Klageschrift Räumungsklage

13. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb430343-87
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 4x hilfreich)
Klageschrift Räumungsklage

Nach der fristlosen Kündigung reicht mein Vermieter über seinen Anwalt eine Klage ein die Klageschrift entspricht nicht den Tatsachen die Tatsachen sind frei erfunden. das weiß man Anwältin auch dass die Klageschrift nicht vollständig ist und auch nicht den Tatsachen entspricht so wIll meine Anwältin Beschwerde einreichen meine Frage ist wie ist die Vorgehensweise was ist das Strafmaß ?, der Vermieter versucht ja wissentlich das gericht Zu Täuschen um sich Vorteile zu verschaffen.

Signatur:

HHG unter den Eichen

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Bevor man zum "Strafmaß" kommt, müßte es erst mal ein Ermittlungsverfahren, eine Anklage und eine Verurteilung geben.

Ob hier überhaupt eine Straftat (Prozessbetrug) vorliegt, steht in den Sternen. Kommt darauf an, was genau Sache ist.

Zitat:
der Vermieter versucht ja wissentlich das gericht Zu Täuschen um sich Vorteile zu verschaffen.


Das ist als solches aber noch kein Prozessbetrug. Der Täter (hier Kläger) muss einen Vermögensvorteil anstreben, dem auf der anderen Seite ein Vermögensschaden beim Beklagten gegenübersteht.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Der Täter (hier Kläger) muss einen Vermögensvorteil anstreben, dem auf der anderen Seite ein Vermögensschaden beim Beklagten gegenübersteht.


evtl. hat der VM ja zusätzlich zur Räumungsklage auch die angeblichen Rückstände eingeklagt? Oder ist es eine der eher seltenen Räumungsklagen wegen anderer Gründe?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Der Vermögensschaden/-vorteil muss aber Ziel des Betruges sein. Das wäre dann nur der Fall, wenn der VM Rückstände eingklagt, die es de facto gar nicht gibt (und er das weiß).

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb430343-87
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 4x hilfreich)

Mietrückstände gibt es nicht er will das Mietverhältnis kündigen um
die Wohnung noch teurer zu vermieten

dazu sucht er Gründe um das Mietverhältnis zu kündigen Gründe gibt es nicht alle vorgetragenen Punkte sind frei erfunden

die Angaben in der Klageschrift sind nicht vollständig und entsprechen auch nicht den Tatsachen

das Gericht wollte das ans gute Gericht abgeben

meine Anwältin Wert dagegen Beschwerde einlegen
dann will sie ein Strafantrag stellen dann will sie sich mit mir zusammensetzen um eine Klageschrift aus arbeiten so ist sie der Auffassung dass der VM spinnt und Auf Stang hinaus ist.

immer wieder kommt der VM mit haarsträubenden Geschichten ich hätte mir einen zweiten Hund angeschafft das bedeutet zweite Tierhaltung sagt der VM dann behauptet er den Hund den ich gekauft hätte angeblich der wird den Gemeinschaftsgarten Vollmachten

Ich wär mit meiner Lebensgefährtin den Gemeinschaftsgarten aufsuchen um mein Hund dort sein Geschäft verrichten zu lassen

ich habe überhaupt keine Lebensgefährtin dazu hatte einige Abmahnung geschickt und ein fristlose Kündigung

dagegen hat meine Anwältin Einspruch eingelegt

aber diese Punkte hat er ausgelassen in der Klageschrift und es wurde auch ausgelassen dass die Anwälte gegen die fristlose Kündigung Einspruch eingelegt hat

dann hat er irgendein Hundehaufen fotografiert das wird in Anklageschrift der Räumungsklage als Beweis 3
aufgeführt

so wird auch in der Klageschrift aufgeführt dass er mir mehrmals abgemahnt hat sowohl schriftlich

was wiederum nicht wahr ist

ich wurde nicht mündlich abgemahnt auf die schriftliche Abmahnung hat meine Anwältin reagiert.

Immer wieder stand er unangemeldet vor meiner Wohnungstür wollte meine Wohnung kontrollieren er wollte meine Wohnung eindringen hat vor meiner Tür rum randaliert er hat behauptet er könnte jeden Tag die Wohnung kontrollieren bzw alle drei Wochen da drauf hat er eine unterlassungsschreiben bekommen von meiner Anwältin und wenn er was hat muss er sich an die Anwältin wenden.


Den Tatvorwurf können wir den VM nachweisen auch alle anderen Punkte die in Anklageschrift aufgeführt sind können wir nachweisen

Das ist eine Geschichte die man bald gar nicht glauben kann aber es entspricht schon den Tatsachen .

