Zu dem Thema wurde bestimmt viel gefragt, mich interessiert aber, was bei einem bestimmten Wortlaut passieren muss:
Ein Vermieter trägt von Hand folgendes unter "Sonstige Vereinbarungen" im Mietvertrag ein:
Zitat:Bei Auszug ist die Wohnung wie bei Übergabe zu hinterlassen: Auf den Paragraphen 22 Schönheitsreparaturen wurde verzichtet.
Zustand bei Übergabe: Deckenflächen (Rauhfaser) weiß mit wischfester K-D Farbe streichen. Wandflächen restlos frei von Tapeten. Beseitigung kleiner Putzschäden (tapezierfähig). Löcher und Fehlstellen beseitigen, lose eingebrachte Böden wie Teppich oder Laminat restlos entfernen. Neues Bad 2006 erstellt. Sämtliches Holzwerk u. Heizkörper fachgerecht seidenglänzend mit Alydharzlack [könnte auch Acrylharzlack heißen: Schwer zu lesen] weiß lackieren.
Meiner Meinung nach ist das doch schon in folgendes Punkten problematisch:
"wie bei Übergabe zu hinterlassen" --> schwammige Aussage, aber später nochmal (leider nicht realitätsbezogen) erläutert
"Wandflächen restlos frei von Tapeten"
"Bei Auszug" --> Starre Quote
Gibt es hierzu auch Paragraphen, die man anbringen könnte? Was muss passieren, wenn die Mieterin die Schönheitsreparaturen vorgenommen hat? Ist Schadensersatz möglich?
Vielen Dank und frohes neues Jahr
Nur nebenbei: Die Mieterin hat die Wohnung unrenoviert übernommen, dies ist leider nirgends dokumentiert. Nur eine Tür wurde von der Vormieterin gestrichen (leider sehr unschön: Die neue Mieterin musste diese auf Druck des Vermieters glatt schleifen und neu lackieren).
Die Mieterin hat sich mit dem Nachmieter darauf geeinigt, dass Tapeten an der Wand bleiben, bis auf zwei Zimmer, bei der der Vermieter auf Entfernung bestanden hat. Außerdem hat sie alle Türen und sämtliches Holzwerk abgeschliffen und mit einer vom Vermieter (Malermeister) vorgegebenen teuren Farbe (er hat sie geliefert, die Vermieterin bezahlte) gestrichen, auch die Heizkörper wurden gestrichen.