Hallo zusammen,
weis jemand zufällig wie sich folgendes erklärt:
Meine Exfrau geht einer vollzeitbeschäftigung nach.Ich bin im Oktober 2002 Arbeitslos geworden.Das JA zahlt jetzt das Kindergelde für mich(die frechheit ist - die rechnen sich das halbe Kindergeld
an...und ich mußte den vollen betrag zahlen!!!!) und jetzt nachdem alles ausgerechnet wurde,zieht mir das Arbeitsamt täglich 3,14 € ab und überweist es dem Sozialamt.
Meine frage ist nun - kann man mir überhaupt was abziehen - und wenn ja - bekommt das dann auch meine Frau für meinen Sohn....oder behält das Sozialamt das Geld und überweist weiter den Kindesunterhalt abzüglich des halben Kindergeldes ?????
Im Klartext - ich sollte (bei Arbeit) 184 € zahlen......das JA zahlt aber nur 111 € (wegen anrechnung des halben kindergeldes)...was passiert mit meinen 3,14 € täglich (ca. 90-100 € mtl)....wo gehen die hin ???
Können die machen was sie wollen ????
Wäre für einen Rat oder ein Antwort dankbar!!!!!
Gruß an alle
Kindesunterhalt bei ALG !!???
10. Januar 2003
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Frage vom 10. Januar 2003 | 13:41
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt bei ALG !!???
Notfall oder generelle Fragen?
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#1
Antwort vom 27. Dezember 2004 | 02:38
Von
Status: Schüler (215 Beiträge, 27x hilfreich)
Man nennt das auch Pfändung oder Abzweigung. Das kommt daher, weil Du einen titel nicht erfüllt hast.
Gruß Gerd
#2
Antwort vom 27. Dezember 2004 | 02:38
Von
Status: Schüler (215 Beiträge, 27x hilfreich)
Man nennt das auch Pfändung oder Abzweigung. Das kommt daher, weil Du einen titel nicht erfüllt hast.
Gruß Gerd
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 28. Dezember 2004 | 01:11
Von
Status: Schüler (407 Beiträge, 13x hilfreich)
Mir sind die 111 EURO nicht ganz klar??? UVG beträgt. i.d.R. an den Unterhaltsberechtigten 122, später 164 EURO.
-----------------
"Um Wunder zu erleben muss man an sie glauben"
#4
Antwort vom 28. Dezember 2004 | 07:29
Von
Status: Student (2659 Beiträge, 772x hilfreich)
das wird der pfändbare Betrag sein. Die Höhe deines ALG kenne ich ja nicht.
google mal bzw. schau mal was in § 48 SGB I
( Sozialgesetzbuch ) steht.
-- Editiert von Jogibear am 28.12.2004 07:33:57
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