Kindergeld nach Schwangerschaft?

4. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
ya324372-18
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindergeld nach Schwangerschaft?

Es geht um folgendes Person A und Person B leben zusammen (beider unter 25) unverheiratet,und haben ein Kind.
Person A steckt derzeit in Ausbildung. Person B musste zwei Ausbildungen abbrechen, bezieht seit Dezember 2010 ALG II, sollte August 2011 eine Ausbildung anfangen,welche aufgrund von Schwangerschaft nicht erfolgen konnte. Person B bekam die ganze Zeit über Kindergeld für sich.
Person B hat sich nach Geburt des Kindes bei der Familienkasse gemeldet,und wollte Kindergeld für sich löschen lassen (Vor Geburt bei der Familienkasse telefonisch informiert!). Jetzt bekam der Vater von Person B (Kindergeldberechtigt) dass ab September 2011 (wahrscheinlich wegen Mutterschutz) kein Kindergeld mehr zustand und Sept.+Okt. nachgezahlt werden müssen. Desweiteren soll Person B Einkommensnachweise ab Sep 2011 von Person A einreichen.

Frage: Steht Person B noch weiterhin Kindergeld zu ? (Weiterhin Ausbildungssuchend) und was hat Person A mit dem Kindergeld von Person B zu tun???

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

quote:
Steht Person B noch weiterhin Kindergeld zu ? (Weiterhin Ausbildungssuchend)


M.W. nach ja. Sofern Person B auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.
Wird aber voll auf ALG2 angerechnet.
Wann ist das Kind geboren?

quote:
Desweiteren soll Person B Einkommensnachweise ab Sep 2011 von Person A einreichen.


Keine Ahnung....
Wie wärs mit einer Kontaktaufnahme zur Familienkasse?

Grüßle



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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#2
 Von 
Nubikalee
Status:
Schüler
(154 Beiträge, 44x hilfreich)



Das ist relativ einfach zu erklären, ich verzichte allerdings auf die abstrakten Formulierungen von A und B.

Nimmt die Kindesmutter kein Erziehungsgeld in Anspruch, ist sie tatsächlich weiterhin ausbildungssuchend und kann auch das Kinde stand é pede fremd-unterbringen, erhält sie das Kindergeld für sich selbst unter der Vorraussetzung weiter; dass der Kindesvater nicht leistungsfähig ist. Sie muss die Voraussetzungen natürlich belegen, deshalb werden die Einkommensnachweise des Kindesvaters verlangt.

Gruß Nubi

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""

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