Kennzeichenmissbrauch oder Urkundenfälschung?

11. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
kerics
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 9x hilfreich)
Kennzeichenmissbrauch oder Urkundenfälschung?

Hi Zusammen,

ich habe mist gebaut mein abgemeldetes Winterauto Fahrzeug auf einem Öffentlichem Platz abgestellt. Ich habe damit das Fahrzeug nicht abgeschleppt oder verschrottet wird habe ich dieses Jahr ein ausländisches Kennzeichen montiert (mein neues Alltagsfahrzeug mit ausländischen Kennzeichen habe ich letztes Jahr überführte, das Auto wurde dann letztes Jahr vom Verkäufer abgemeldet aber dafür hat er das Kennzeichen nicht gebraucht, somit wurde auch nicht das Siegel entfernt.). Dieses nicht entsiegelte Kennzeichen habe ich nun an meinem Winterauto montiert. Jetzt kam der Brief von der Polizei an meinen Vater (weil er im Brief/Schein Eigentümer/Halter ist).
Das Fahrzeug wurde nicht gefahren stand nur da und man erkennt es an dem Dreck.
Jetzt frag ich mich was ich tun soll und was auf mich zukommt :(
Ist diser Fall eher ein Kennzeichenmissbrauch oder eine Urkundenfälschung. Ich habe keinerlei Siegel oder Plaketten gefälscht.

1. Soll ich mit meinem Vater ein Kaufvertrag machen damit mein Vater keine Probleme bekommt und ich zur Rechenschaft gezogen wird?
2. Soll ich am Montag eine Straganzeige gegen mich selber stellen um Strafmilderung zu erwarten?
3. Was für eine Geldstrafe kann ich erwarten? Verdiene 1500 Netto.

Bitte um Hilfe/Rat.

Gruß Peter

link zum Schreiben http://s16.postimg.org/9xx93l539/IMG_1624_149580_Kopie.jpg

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32 Antworten
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#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Ist dieser Fall eher ein Kennzeichenmissbrauch oder eine Urkundenfälschung.


Es handelt sich in jedem Fall um Kennzeichenmissbrauch (§ 22 StVG ). Ob es sich auch um Urkundenfälschung handelt, ist mir nicht ganz klar.

Zitat:
Ich habe keinerlei Siegel oder Plaketten gefälscht.


Du hast aber den Anschein amtlicher Kennzeichnung hervorgerufen (§ 22 Abs. 1 Nr 1 StVG ).

Wenn Du Dich selbst anzeigst, dann kannst Du die Sache mit dem Kaufvertrag sein lassen. Wenn Du einen Kaufvertrag rückdatierst würdest Du gleich die nächste Straftat begehen. Es wird derjenige bestraft, der das Kennzeichen angebracht hat, nicht der Halter.

Wenn Du glaubhaft darlegen kannst, dass das Auto nicht gefahren wurde, dann dürfte eine niedrige Geldstrafe herauskommen.

-- Editiert von hh am 11.07.2015 21:34

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#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13745 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
1. Soll ich mit meinem Vater ein Kaufvertrag machen damit mein Vater keine Probleme bekommt und ich zur Rechenschaft gezogen wird?
Es ist doch schon dein Auto, Zitat: "ich habe mist gebaut mein abgemeldetes Winterauto Fahrzeug auf einem Öffentlichem Platz abgestellt."
Halter ist nicht (unbedingt) gleich Eigentümer.

Zitat:
2. Soll ich am Montag eine Straganzeige gegen mich selber stellen um Strafmilderung zu erwarten?
Damit würdest du die (noch nicht bewiesene) Tat ja eingestehen. :augenroll:
Ich würde - an Stelle deines Vaters - nur sagen, dass es nicht meine Fahrzeuge sind/waren (beide, also das polnische und auch der Mazda). Desweiteren würde ich mich auf mein Aussageverweigerungsrecht berufen (damit die Fragen nach dem wirklichen Eigentümer und nach der Person, die die Kennzeichen dort angebracht hat, nicht beantwortet werden müssen).

Ist denn das Fahrzeug eigentlich immer noch dort geparkt? Und wurden irgendwelche Beweise gesichert (außer durch Fotos)?

