Hallo and Alle,
ich weiss wie viele es versucht haben, aber mir gehts um die generelle Rechtsgrundlage.
Ich bin in Kontakt mit einem Textilgroßhändler und würde gerne neben der Uni ein paar Shirts, Sweatshirts und Ähnliches loswerden (kann ziemlich billig produzieren und wenn ich mit einer Nebenbeschäftigung die mir Spaß macht nur ein paar Euro verdienen könnte wäre ich zufrieden).
Mir gehts hier nur darum, wenn ich modifizierte Fotos von Persönlichkeiten oder generelle Fotos über die ich im Internet stolpere (ggf. auch verändere, Farbe, Effekte, Schrift) auf meine Kleidungsstücke drucke und diese verkaufe, kann mich das in Schwierigkeiten bringen?
Ich würde mich gerne absichern und auch entsprechend vorsorgen, habe keinerlei Probleme dem Künstler entsprechende Anteile abzugeben.
Ich rede natürlich nicht von Fotos mit Wasserzeichen, insofern ist es auch schwierig die Eigentümer/Urheber mancher Fotos ausfindig zu machen.
Freue mich über jegliche Eindrücke und Erfahrungen,
Grüße
Kleidungsstücke mit Fotodruck verkaufen
Marke eintragen oder verletzt?
Marke eintragen oder verletzt?
Hallo,
die Rechte der Fotos liegen beim Fotografen. Ohne Zustimmung dürfen diese nicht, auch nicht modifiziert, weiter verwendet werden.
Das Recht der abgebildeten Person ist das Persönlichkeitsrecht. Wenn die Person nicht als T-Shirt Werbeträger raumlaufen möchte ist das zu akzeptieren. Es kann sein, daß längst verstorbene Personen z.B. Karl Marx darunter nicht fällt. Das kann ich aber nicht sagen.
Warum machst Du nicht Fotos vom Kumpel, mit seiner Zustimmung, und modifizierst diese ?
-----------------
"Chylla"
Ja prinzipiell ist auch eher das der Plan, aber ein paar Motive aus anderen Städten und Ähnliches sind für mich nicht so leicht machbar.
Aber da durchforste ich eben entsprechende Fotoläden.
Wie stehts mit Graffitis und Ähnlichem? Die sollten kaum geschützt sein eigentlich...ich will einfach nur vorsichtig sein und viele Möglichkeiten abdecken.
Normalerweise würde man ja erst eine Unterlassungsverfügung oder sowas bekommen. Aber dafür müsste erstmal jemand mitbekommen dass wir was verkaufen, und dann sind da noch viele andere Schritte erforderlich.
Wie gesagt, Vorsicht ist besser als Nachsicht. Alles Schritt für Schritt.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
quote:
Die sollten kaum geschützt sein eigentlich
Doch, auch illegal irgendwo hingeschmierte Graffiti können die nötige Schöpfungshöhe für Urheberrecht erlangen.
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten