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Kindesunterhalt Berechnung
Kindesunterhalt Berechnung
Rechtsanwältin Simone Sperling
Enderstr. 59, 01277 Dresden, Tel: 0351/2699394, Fax: 0351 2699395
Fachanwalt Familienrecht, Verkehrsrecht, Fachanwalt Arbeitsrecht, Inkasso, Fachanwalt Erbrecht
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Kindesunterhalt Berechnung enthält folgende Leistung:
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Überblick
Sie erhalten eine Unterhaltsberechnung durch eine Fachanwältin für Familienrecht.
Für eine korrekte Berechnung sind folgende Informationen notwendig:
* Alter, Aufenthalt, Schulbesuch etc. des Kindes
* durchschnittliches Nettoeinkommen der letzten 12 Monate beider Elternteile, bei selbständigen der letzten 36 Monate und alle weiteren Einkommensarten
* Ausgaben für Krankenversicherung, Altersvorsorge, Kreditbelastungen, berufsbedingte Aufwendungen, Steuererstattungen oder Nachzahlungen
* besondere Aufwendugen für das Kind
Im Ergebnis können Sie prüfen, zahle oder erhalte ich zuviel oder zuwenig Unterhalt für mein Kind
Die Berechnung erfolgt nach der aktuellen Rechtslage und der Unterhaltsleitlinien der jeweiligen Bundesländer.
Nach Eingang der Informationen erhalten Sie am gleichen Tag oder spätetens am nächsten Werktag die Berechnung auf elektronischem Weg mit meinem Briefkopf.
Für eine korrekte Berechnung sind folgende Informationen notwendig:
* Alter, Aufenthalt, Schulbesuch etc. des Kindes
* durchschnittliches Nettoeinkommen der letzten 12 Monate beider Elternteile, bei selbständigen der letzten 36 Monate und alle weiteren Einkommensarten
* Ausgaben für Krankenversicherung, Altersvorsorge, Kreditbelastungen, berufsbedingte Aufwendungen, Steuererstattungen oder Nachzahlungen
* besondere Aufwendugen für das Kind
Im Ergebnis können Sie prüfen, zahle oder erhalte ich zuviel oder zuwenig Unterhalt für mein Kind
Die Berechnung erfolgt nach der aktuellen Rechtslage und der Unterhaltsleitlinien der jeweiligen Bundesländer.
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