Zum Thema Kindesunterhalt stellt sich mir die Frage ob es rechtens ist bei nur einem zu unterhaltendem Kind den Unterhalt gemäß der Düsseldorfer Tabelle 2 Stufen höher anzusetzen als die Nettoeinkommensklasse ??
Hab schon viel nachgelesen aber diese Regelung hab ich noch nirgendwo gefunden.
Vielen dank im voraus !!
Werner
Kindesunterhalt
13. Mai 2002
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Frage vom 13. Mai 2002 | 20:27
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt
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#1
Antwort vom 14. Mai 2002 | 00:17
Von
Status: Praktikant (827 Beiträge, 127x hilfreich)
Sehr geehrter Herr Müller,
die Düsseldorfer-Tabelle geht davon aus, daß der Unterhaltsschuldner an seinen früheren Partner und an zwei Kinder zu leisten hat. Bei einer größeren/geringeren ANzahl Unterhaltsberechtigter werden Ab- bzw. Zuschläge vorgenommen.
Mit freundlichen Grüßen
Scharnhorst
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