Kleingewerbe anmelden: Bitte um Hilfe!

8. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Nervensäge123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Kleingewerbe anmelden: Bitte um Hilfe!

Hallo,

ich möchte ein Kleingewerbe anmelden und da ich mich noch nicht auskenne sammle ich Informationen. Hoffentlich kann mir hier jemand helfen und mir ein paar wertvolle Tipps geben. Vielen Dank im Voraus.

Ich habe eine feste Arbeitsstelle und bin gesetzlich krankenversichert. Mit dem Arbeitgeber gibt es soweit keine Probleme.
Ich möchte ein Kleingewerbe anmelden und werde ca. 50-100€ im Monat einnehmen, deswegen wäre eine Kleinunternehmerregelung für mich sehr sinnvoll. Richtig?

Das Problem ist ich habe Anschaffungskosten von 4000€ und das Geld noch nicht zusammen. Ich möchte keinen Kredit aufnehmen könnte mir das Geld aber zur Not privat leihen oder mühsam ersparen.

Nun meine Fragen:

1. Muss ich meiner Krankenkasse trotzdem bescheid geben obwohl ich schon gesetzlich versichert bin?

2. Lohnt sich für mich eher die Kleinunternehmerregelung (keine Möglichkeit des Vorsteuerabzugs) oder nicht aufgrund der
hohen Anschaffungskosten von 4000€? (wie würdet ihr das machen?)

3. Habe den Vorsteuerabzug nicht ganz verstanden. Wenn ich die Kleinunternehmerregelung anwende und keine Möglichkeit
des Vorsteuerabzugs habe kann ich am Jahresende trotzdem bei meiner Steuer Geld absetzen für die Anschaffungskosten
von 4000€?

4. Das Gewerbe ist noch nicht angemeldet und ich habe trotzdem schon Ausgaben gehabt. Kann ich es trotzdem von der
Steuer absetzen, da das Rechnungsdatum vor der Gewerbeanmeldung liegt?


Hoffentlich kann mir das jemand einfach und verständlich erklären und mir Antworten geben.

Danke im Voraus und viele liebe Grüße



-- Editier von Nervensäge123 am 08.01.2017 11:23

-- Editier von Nervensäge123 am 08.01.2017 11:24

-- Editier von Nervensäge123 am 08.01.2017 11:24

-- Editier von Nervensäge123 am 08.01.2017 11:25

-- Editier von Nervensäge123 am 08.01.2017 11:27

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Nervensäge123):
Ich möchte ein Kleingewerbe anmelden

Das wird Dir nicht gelingen,daman in Deutschland keine "Kleingewerbe" anmelden kann. Man kann nur "Gewerbe" anmelden.



Zitat (von Nervensäge123):
Muss ich meiner Krankenkasse trotzdem bescheid geben obwohl ich schon gesetzlich versichert bin?

Der Krankenkassenbeitrag bemisst sich am Einkommen, es gibt aber eine Vielzahl an Faktoren derindividuellen Situation zu beachten. Also sollte man die Beratung der KK in dem Berich in Anspruch nehnem.



Zitat (von Nervensäge123):
Habe den Vorsteuerabzug nicht ganz verstanden. Wenn ich die Kleinunternehmerregelung anwende und keine Möglichkeit des Vorsteuerabzugs habe kann ich am Jahresende trotzdem bei meiner Steuer Geld absetzen für die Anschaffungskosten von 4000€?

Nein, das efolgt schon vorher. Am Jahresende wird nur ein eventueller Gesamtverlust abgesetzt.



Zitat (von Nervensäge123):
Das Gewerbe ist noch nicht angemeldet und ich habe trotzdem schon Ausgaben gehabt. Kann ich es trotzdem von der Steuer absetzen, da das Rechnungsdatum vor der Gewerbeanmeldung

Ja, kosten die im Zusammenhang mit der Gründung anfallen können auch geltend gemacht werden.



An Deiner Stelle würde ich einen dieser Existenzgründerkurse machen, die die IHK anbietet.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Nervensäge123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für die hilfreiche Antwort :)

Zur Antwort 1:
Das wird Dir nicht gelingen,daman in Deutschland keine "Kleingewerbe" anmelden kann. Man kann nur "Gewerbe" anmelden.

das irritiert mich ein wenig. Wie ist denn die richtige Bezeichnung?
Mache ich mich dann selbstständig mit einem Gewerbe mit der Kleinunternehmerregelung? oder wie ist denn dann die genaue richtige Beschreibung. :crazy:

Vielen Dank :)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Du meldest ein Gewerbe an. Sofern die Frage "Haupt- oder Nebenberuflich" kommt, dann gibst Du noch "Nebenberuflich" an.
Die Kleinunternehmerregelung ist nur was steuerrechtliches, zwischen dem Finanzamt und Dir.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32851 Beiträge, 17254x hilfreich)

Die Krankenversicherung ist kein Problem - da bleibt alles, wie es ist. Ich sehe eher steuerlich ein Problem - offenbar soll das Gewerbe über Jahre hinweg keinen Gewinn abwerfen, denn es soll hier ja u. U. 5 bis 6 Jahre dauern, bis auch nur die 4.000 Euro wieder drin sind (von anderen Kosten gar nicht zu reden). Sowas betrachtet das Finanzamt als "Liebhaberei", d. h., Ihren Privatspaß, dessen Kosten Sie steuerlich nicht geltend machen können.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Nervensäge123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort.
Sie haben recht. Ich stecke ganz schön in der Zwickmühle. :sad:
Es ist echt schwierig, wenn es sich fast gar nicht lohnt. Ich darf ja auch kein Geld von den Leuten verlangen wenn ich kein Gewerbe angemeldet habe. :???:

Also müsste ich ungefähr 300€ im Monat einnehmen damit es sich lohnt und es nicht als Liebhaberei zählt. :augenroll:

Im Winter hätte ich ja dann evtl. die Möglichkeit das Gewerbe ruhen zu lassen.

