Hallo zusammen,
mein Mann und ich haben gerade geheiratet. Er hat einen 9jährigen Sohn aus erster Ehe. Da er nun nicht mehr in Steuerklasse 1 ist, sondern in 3 (ich nun in 5), ist sein Nettogehalt natürlich deutlich höher (meines dafür deutlich niedriger :-))
Frage: muss er nun mehr Unterhalt für seinen Sohn zahlen?
Vielen Dank
lorelei
Kindesunterhalt bei erneuter Heirat - Steuerklasse
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
hey!
wir haben auch geheiratet.in der tat kann nun der kindesunterhalt neu errechnet werden.aber nicht der des expartners.
lg
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Hallo Kanalmeister,
abzüglich Kindergeldanteil: 236,-€
Wird das jetzt mehr?
ja das wird er müssen... kenn ich selber
Das hängt m.E. von mehreren Faktoren ab. Arbeitet die Ex? Vollzeit oder Teilzeit? Wie hoch ist der Verdienst deines Mannes? Ist er am Selbstbehalt oder drüber? Bestehen noch weitere Unterhaltsverpflichtungen? Bezieht die Ex Sozialhilfe? Wie hoch ist ihr Einkommen? Bekommt sie auch Unterhalt von deinem Mann? So pauschal gibts da keine Antwort. Grundsätzlich kann ein Unterhalt aber bei einer Änderung des Einkommens entsprechend angepasst werden. Besteht ein Titel?
lg
Julchen
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"... und Erstens komt es anders als man(n) Zweitens Drittens denkt "
--- Posting wurde vom Admin editiert
Eben - deshalb frag ich ja Lorelei hat nix von BU gesagt!
lg
Julchen
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"... und Erstens komt es anders als man(n) Zweitens Drittens denkt "
Hallo Julchen,
also: mein Mann liegt über dem Selbstbehalt; seine Exfrau geht halbe Tage arbeiten und mein Einkommen (Halbtagsjob) liegt nun durch den Steuerklassewechsel deutlich unter dem Selbstbehalt.
Wieso müsste mein Mann also mehr zahlen; denn das Geld, welches er jetzt mehr verdient, ist eigentlich MEINS! (ich war ja vorher in Kl.1)
Hallo Julchen,
was ist BU?
--- Posting wurde vom Admin editiert
ach so, danke.
Übrigens Unterhalt erhält sie auch noch.
Also geht sie halbe Tage arbeiten, erhält BU und der 9-jährige KU und Kindergeld. Ausserdem hat die Ex - wie du in einem anderen Forum geschreiben hast - seit 5 Jahren eine feste Beziehung? Kann man das irgendwie nachweisen? Soweit ich weiss, gilt eine Beziehung, auch wenn die Partner nicht zusammenwohnen, nach 2-3 Jahren als gefestigt. Vielleicht wäre eine Neuberechnung ja sogar von Vorteil für euch?! Nicht unbedingt in Bezug auf den KU aber ggf. auf den BU?!
Zudem kann die Ex, soweit ich weiss, alle 2 Jahre eine Neuberechnung beantragen. Nicht, dass sie euch zuvorkommt, wenn sie Wind von dem höheren Netto deines Mannes bekommt! Wenn sie es weiss und stillhält, hat sie was zu verbergen!
lg
Julchen
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"... und Erstens komt es anders als man(n) Zweitens Drittens denkt "
Bitte nicht komplizierte machen, als es ist.
KU müsste für die Altersgruppe EUR 249 sein,
wäre es aber auch schon vor dem Steuerklassenwechsel gewesen (also bisher Glück gehabt).
Bis zur Einkommensgruppe 5 (bereinigtes Netto bis EUR 2100) verändert sich der KU dann auch nicht nach oben.
Was die 5jährige Beziehung angeht (die Julla erwähnt): hier würde ich an Eurer Stelle ansetzen! Alles tun, um die gefestigte Beziehung nachzuweisen und den Unterhalt für die Ex als verwirkt ansehen zu lassen!
Ich möchte hinzufügen, dass ich Jullas Vermutung für wahrscheinlich halte: die Ex hat etwas zu verbergen. Sie hat nämlich seit 1,5 Jahren auf höheren KU verzichtet.
Warum wohl? Vermutlich, weil sie eine Auseinandersetzung überr Einkommens- und Lebensverhältnisse scheute....
Gruß,
nachgefragt
-- Editiert von nachgefragt am 05.01.2005 09:44:15
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