Zitat:
Wenn Du einen Kaufvertrag rückdatierst würdest Du gleich die nächste Straftat begehen.
Welche denn? ;)
Aber egal, er soll und muss das ja sowieso nicht tun.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
da die Einheit aus echtem, abgestempelten Kennzeichen und Fahrzeug eine Urkunde darstellt
DEr TE schreibt doch aber gerade in seinem Eingangspost, dass das Kennzeichen nicht entsiegelt wurde, sprich nicht abgestempelt wurde...

1x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
kerics
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 9x hilfreich)

@HH: ich würde auch sagen das es eher ein Kennzeichenmissbrauch darstellt. Ob der Kaufvertrag vorher unterschrieben habe können die mir doch nicht nachweisen. Mir geht es nur darum das mein Vater dann komplett aus der Sache raus is.

@Reckoner: also soll mein Vater einfach vom Aussageverweigerungsrecht gebrauch machen? Er soll sagen das es nicht seine Autos sind? Wird er dann auch so ähnlich wie bei einer Radarfalle, wo er nicht selber gefahren ist sondern jemand anders aufgefordert die Personendaten rauszugeben? Ja das Auto steht dort noch aber will es von dort wegbringen. Die haben sicherlich schon beweisbilder gemacht... Ich mach nur beweisbilder in welchem Zustand das Fahrzeug dort stand um nachzuweisen dass ich das Fahrzeug dort nicht bewegt habe.

@florian3011: also versteh ich richtig hätte ich das Deutsche entstempelte Kennzeichen mit einem Siegel aus dem Drucker gefälscht wäre das nur ein Kennzeichenmissbrauch? Dann wäre es echt verrückt... Jemand der ein Kennzeichen fälscht ne geringere Strafe bekommt als jemand der ein anderes Kennzeichen verwendet....

@lesen-denken-handeln: genau. Es ist das Orginale Kennzeichen aus Polen, wurde an meinem Winterauto angebracht... Keinerlei Plaketten wurden gefälscht. Wo bei uns die Plakette des Landkreises ist, sind auf den Polnischen Kennzeichen Hologramm Aufkleber. Diese kann man nicht so einfach fälschen.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
kerics
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 9x hilfreich)

@florian3011: ne ganz Blöde Frage von mir. Was ist der Unterschied?

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
kerics
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 9x hilfreich)

@florian3011:
Abgestempelt = eine Kennzeichentafel MIT Plakette der Zulassungstelle

Entstempelt = eine Kennzeichentafel OHNE Plakette der Zulassungsstelle

Meinst du die Defintion?

Dann ist das Deutsche Kennzeichen entstempelt und das Polnische wurde beim Abmelden nicht entstempelt.

1x Hilfreiche Antwort


#10
 Von 
kerics
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 9x hilfreich)

Ich weiss das was ich gemacht war echt totaler Mist... Aber den Vorwurf von Urkundenfälschung versteh ich net so ganz... :(
Ich bin zumindest nicht vorbestraft und nie auffällig geworden.
Ich hoffe es gibt keine Punkte, allzu hohe Geldstrafe und Eintrag ins Bundeszentralregister. Fühle mich als würden die mich wie nen Mörder, Räuber, etc. behandeln. :(

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#12
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Fühle mich als würden die mich wie nen Mörder, Räuber, etc. behandeln. :( Wieso? Sitzen Sie in U-Haft (ist bei Mördern recht üblich?
Eintrag ins Bundeszentralregister Den gibt es bei jeder Verurteilung, vom Jugendstrafrecht mal abgesehen. Das kann Ihnen doch aber völlig egal sein, sofern Sie nicht gerade demnächst verbeamtet werden wollen. Denn ansonsten entstehen aus einem BZR-Eintrag vor allem Probleme, wenn man weitere Strafverfahren hat - das hatten Sie ja aber nun eher nicht vor, nehme ich an.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13745 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wird er dann auch so ähnlich wie bei einer Radarfalle, wo er nicht selber gefahren ist sondern jemand anders aufgefordert die Personendaten rauszugeben?
Ja, diese Frage/Aufforderung könnte kommen, und genau da kann er die Aussage verweigern. Ich möchte aber doch lieber raten, so wenig wie möglich auszusagen, am besten gar nichts (ich revidiere mich hiermit, am besten auch nicht die Aussage verweigern, sondern erstmal gar nichts sagen - außer dass es weder seine Fahrzeuge waren noch das er die Tat begangen hat).
Der Tatvorwurf ist nämlich - wie schon angedeutet - noch nicht annähernd bewiesen. Bisher ist nur klar, dass Kennzeichen missbraucht wurden, nicht aber wer der Täter ist oder wie er an die Kennzeichen gelangt ist (hätte ja auch ein Dritter sein können, der die Schilder in deinem Müll gefunden hat). ;)
Du als Täter hast sogar den Vorteil, das du ungestraft lügen darfst, also beispielsweise solche Dritte erfinden kannst (nur konkret werden darfst du nicht, also dass es XY war, das wäre eine falsche Verdächtigung).

