Kinder Manipulieren

11. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
guest-12316.02.2015 08:51:57
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 5x hilfreich)
Kinder Manipulieren


Hallo alle kluge Ratgeber!!

Wir sind auf ein Wechselmodell -- 2 Kinder: 12 und 9

Es ist so weit, das endlich Jugendamt die Kinder anhören werden. Ich habe JA gebietet, nach viele Weihnen von beide Kinder. Kurz gesagt: die sind aüsserst unglücklich und traurig mit die Verhältnis des Mutters.

Also: JA hat die KM informiert über so ein privat Gespräch Termin mit dem Kinder.
Seit dann (3 Tage) nutzt die KM sämtliche Angst und Druck Mittel gegen die Kinder, so das die nichts negatives sagen in der Termin. Wirklich niedrige Dinge -- so als "Konsequenz" wenn die bei Papa wohnen soll.

Ohne die Einzelheiten hier zu geben, soll ich JA informieren was die KM macht? Solche Angst-Tactik und versuch auf massive Manipulieren ist eben verbotten, oder??

Die Kinder wolten unbedingt ihre Meinung aüssern an JA vorher. Jetzt haben die Zweifeln...

Danke!!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12316.02.2015 08:51:57
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 5x hilfreich)

Hmm... Keine Antwort. Hat bestimmt auch mit mein schlechtes Deutsch zu tun!!

Nun, ist der Interview mit JA und beide Kinder passiert.
Inzwischen hat ein Kind alles an den Hort Lehrer auch geschildert. Er war nicht nur schockiert -- er sagte das er deswegen nicht schlafen konnte! Er hat sofort ein Termin gemacht mit das Kind und sein Chef. Gleiche Geschichte -- Angst von Mutter, Mutti lügt u.s.w.

Mit die JA Tante, auch die Selbe. Kurz gesagt: Die Kinder sagten DEUTLICH, das die wünschen das Papa das ABR hat.

So -- wird das alles ignoriert, und die gleich "können wir alle nicht Freunde sein?" Gespräch mit JA, oder hat die Kinders Ausrede eine Bedeutung?

Eins war klar von die Kinder an JA: So gehts mit Mutti auf kein Fall weiter!

Schönen Tag noch!

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Die Mitarbeiterin des Jugendamts kann nicht das ABR bestimmen. Das kann nur ein Familiengericht.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12316.02.2015 08:51:57
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke altona.
Das ist mir schon klar.
Die Frage war welche Wirkung und Kraft hat Kinder Aussrede -- z.B. FÜR der Richter später.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)

Bei solchen sachen wäre ich sehr vorsichtig mit den Leuten vom Jugendamt. Bei einer Bekannten von mir wurden die beiden Kinder, damals so ca. 6 und 9 Jahre alt, auch vom Ja befragt. Die Mutter durfte nicht dabei sein, und eine Abschrift des Protokolls gab es erst einen Tag vor der Verhandlung. Diese fand ca. 3 Monate nach dem Gespräch statt. Beide Kinder haben damals gesagt das die Frau nichts aufgeschrieben hatte. In dem Protokoll wurden Aussagen der Kinder verdreht und falsch wieder gegeben. Die Kinder sind damals sogar in Tränen ausgebrochen weil ihre niedergeschriebenen Aussagen anscheinend falsch waren. Die Kinder wurden anscheinend bei dem gespräch stark unter Druck gesetzt. Wenn man, oder hier Frau, nur die Fragen richtig stellt bekommt man immer die Antwort die man haben will. Es ging übrigens auch um Umgangsrecht

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

@ Ihr neuer: es besteht keine Pflicht, Gesprächsmitführend ein Protokoll zu schreiben. Oft wird sogar bewusst drauf verzichtet, um die Kinder nicht zu verunsichern. Das Jugendamt muss eine Stellungnahme abgeben, und das wars.

@ sfortunato: wie der Richter was gewichtet, das können wir hier nicht wissen. Er kann sich auch über alle Wünsche der Kinder hinweg setzen, ebenso über die Stellungnahme des Jugendamtes, wenn er einen völlig anderen Eindruck von dem Fall hat.

Und da Du und die Kindesmutter sich ständig, teilweise auf Kindergartenniveau streiten, kann man hier wirklich keine Prognose wagen.

wirdwerden

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#6
 Von 
Ite
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Ein sogennanter "Induzierter Kindeswille" ist meiner Meinung nach für das FamG unbeachtlich.
Siehe auch bei dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20010402_1bvr021298.html


"Ein geäußerter Kinderwille kann außer Acht gelassen werden, wenn er offensichtlich beeinflusst worden ist"

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