Oje.. Ich merke schon es ist sehr sehr schwierig.

Danke für die Antwort.
Liebe Grüße

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Nervensäge123):
Ich darf ja auch kein Geld von den Leuten verlangen wenn ich kein Gewerbe angemeldet habe. :???:

Das hat mit "Geld verlangen" recht wenig zu tun.
Denn bereits die Tätigkeit muss angemeldet werden, lange bevor überhaupt erst mal ein EUR verlangt werden kann.


Das "Geld verlangen", das darf man je nachdem was genau man da macht auch ohne Gewerbe. Das wären z.B. Autoren die im Selbstverlag die Bücher verkaufen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von Nervensäge123):

...kein Gewerbe angemeldet habe. :???:

Also müsste ich ungefähr 300€ im Monat einnehmen damit es sich lohnt und es nicht als Liebhaberei zählt. :augenroll:

Im Winter hätte ich ja dann evtl. die Möglichkeit das Gewerbe ruhen zu lassen.


Nein, das ist nicht schwierig. Man muß nur wissen, was ist ein "Gewerbe", was ist eine "Kleinunternehmerregelung", was ist Vorsteuer und wann kann man die abziehen bzw. wann muß das Gegenstück, die Mehrwertsteuer, ausgewiesen werden usw.

Ruhende Gewerbe gibt es nicht, obwohl ein horizontales durchaus in Ruheposition ausgeübt werden könnte...und nicht für jedes gewerbsmäßige Handeln ist ein Gewerbeschein notwendig (§ 263 StGB ).

Hier werden nur verschiedene Begriffe miteinander verwurstet, die nichts miteinander zu tun haben.

Über welches "Gewerbe" wird denn her geredet? Im Winter ruhen lassen deutet so ein wenig in Richtung Hausmeister/Gartenservice. Dann lassen sich vielleicht konkretere Hinweise geben.

"Liebhaberei" wäre natürlich zu beachten. Hier kommt es aber ein wenig darauf an, um welches "Gewerbe" es sich handelt und wie die "übliche Amortisierungszeit" ist. Vorher ruhig mal mit dem FA sprechen, wie die das sehen würden.

Die können sogar anhand von Eingangsrechnungen den Materialverbrauch von Milch, Sahne, Zucker und Geschmacksstoffen ermitteln und dann aus der durchschnittlichen Größe von Speiseeiskugeln genau ausrechnen, wieviel Kugeln Eis verkauft wurden.


Zitat (von Harry van Sell):

An Deiner Stelle würde ich einen dieser Existenzgründerkurse machen, die die IHK anbietet.

Das war doch ein guter Vorschlag, um sich überhaupt mal die "Basics" anzueignen.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
An Deiner Stelle würde ich einen dieser Existenzgründerkurse machen, die die IHK anbietet.
Wenn ich mir die Fragen des TE so anschaue ist dies dringend notwendig!

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Nervensäge123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo, Danke für die vielen Antworten.

Ich möchte eine Hundeschule für Agility aufmachen und da in der kalten Jahreszeit Winterpause ist und ich nicht weiss wie schnell ich Sportler zusammen bekomme habe ich erstmal mit sehr wenig Umsatz gerechnet. Im Winter müsste ich dann denke ich mein Training umgestalten.

Der Existenzgründerkurs ist eine sehr gute Idee. Ich werde mich auf jeden Fall dort anmelden. Hoffentlich sind dort die Gruppen nicht zu groß dass auch individuell auf einen eingegangen werden kann. Ich könnte auch in den Punkten wie erstellt man z.b eine Rechnung Hilfe gebrauchen.
Im Internet stehen zwar sehr viele Informationen, aber es ist zum Teil so verwirrend dass man letztendlich nicht weiss was nun stimmt und ist leicht überfordert.

Hat jemand von euch schon einen Existenzgründerkurs besucht. Sollte man sich darauf schon vorbereiten und sein Konzept mitbringen?

Liebe Grüße

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von Nervensäge123):
Hundeschule für Agility


Was es nicht alles gibt...

Zitat (von Nervensäge123):

Hat jemand von euch schon einen Existenzgründerkurs besucht. Sollte man sich darauf schon vorbereiten und sein Konzept mitbringen?


Vorbereitung ist immer gut, Konzepte sind noch besser.

Individuell auf sein eigenes Vorhaben wird man wohl nicht eingehen können, da sind zu viele unterschiedliche "Gewerbe" anwesend.

Viel Erfolg.

Und nicht vergessen: Du brauchst eine Software für Rechnungen/Gewinnermittlung/Steuer etc.. Da gibt es verschieden Lösungen, Ruhig schon die Testversionen der unterschiedlichen Anbieter runterladen und ausprobieren, wie man damit klar kommt.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Nervensäge123):
und da in der kalten Jahreszeit Winterpause ist

Warum?
Man könnte eventuell für kleines Geld eine leerstehende Halle mieten? Dann bleiben alle im Training und Du hast durchgehend Einnahmen.



Zitat (von Nervensäge123):
Sollte man sich darauf schon vorbereiten und sein Konzept mitbringen?

Das wäre nicht schlecht.
Da gibt es zwar keine intensive Individualberatung, aber die eine oder andere Frage die sich dann ergibt wird schon beantwortet. Man sich kann dann auch sich direkt Notizen ins Konzept machen. Dann ist es gut wenn man das Konzept dabei hat
Manche IHKs bieten wohl auch 2-stufige Kurse an, einen Einführungskurs und einen darauf aufbauenden Kurs.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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