Die Gefahr einer Fahrtenbuchauflage sehe ich übrigens auch bei einer Aussageverweigerung in diesem Fall nicht, nur so nebenbei (ohne das jetzt genau recherchiert zu haben).

Zitat:
Ja das Auto steht dort noch aber will es von dort wegbringen.
Dann solltest du das schnellstmöglich ändern (auch um weitere Beweissicherungsmaßnahmen zu verhindern - du als Täter darfst das sogar). Aber bitte nicht wegfahren, das würde es deutlich schlimmer machen, wenn du dabei erwischt wirst (und du solltest davon ausgehen, dass das beobachtet wird, etwa von einem Anwohner, vielleicht der der den Fall gemeldet hat, denn von alleine werden selten rechtmäßig parkende Fahrzeuge überprüft).
Das Problem ist, dass mir nicht viel einfällt, wie du das jetzt günstig und legal lösen kannst. Abschleppen wäre nämlich auch nicht zulässig. Wegschieben wäre vielleicht eine Möglichkeit, ist aber auch kritisch (ab wann ist ein geschobenes Etwas ein Kraftfahrzeug?). Auf der sicheren Seite bist du nur mit einem Abschleppunternehmen.
Wie wäre es, die Karre gleich zu verschrotten? (ich gehe dabei natürlich davon aus, dass der Mazda Schrott ist, wenn nicht dann scheidet das aus). Die Schrotthändler holen für geringes Entgelt auch ab, manchmal sogar gratis.
Anmerkung: Entferne - am besten sofort - die falschen Schilder, die bringen ja jetzt sowieso nichts mehr. Ich würde das aber eher im Schutze der Dunkelheit machen. ;)

Wer war denn eigentlich der letzte Halter des Mazda? Auch dein Vater?

Stefan

PS: Berichte doch bitte zu gegebener Zeit über den Ausgang.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
kerics
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 9x hilfreich)

Hi Stefan, ja der letzte Halter war mein Vater.
Ich glaube auch das es jemand gemeldet haben muss.
PS: warum dürfte ich das Fahrzeug nicht Nachts mit einem anderem Fahrzeug abschleppen? Dürfen nur zugelassene Fahrzeuge auf der Straße abgeschleppt werden?
Klar geb ich Bescheid wie es weiter geht :)

Gruß Peter

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat:
PS: warum dürfte ich das Fahrzeug nicht Nachts mit einem anderem Fahrzeug abschleppen?

Aus dem gleichen Grunde weshalb ein fahren oder abstellen nicht legal ist.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
kerics
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 9x hilfreich)

OK danke für Antwort.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13745 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
ja der letzte Halter war mein Vater.
OK, das ist nicht so toll. Wenn sowohl Fahrzeug als auch Kennzeichen zur selben Person führen, dann ist das schon ein starkes Indiz, mit Diebstahl der Kennzeichen kann man sich dann nicht mehr herausreden (meine Frage war aber eh Quatsch, letztendlich kommt man wohl immer irgendwie zu euch, egal wer als Halter eingetragen ist).

Zitat:
Aus dem gleichen Grunde weshalb ein fahren oder abstellen nicht legal ist.
Nein, eigentlich eher aus dem Grund, weil Abschleppen nur in Notfällen erlaubt ist (imho aber auch ohne Zulassung, weil die Versicherung des Zugfahrzeuges greift - Beispiel: Unfall, Fahrzeug wird sofort abgemeldet und dann ein paar Tage später zu einer Werkstatt oder zum Verwerter geschleppt, das wäre zulässig).
Oder ist es ein Notfall (das bedeutet, dass das Fahrzeug alleine nicht mehr fahrbereit ist)?

Übrigens wäre Abstellen und auch Abschleppen jeweils nur eine Kleinigkeit, das große Problem sind hier die falschen Kennzeichen (hättest du mal die richtigen genommen).

