Wie wie weit ist es rechtens, dass ein Vermieter
in einen Standardmietvertrag unter §22 Sonstige Vereinbarungen folgenden Satz aufnimmt: "Zu §2: Die beiden Mietparteien verzichten wechselseitig auf Ihr Kündigungsrecht bis 31.05.2006".
Der Mietvertrag wurde mit dieser Klausel unterschrieben, jedoch wurde nicht extra auf diese Abweichung aufmerksam gemacht.
Ist das denn rechtens?
Klausel - Verzicht auf Kündigungsrecht
8. Januar 2006
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Frage vom 8. Januar 2006 | 18:21
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Klausel - Verzicht auf Kündigungsrecht
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#1
Antwort vom 8. Januar 2006 | 20:11
Von
Status: Student (2165 Beiträge, 852x hilfreich)
Der Bundesgerichthof hat in jüngster Zeit
entschieden, dass das rechtens ist.
(vor Vertragsunterzeichnung obliegt es ja ohnehin jedem Vertragspartner zu lesen, was er dann unterzeichnet!)
Der Vermieter hat laut BGH die Möglichkeit, in angemessen langem Umfang (für nicht mehr als vier Jahre)
eine vertraglich Bindung herbeizuführen, um einen ständigen Mieterwechsel zu vermeiden
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