Signatur:

HHG unter den Eichen

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb430343-87
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 4x hilfreich)

Absichtlich, bewusst falsches Vorbringen im Klageantrag: Wenn schon die geltendgemachten Ansprüche im Klageantrag auf falsche Begründungen gestützt werden und dies zu einer letztendlich urteilsrelevanten Täuschung des Gerichts führt, steht damit eine Strafbarkeit wegen Prozessbetruges im Raume.

Prozessbetruges drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Gleichzeitig kann es sein, dass sich für den Beschuldigten auch noch strafrechtliche Probleme wegen begangener Falschaussage vor Gericht oder wegen Meineides ergeben.

Signatur:

HHG unter den Eichen

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
metttwurstkneckebrot
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 297x hilfreich)

Zitat (von fb430343-87):
... steht damit eine Strafbarkeit wegen Prozessbetruges im Raume. ... Gleichzeitig kann es sein, dass sich für den Beschuldigten auch noch strafrechtliche Probleme wegen begangener Falschaussage vor Gericht oder wegen Meineides ergeben.


Leider nicht.

Du möchtest nachlesen, wann ein Betrug im strafrechtlichen Sinne vorliegt (nämlich nur bei Stoffgleichheit), und wann eine falsche uneidliche Aussage im strafrechtlichen Sinne vorliegen kann (nämlich nicht bei unwahrem Parteivortrag, weil eine Prozesspartei niemals als Zeuge in eigener Sache auftreten kann).

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von fb430343-87):
Absichtlich, bewusst falsches Vorbringen im Klageantrag: Wenn schon die geltendgemachten Ansprüche im Klageantrag auf falsche Begründungen gestützt werden und dies zu einer letztendlich urteilsrelevanten Täuschung des Gerichts führt, steht damit eine Strafbarkeit wegen Prozessbetruges im Raume.


Schauen Sie sich mal auf der Seite, von der Sie diesen Text kopiert haben das Schaubild an, das weiter unten steht.



Dort sehen Sie genau das, was ich eingangs sagte: Der Prozessbetrug verlangt (wie jeder Betrug - einen eigenen Tatbestand "Prozessbetrug" gibt es überhaupt nicht, es ist lediglich ein Unterfall des Betruges, wie auch Kreditbetrug oder Spendenbetrug) einen Vermögensvorteil auf der einen und einen entsprechenden(!) Vermögensnachteil auf der andere Seite.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 15.02.2018 11:15

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
metttwurstkneckebrot
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 297x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
von der Sie diesen Text kopiert haben


Auf die Idee war ich gar nicht gekommen :grins: :rock:

Zitat (von !!Streetworker!! ):
einen entsprechenden(!) Vermögensnachteil auf der andere Seite.


Ich fürchte, das ist nicht einfach genug zu verstehen.

-- Editiert von metttwurstkneckebrot am 15.02.2018 11:55

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fb430343-87
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 4x hilfreich)

Nein das war ein allgemeiner Textbaustein und hat mit den ein und den anderen nichts zu tun eine Klageschrift ist allgemein wo der Tatbestand unterschiedlich ist und auch unterschiedlich aufgeführt ist ihr geht"s Darum dass die Klage Ausführung nicht der Wahrheit entspricht und auch nicht vollständig ist. eine Klageschrift muss die Wahrheit entsprechen und wahrheitsgemäß sein und den Tatsachen entsprechen

so kann man sich nicht eine Geschichte ausdenken um alle anderen von den Gegenteil zu überzeugen :fight: . so darf der Kläger nicht lügen egal in welcher Form auch immer bei dem beklagten ist es was anderes

-- Editiert von fb430343-87 am 15.02.2018 14:08

Signatur:

HHG unter den Eichen

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fb430343-87
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 4x hilfreich)

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Prozessbetrug

Signatur:

HHG unter den Eichen

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von fb430343-87):
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Prozessbetrug


Ich weiß, was ein Prozessbetrug ist ;)

Haben Sie den Wikiartikel denn auch gelesen? Wenn ja, haben Sie auch gelesen:

Zitat:
Die Zielrichtung muss jedoch ein Vermögensschaden für den Prozessgegner sein


Zitat:
so darf der Kläger nicht lügen egal in welcher Form auch immer bei dem beklagten ist es was anderes


Nein, auch der Beklagte im Zivilprozess darf nicht lügen [§ 138 ZPO ] Lügen darf -allerdings auch nicht schrankenlos- der Angeklagte im Strafprozess.

Aber auch wenn die Parteien im Zivilprozess nicht lügen dürfen, liegt der Straftatbestand des (Prozess-)betruges erst/nur dann vor, wenn durch die Lüge/Täuschung ein Vermögensvorteil angestrebt wird. Ist nun mal so. Ich kann ja nachvollziehen, dass es Ihnen nicht gefällt, aber das ändert leider nichts. Fragen Sie Ihre Anwältin, wenn Sie es uns nicht glauben wollen. Aber wie schon gesagt: Selbst in dem von Ihnen selbst verlinkten Wikipedia-Artikel steht es...