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
kerics
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 9x hilfreich)

Ich habe gestern das Schreiben einem Anwalt der Kunde von meinem Arbeitgeber ist zugeschickt. Er wollte nach paar Gerichtsurteilen schauen und mir dann sagen wie meine Situation aussieht. Heute habe ich mit ihm gesprochen und er meinte es ist ein schwerer Fall, ich solle mir einen Anwalt nehmen, damit dieser eine Akten Einsicht bekommt. Das wären Kosten von 400-500 €. Somit könnte man schauen ob die Polizei überhaupt etwas in der Hand hat.

Aber wenn ich einen Anwalt nehmen würde und doch trotzdem verlieren sollte habe ich mehr kosten.

Ich frage mich halt wie hoch max die Geldstrafe wäre. Was meint ihr?

Kann so etwas schnell über 1000 € sein? Bei jemand der keinerlei Vorstrafen hat?!

Ich mache mir echt Gedanken ob ich da einen Anwalt einschalten soll.

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13745 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

zur Höhe der möglichen Strafe: Das hängt vor allem von deinem Einkommen ab, ich würde mal mit 30 Tagessätzen rechnen (=1 Monatseinkommen).

Solange ihr aber - also sowohl dein Vater als auch du - bei der Polizei nichts aussagt (außer, dass dein Vater sagt, er sei es nicht gewesen, das kann er sagen - am besten aber schriftlich, denn persönlich oder telefonisch würde sofort die Nachfrage kommen, wer es dann dann war, und dann kommt das stottern ...), könnt ihr auch nichts kaputt machen.
Das bedeutet dann, dass du immer noch einen Anwalt einschalten kannst, falls es nötig wird.

Wird hingegen schon jetzt irgendwie zugegeben, wer der Täter war, dann kann dir ein Anwalt auch nicht mehr viel helfen, denn ich sehe das Beweisproblem als einzige Chance.

Also nochmal mein Ratschlag: Dein Vater soll sagen (oder besser schreiben), dass er weder Eigentümer eines der beiden Fahrzeuge war noch die falschen Kennzeichen angebracht hat.

Stefan

PS: Ist der Mazda mittlerweile endlich entfernt?

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat:
ich solle mir einen Anwalt nehmen, damit dieser eine Akten Einsicht bekommt. Das wären Kosten von 400-500 €.

Die reine Akteneinsicht kostet so zwischen 50-150 EUR.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
kerics
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 9x hilfreich)

Ich hab heut Post bekommen, nachdem ich vor ca. 3 Wochen meine Aussage gemacht habe... Ich kann nicht mehr. Ich bin fix und fertig....
Erstvergehen. Keine Eintragungen im Führungszeugniss. Auf den Beweisen kann man nachvollziehen das des Fahrzeug seid Wochen neme Bewegt wurde und dann kriegt man eine so reingeknallt...

Die Geldstrafe beträgt 2500 Euro.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13745 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
nachdem ich vor ca. 3 Wochen meine Aussage gemacht habe...
Und was hast du da gesagt? Geständnis? (hört sich nämlich irgendwie danach an)

Zitat:
Die Geldstrafe beträgt 2500 Euro.
Da lag ich mit den 30 Tagessätzen wohl nicht so weit daneben.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
kerics
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 9x hilfreich)

Ich hab ein Geständnis abgelegt um strafmilderung zu erhalten...

Es sind 50 Tagessätze zu je 50 Euro...
Also doch noch mehr als die 30...

Ich kanns net so ganz verstehen...

Die strafe beträgt fast zwei Nettoeinkommen...

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13745 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ich hab ein Geständnis abgelegt um strafmilderung zu erhalten...
Das gefällt den Ermittlungsbehörden am besten, keine Arbeit und am Ende fast die gleiche Strafe.
Sorry, aber ich hatte doch mehrmals gesagt was zu tun ist und was nicht, mehr als hier schreiben kann ich nicht. :sad:

Zitat:
Es sind 50 Tagessätze zu je 50 Euro...
Also doch noch mehr als die 30...
Das liegt sicher in der Toleranz, ganz genau kann man das nie abschätzen.

Sind die 50 Euro (=1500 Euro Monatseinkommen) denn wenigstens korrekt? Wenn nicht könntest du nur in diesem Punkt Einspruch einlegen.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
kerics
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 9x hilfreich)

Ja ich hab mit meinem Vater gesprochen was wir machen: ob wir abstreiten oder ein geständnis ablegen.

