Hallo,
es geht um Folgendes: Nachdem ich bei der polizeidienstuntauglich beurteilt wurde und die Absage keine Rechtsbehelfsbelehrung enthielt, wandte ich mich an das Innenministerium aber nicht als Widerspruch, sondern als Beschwerde bzw. Bitte. Diese wurde abgelehnt. Selbiges mit einer Petition.
Nun möchte ich klagen, habe jedoch, obwohl es ein Verwaltungsakt ist, keine Rechtsbehelfsbelehrung erhalten, obwohl ich quasi widersprochen habe, mit Befunden, die das Gegenteil beweisen.
Kann ich trotzdem Klage beim VG in Stuttgart (BW) einreichen?
Bedanke mich für Eure Hilfe!