Hallo,
Arbeitnehmer N ist bei einer Zeitarbeitsfirma tätig und erhählt neben seinem Stundenlohn nach dem Zeitarbeitstarif igZ auch noch einen Branchenzuschlag, da die Einsatzfirma einer bestimmten Branche angehört. In seinem Arbeitsvertrag ist eine Klausel drin, die es der Zeitarbeitsfirma erlaubt, tarifliche Lohnerhöhungen durch Kürzungen bei der Branchenzulage zu kompensieren. Ist sowas rechtlich gesehen eigentlich haltbar ?
Klausel über Kürzungen von Zulängen bei Lohnerhöhung gültig ?
13. Januar 2018
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Frage vom 13. Januar 2018 | 19:38
Von
Status: Beginner (105 Beiträge, 27x hilfreich)
Klausel über Kürzungen von Zulängen bei Lohnerhöhung gültig ?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 14. Januar 2018 | 09:22
Von
Status: Weiser (16474 Beiträge, 9287x hilfreich)
Kommt auf den Tarifvertrag an und ob die Branchenzulage Bestandteil des Tarifvertrags ist oder eine übertarifliche Leistung.
Grundsätzlich ist es zulässig, Mitarbeiter erst übertariflich zu bezahlen, und dann Lohnerhöhungen auf übertarifliche Leistungen anzurechnen (was an Lohnerhöhung des Grundlohns hinzukommt, wird bei den übertariflichen Leistungen abgezogen - bis irgendwann keine übertariflichen Leitungen mehr übrig sind).
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