Mein Vater kennt den Leiter unserer Zulassungsstelle und war sogar bei dem am Abend vor dem Termin bei der Polizei bei Ihm Privat zu Hause. Dieser meinte da auch lieber zugeben und dann Strafmilderung erwarten...

Piep und nichts. Für die 2500 Euro hätte ich auch nen Anwalt bezahlen können wenn ich gewusst hätte das sie die Straf so hoch ansetzen...

Ich verstehs immer noch net. Ich kriegs net in den Schädel rein wie man so ne hohe strafe für etwas wo die Umwelt und kein mensch zu schaden gekommen sind. Das Fahrzeug nicht bewegt wurde wie auf Lichtbildern vom Polizeibeamten sicherlich zu sehen ist. Kein Eintrag im Führungszeugnis und nie auffällig geworden bin. Auf meinem Führungszeugnis eine Zentimeter hohe Staubschicht ist.

Da kriegen Straftäter wie der Politiker Edathy für Kinderpornografie eine Geldstrafe von 5000 Euro. So einer zahlt es mit seinem Taschengeld...

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat:
Ich kriegs net in den Schädel rein wie man so ne hohe strafe für etwas wo die Umwelt und kein mensch zu schaden gekommen sind.

Es muss also erst Tote und/oder Verletzte geben? Seltsame Logik ...
So läuft das nun mal nicht.
Man hat eine Gefahr geschaffen und nun wird eine nachhaltige Erinnerung geschaffen das dies falsch war ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
kerics
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 9x hilfreich)

Harry ganz ehrlich das ist nur Geldmacherei um die Taschen und Konten zu füllen!

Ich werd entweder mit nem Anwalt dagegen vorgehen! Oder werde versuchen die Tagessätze zu verringern und den Rest über gemeinnützige Arbeit zu erledigen! Ich sehs net ein 2500 Euro für sowas zu zahln!! Wenn dann geh ich lieber in den Knast und auf Kosten des Steuerzahlers ne Weile leben!! (Ist vielleicht nen ****** was ich geschrieben hab. Aber ich bin richtig stinkig was für ne Geldstrafe da gewählt wurde!)
Ja ich weis Deutschland GmbH nicht die BRD (gibt es rechtlich ja gar nicht) baut auf Geld Geld und nochmals Geld auf! Mit so hohen Geldstrafe lenkt man die Menschen nicht in die Richtige Richtung sondern füllt seine Taschen bzw. Gehälter!

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Ach, jetzt schwenken wir auf die Reichsspinner-Schiene um?

Dann bin ich hier raus ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1370x hilfreich)

Wer nicht schweigen will, muss dann halt auch mit einer Strafe rechnen. Die ist hier tatsächlich nicht hoch. Dabei geht es nicht um Ihren Eindruck. Für Sie ist diese Strafe schmerzhaft und Sie fangen an, am Rechtssystem zu zweifeln. Der § 267 StGB sieht für eine Urkundenfälschung folgenden Strafrahmen vor: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

Ich gehe mal davon aus, dass der TS einen Strafbefehl bekommen hat. Dann wird die Staatsanwaltschaft eine bestimmte Strafe beantragt haben und ein Gericht wird zu einer bestimmten Strafe verurteilt haben. Staatsanwaltschaft und Gericht müssen sich an den Strafrahmen halten. 1,7 Monatsgehälter sind in dem vorgegebenen Rahmen tatsächlich sehr gering.

1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1370x hilfreich)

Im Jahr 2013 gab es insgesamt 17.664 Personen, die in Verfahren wegen einfacher Urkundenfälschung (§ 267 Abs. 1 StGB ; insgesamt 20.804) vor den deutschen Strafgerichten abgeurteilt wurden. Davon wurden 15.186 verurteilt. Dazu gehört auch ein Strafbefehl, den hier vermutlich der TS erhalten hat.

Bei den Verurteilungen ist die Geldstrafe die Regel (12.659). Die Anzahl der Tagessätze lag bei gut 3.200 Fälle bis maximal 30. In der Regel liegt die Zahl der Tagessätze zwischen 31 und 90 (7.868). Die Strafe ist für mich voll im Rahmen. Ohne Angabe des Einkommens wäre das Gericht vermutlich bei einem Tagessatz von 40 € gelandet. Das hätte 500 € gespart.

Umgekehrt bekommt man mit einem höheren Einkommen - statistisch gesehen - eine geringere Anzahl von Tagessätzen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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