1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
fb430343-87
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich glaube das ja auch aber die Aussagen sind unterschiedlich alles ist ganz toll dass ich eine korrekte Antwort bekomme vielleicht habe ich mir ja auch nicht korrekt ausgedrückt sorry im Großen und Ganzen versucht der VM mir zu schade immer wieder behauptet er Sachen die nicht der Wahrheit entsprechen z.b. er behauptet ich habe mir einen zweiten Hund angeschafft das wäre eine sie sie hat den Namen Stina die Hündin läuft durch den Garten und verrichtet dort ihr Geschäft und pinkelt vor seinen Wagen

Da sagt er das bedeutet zweite Hundehaltung und bedeutet fristlose Kündigung dagegen haben wir Einspruch erhoben dass das nicht die Tatsachen entspricht wir wissen auch gar nicht warum er da drauf kommt dass er immer wieder Behauptung aufstellt d wo sich hinter herausstellt dass das nicht der Wahrheit entspricht so möchte ich das nicht behaupten aber es wurde gesagt dass er sich immer wieder neuen Mieter sucht und hinterher mit dem Mieter das streiten anfängt aber ich kann mir nicht denken dass das der Grund ist der eine sagt er mobbt mich das wäre Mobbing und der andere sagt wieder was anderes meine Anwältin hat ihn am Telefon gefragt ob er geisteskrank wäre Wetter offen hat er wohl gesagt dass er die Anwälte verklagen wolle und die Anwältin hat gesagt das wäre nur eine normale Frage ich weiß das ist ganz schwer zu verstehen und ich finde selber auch keine Antwort aber durch das ganze kommt man in Verruf und so leicht wird man keine andere Wohnung finden und das ist auch ein Kostenfaktor wo ich die ganzen Kosten tragen muss für den Umzug so ist meine Anwältin schon bald ein Jahr mit diesem Fall beschäftigt immer wieder kommt was neues zu wenn das eine aus debattiert ist kommt was nächstes so dass wir uns fragen was kommt als nächstes so wie ich schon gesagt habe wollte er meine Wohnung eindringen behauptet das wäre seine Wohnung die könnte er jeden Tag kontrollieren bzw alle drei Wochen da drauf hat er eine Unterlassung bekommen es besteht kein Kontrollrecht und wenn er was hat mietangelegenheit muss er sich an die Anwelten wenden. So die Anwälte. In der Klagebegründung da stand drinne das wäre fremdenfeindlich Deutschland ist ein Rechtsstaat mein Anwalt sowas gibt's doch nicht sagte meine Anwälte meine Anwältin hat Kopfschütteln vor mir gestanden so hat sie gesagt die ganze Klageschrift hat er nach dem Sammelverfahren ausgearbeitet ein Sammelklagen Standard
Nach ein Textbaustein wo er sich überhaupt keine Gedanken gemacht hat ob es die Wahrheit entspricht aber verstanden habe ich das ganze auch nicht eine Sammelklage nach Textbaustein du weißt meine Anwältin auch dass es nicht die Wahrheit entspricht und alles was der VM vorgetragen hat hat sie Einspruch eingelegt aber das wurde alles in der Klageschrift ausgeklammert. Abmahnung Kündigung

Signatur:

HHG unter den Eichen

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
fb430343-87
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 4x hilfreich)

[ ja das ist richtig es muss erstmal zum Ermittlungsverfahren kommen so muss es auch eine Anklage geben und zu einer Verurteilung kommen. Aber im Großen und Ganzen muss eine Klageantrag den Tatsachen und die Wahrheit entsprechen die Frage war wie ist die Vorgehensweise was ist das Strafmaß ?, der VM versucht ja wissentlich das gericht zu täuschen um sich Vorteile zu verschaffen.
für mich ist das alles Neuland aber eine Straftat ist es ja. Man darf ja nicht wissentlich Lügen in einer Klageschrift um sich Vorteile zu verschaffen um die Richter zu überzeugen die Räumungsklage stattzugeben "


quote=!!Streetworker!! ]Bevor man zum "Strafmaß" kommt, müßte es erst mal ein Ermittlungsverfahren, eine Anklage und eine Verurteilung geben.

Ob hier überhaupt eine Straftat (Prozessbetrug) vorliegt, steht in den Sternen. Kommt darauf an, was genau Sache ist

Zitat:
der Vermieter versucht ja wissentlich das gericht Zu Täuschen um sich Vorteile zu verschaffen.


Das ist als solches aber noch kein Prozessbetrug. Der Täter (hier Kläger) muss einen Vermögensvorteil anstreben, dem auf der anderen Seite ein Vermögensschaden beim Beklagten gegenübersteht.

Signatur:

HHG unter den Eichen

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Es ist keine Straftat, ich habe mehrmals erklärt warum nicht.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.978 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen