Guten Tag,
ich bin heute mit meinem noch nicht zugelassenen Motorrad zum TÜV gefahren.
Um nicht unnötig auf mich aufmerksam zu machen habe ich während der fahrt ein altes Kennzeichen Montiert. Die Polizei ist dann doch drauf aufmerksam geworden und hat mir gesagt das das eine Urkunden Fälschung sei. Und demnach sollte ich jetzt auch Post bekommen. Ist es eine Urkundenfälschung wenn das Kennzeichen keinen Stempel von der Zulassungsstelle besitzt ?
-- Editiert von go481448-27 am 04.01.2018 19:49
Kennzeichen ohne Stempel Dokument
4. Januar 2018
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Frage vom 4. Januar 2018 | 19:24
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kennzeichen ohne Stempel Dokument
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#1
Antwort vom 5. Januar 2018 | 01:21
Von
Status: Philosoph (13704 Beiträge, 4355x hilfreich)
Hallo,
grundsätzlich darf man nur mit den richtigen Kennzeichen fahren (zu dem Fahrzeug gehörend).
Was war das für ein Kennzeichen? Also welches Fahrzeug war einmal damit zugelassen?Zitat:habe ich während der fahrt ein altes Kennzeichen Montiert.
Und kannst du sicherstellen, dass das Kennzeichen nicht erneut vergeben wurde?
Der fehlende Stempel ist weder ein Auschlussgrund noch von sich allein eine Urkundenfälschung.Zitat:Ist es eine Urkundenfälschung wenn das Kennzeichen keinen Stempel von der Zulassungsstelle besitzt ?
Ein Kennzeichen an einem falschen Fahrzeug ist eine Urkundenfälschung. Das richtige Kennzeichen hingegen ist keine Urkundenfälschung, auch ein selbstgemalte nicht (siehe beispielsweise die Autos mit Fahrradträger auf der Anhängerkupplung die man immer mal sieht).
Stefan
PS: Wie kam es denn zu der Kontrolle? Ist den Beamten der fehlende Stempel aufgefallen, oder war es einer der ominösen Zufälle?
Und hattest du wenigstens einen Termin beim TÜV? (würde ich in solchen Fällen immer machen, dann ist die Fahrt - die ja erlaubt ist - zumindest glaubhaft, weil: eigentlich kann man ja immer sagen das man gerade auf dem Weg ist ...)
#2
Antwort vom 5. Januar 2018 | 10:02
Von
Status: Weiser (16923 Beiträge, 5884x hilfreich)
!!!! Damit diese Fahrt erlaubt ist müssen aber folgende Bedingungen erfüllt sein:Zitatdann ist die Fahrt - die ja erlaubt ist - zumindest glaubhaft :
- Versicherungsbestätigung muss vorhanden sein
- Fahrt zum TÜV nur in Zusammenhang mit einer An- oder Abmeldung im gleichen Bezirk in dem das Fahrzeug bereits vorher zugelassen war
- Entstempeltes altes Kennzeichen muss montiert sein.
Einfach mal ohne Versicherungsbestätigung das alte Kennzeichen montieren und 500km weiter zum TÜV fahren ist trotzdem nicht erlaubt.
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