

Ich habe vor etwas mehr als einem Jahr, als die Firma Quelle bereits Insolvenz angemeldet hatte, dort im Onlineshop eine Waschmaschine der Marke Privileg gekauft.

Nun ist diese Maschine defekt.

Wie ich heute durch die Kundenhotline von Quelle erfahren habe, ist die Fa. Privileg eine Tochtergesellschaft von Quelle. Da Quelle aber insolvent ist bzw. die Firma ja nicht mehr existiert, habe man auch keinen Anspruch mehr auf Garantie, und das obwohl es die Fa. Privileg weiterhin gibt.

Beim damaligen Ausverkauf hat Quelle auf diesen Umstand in keinster Weise hingewiesen und mir war dies auch so überhaupt nicht bewusst.

Ist es also richtig, dass ich nun keinerlei Garantieansprüche mehr habe und ich gezwungen bin, mir ein neues Gerät zu kaufen?

Danke für eure Antworten

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"Juki"

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12323.08.2011 15:08:53
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 967x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
die Fa. Privileg hat es nie gegeben! Es war lediglich eine Eigenmarke der Quelle - wie es sie im jedem Discounter gibt. Es wurde seinerzeit in Funk und Presse immer wieder darüber berichtet, das es für diese Geräte keine Garantie mehr geben wird. Die Profectis bot seinerzeit an, für die bei Quelle gekauften Geräte eine "Versicherung" abzuschließen. Die Profectis war ein Tochterunternehmen der Quelle und ist heute in anderer Hand! Zwar führt die Profectis nach wie vor Reparaturen an Privileg geräten durch - jedoch keine Garantiearbeiten!
Nur zu deinem Trost - war der Kauf schon länger als 12 Monate her, ist es ohnehin Fragwürdig ob überhaupt ein Gewährleistungsanspruch besteht...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119496 Beiträge, 39733x hilfreich)

quote:
Ist es also richtig, dass ich nun keinerlei Garantieansprüche mehr habe

Das kann so pauschal nicht beantwortet werden.

Ob du noch Garantieansprüche hast, müsste in der Garantieerklärung nachgelesen werden. Dort steht auch der Garantiegber drin, der im Garantiefall Ansprechpartner ist.


Die gesetzliche Gewährleistung kann man auch noch geltend machen.


Mit etwas Pech ist das in beiden Fällen der Insolvenverwalter.
Dort müsste man die Forderung anmelden.

Realistischerweise kann man sich dies aber in der Regel sparen.



quote:
Beim damaligen Ausverkauf hat Quelle auf diesen Umstand in keinster Weise hingewiesen und mir war dies auch so überhaupt nicht bewusst.

Wenn man bei einem Ausverkauf wegen Geschäftsaufgbe/Geschäftsauflösung/Insolvenz etwas kauft?
Dürfte etwas schwer werden dies mit Argumenten zu untermauern.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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