Kindesunterhalt - Anpassung

16. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12329.08.2023 09:25:05
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)
Kindesunterhalt - Anpassung

Guten Tag,

ich benötige eine kurze Einschätzung in Sachen Kindesunterhalt. Ich zahle seit knapp 12 Jahren Unterhalt für meinen Sohn aus einer früheren Beziehung über einen Titel beim Jugendamt, ab Juni 2018 steht die nächste Altersstufe / Erhöhung an und es würde mich interessieren, ob es Sinn macht den Unterhalt anpassen zu lassen.

Die letzte Einkommensprüfung seitens JA erfolgte in 2012. Damals wurde anhand meiner Gehaltsnachweise die Unterhaltsstufe 3 aus der Düsseldorfer Tabelle errechnet. Da keine weiteren Unterhaltsansprüche bestanden, stufte mich das JA gar in die Stufe 4 mit 115% ein.

In der Zwischenzeit habe ich geheiratet, bin Vater meines zweiten Sohnes geworden. Gegenüber dem Stand aus 2012 ist mein Einkommen in den letzten 12 Monaten gesunken, so dass ich nun entsprechend dem Durchschnitt aus meinen letzten Gehaltsabrechnungen in ca. Stufe 1-2 bin.

Ich möchte nun das JA bitten, eine neue Berechnung vorzunehmen. Welche Unterlagen benötigt das JA in diesem Fall (meine letzten 12 Gehaltsabrechnungen? Geburtsurkunde meines jungeren Sohnes, der bei mir lebt? Gehaltsnachweise meiner Ehefrau (gemeinsamer Haushalt)... etc.)?

Beste Grüsse,

Frank

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Frank,

Hier kommt es auf dein Netto-EK an.

Wenn du eine JA-Urkunde /Titel (dynamisiert) unterschrieben hast, müsstest du den Unterhalt

von dir aus anpassen.

Bei einem Kind wurdest du höher gestuft, du müsstet also mir 2 Kindern wieder runtergestuft werden.

Das JA braucht nur dein Netto-EK.

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
alex_ratlos
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Frank,

ich würde auf jeden Fall eine neue Berechnung verlangen. Dies muss meiner Meinung nach aber von deiner Exfrau her beauftragt werden, da das Jugendamt einen "Auftrag" von ihr benötigt.

Der Unterhaltstitel kann nur durch eine Abänderungsklage verändert werden. Dies rentiert sich dann wenn du ein geringeres Nettoeinkommen hast und auch ein neues Kind im Haushalt lebt.

Was deine Partnerin für ein Gehalt bekommt, ist meiner Meinung nach nicht relevant. Es kann glaube ich z.B. dein Selbstbehalt reduzieren, wenn du mit ihr zusammen wohnst. Da bin ich mir aber nicht 100%ig sicher, weil ich nicht mehr heirate :)

Hast du einen dynamischen Unterhaltstitel? Dann bist du dazu verpflichtet den Unterhalt immer entsprechend der Einstufung (z.B. 100%) anzupassen wenn das Kind in eine höhere Stufe rutscht. Dann ist es auch egal ob du Auskunft erteilen musst oder nicht, du verpflichtest dich zur Anpassung des Unterhaltes.

Ich habe genau das gleiche Problem mit dem Unterhaltstitel und muss nachträglich die Differenz für ein halbes Jahr nachzahlen, weil mein Sohn in Okt letzten Jahres 12 Jahre alt geworden ist. Auch muss ich den Betrag anpassen, da sich ab dem 1.1.18 die Düsseldorfer Tabelle verändert hat.
Große *******erei immer mit dem Unterhalt und als Mann bist du immer der Depp. Ich zahle so viel Unterhalt für beide Kinder, dass es bei mir schon ein Mangelfall ist.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12329.08.2023 09:25:05
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)


Vielen Dank für eure Unterstützung. Meine Ex wird sicherlich keinen Anpassungsauftrag beim JA erteilen (wollen), da die Beziehung ziemlich angespannt ist und ich so einen Gefallen von ihr nicht zu erwarten brauche...

Ich habe einen statischen Unterhaltstitel. Bislang hat das JA immer von sich aus kurz vor jeder neuen Altersstufe (ca. 3 Monate davor) eine Einkommensüberprüfung vorgenommen. Diesmal haben sie das wohl vergessen oder sind einfach überlastet.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Frank1112):
Ich habe einen statischen Unterhaltstitel.


Diese Aussage widerspricht aber Deinen Ausführungen im ersten Post, in dem Du die stufe 4 und 115% erwähnst.
Statisch wäre der Titel, wenn ein Euro Betrag genannt ist.

Ansosten stehst Du zum JA in keiner rechtlichen Beziehung. Es wird also auf Deinen Zuruf hin nicht tätig werden.

Aber Du kannst Deine Unterhaltsschuld neu berechnen und das Kind auf Zustimmung zur Reduzierung auffordern. Kommt es der Aufforderung nicht nach, kannst Du Abänderungsklage einreichen.

Das Einkommen Deiner Frau solltest Du nachweisen, wenn Du sie als unterhaltsberechtigte Person in die Berechnung einbringen willst. Sonst ist es nicht nötig.

Du erwähnst, dass Dein Einkommen geriger ist als damals. Das ist ungewöhnlich, zumal Du durch die Heirat und durch das neue Kind Steuervorteile hast.
Der grund für die niedrigere Summe wäre daher ggf. auch anzugeben, denn selbstverantwortlich darfst Du Dein Einkommen nicht reduzieren.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12329.08.2023 09:25:05
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat:
Diese Aussage widerspricht aber Deinen Ausführungen im ersten Post, in dem Du die stufe 4 und 115% erwähnst.
Statisch wäre der Titel, wenn ein Euro Betrag genannt ist.


Ich zahle seit 6 Jahren einen festen Betrag, definiert durch das Schreiben des JA (zuletzt zum 01.01.2018 nach der letzten Gesetzesänderung).

Eine Verringerung des Einkommens ist in der heutigen Zeit nichts Ungewöhnliches, wenn beispielsweise die Auftragslage beim Arbeitgeber schlechter wird und man als Vertriebsmitarbeiter weniger Provision bekommt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Zitat:
Ich zahle seit 6 Jahren einen festen Betrag, definiert durch das Schreiben des JA (zuletzt zum 01.01.2018 nach der letzten Gesetzesänderung).


Wenn der Betrag jedes Jahr zum 01.01. angepasst wird, dann handelt es sich um einen dynamischen Titel.

Dennoch gilt dann die folgende Aussage von Sir Berry
Zitat:
Aber Du kannst Deine Unterhaltsschuld neu berechnen und das Kind auf Zustimmung zur Reduzierung auffordern. Kommt es der Aufforderung nicht nach, kannst Du Abänderungsklage einreichen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.133 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen