Kindesunterhalt, ehemaliger GF nun ohne Erwerbstätigkeit

2. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
eswareinmal
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt, ehemaliger GF nun ohne Erwerbstätigkeit

Tach,

ich lese hier schon einige Zeit mit und melde mich nun mit meiner ersten theoretischen Frage ...

Der Kindesvater ist Geschäftsführender Gesellschafter (Alleingesellschafter) einer kleinen GmbH. Da die Geschäfte immer schlechter laufen, wird diese zum 31.12.14 'verkauft' (Kaufpreis das damals eingezahlte Stammkapital in Höhe von EUR 25k).
Der Kaufpreis wird vereinbarungsgemäß in monatlichen Raten zu EUR 1500,- überwiesen.

In 2015 geht der KV für 10 Monate im (außereuropäischen) Ausland arbeiten. In den letzen 7 Jahren hat er für seine nun volljährigen 2 Kinder je um die EUR 350,- / Monat KU gezahlt.
Das war etwas mehr 'als vorgeschrieben' und vermutlich viel zu viel, seit beide Kinder volljährig sind.

Aktuell (seit Dezember) bezieht er nur noch die EUR 1.500,- / Monat aus dem Unternehmensverkauf und will/muss den Zahlbetrag jetzt ändern. Der KU ist nicht tituliert.

Ist es richtig, das die EUR 1.500,- um eine KV (aktuell freiwillig versichert für EUR 1xx,xx) und eine Altersvorsorge (EUR 1xx,xx) bereinigt werden? Die Differenz zu dem Selbstbehalt von EUR 1.080,- ist dann der zu zahlende KU für die zwei Kinder?

In den kommenden Wochen wird noch eine Steuerrückzahlung aus 2014 von ca. EUR 1.800,- erwartet. Wird diese Summe auf 12 Monate aufgeteilt und dem monatlichen Einkommen zugerechnet?

Die Kinder leben bei der Ex, gehen noch zur Schule und sind unter 21 Jahre.
Der KV sucht aktiv nach einer neuen Tätigkeit.

Würde mich um eine Einschätzung freuen, allen ein erfolgreiches 2016!

Gruß

Peter

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38487 Beiträge, 14014x hilfreich)

Die ersten Fragen sind doch immer: wie alt sind die Kinder, was tun sie derzeit, was haben sie seit Volljährigkeit getan, was tut die Mutter?

wirdwerden

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#2
 Von 
eswareinmal
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Die ersten Fragen sind doch immer: wie alt sind die Kinder, was tun sie derzeit, was haben sie seit Volljährigkeit getan


???

Ich schrieb:
Zitat:
Die Kinder leben bei der Ex, gehen noch zur Schule und sind unter 21 Jahre.


- Die Mutter verdient 'angeblich' um die EUR 1.100,- / Monat
- Kinder 20 und 18 Jahre alt, beenden in 2016 das Gymnasium


Danke,

Peter

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38487 Beiträge, 14014x hilfreich)

Na ja, Gymnasium, das war schon wichtig, deshalb auch meine Frage. So, die Kids sind priviligiert. Das bedeutet, dass Vater und Mutter alles tun müssen, um den Unterhalt der Kinder zu finanzieren. Mehr arbeiten, Nebenjob, was auch immer.

So, bereinigt werden kann ganz sicherlich um den Krankenkassenbeitrag. Bei der Rentenversicherung, da sehe ich das schon etwas anders. Kann sein, dass wegen Mangelfallberechnung die Rentenabgaben nicht anerkannt werden. Kann sein, dass der Selbstbehalt heruntergesetzt wird auf etwa 900 € (die neuen Beträge für 2016 hab ich noch nicht im Kopf). Aber eines ist ganz klar, wenn gerechnet wird, ist das Kindergeld voll und nicht mehr hälftig anzurechnen.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

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