Kleinreparaturklausel

8. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Dinsche
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Master
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Kleinreparaturklausel

Wenn für Kleinreparaturen ein zu hoher Betrag eingesetzt wurde ist die Klausel trotzdem wirksam, oder komplett nichtig? Es handelt sich in diesem Fall um die Toilettenspülung.

Sagen wir, es steht eine Reparatur an, ohne vorher zu wissen wie hoch diese sein wird. Der Mieter beauftragt im Namen des VM eine Firma, und die schickt die Rechnung an den VM. Wenn es eine Kleinreparatur für z.B. nur 50,- EUR war, die der Mieter zahlen müsste, wie ist dann zu verfahren? Also, ich bekomme die Rechnung, die der Mieter eigentlich zahlen müsste.

Und dann der umgekehrte Fall. Mieter bekommt Rechnung, die dann vom VM zu zahlen wäre. Der VM kann diese Kosten absetzen, aber der Rechnungsempfänger ist der Mieter. Muss die Rechnung dann umgeschrieben werden?

Hier mal die Klausel:

§ 5 Instandhaltung und Instandsetzung

5.1 Die Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung trägt der Vermieter, sofern der Schaden nicht vom Mieter oder von seinen Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht worden ist.

5.2 Die Kosten kleinerer Instandhaltungsarbeiten während der Mietzeit bis zum Betrag von EUR 300,-- im Einzelfall trägt der Mieter, wenn es sich um die Behebung von Schäden an Teilen der Wohnung handelt, die dem direkten und häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind, wie z. B. Wasserhähne bzw. Schalter für Wasser, Gas und Elektrizität, Rollläden, WC- und Badewannenarmaturen, Verschlussvorrichtungen für Fenster und Türen etc. Die Verpflichtung zur Kostentragung besteht nur bis zu einer jährlichen Gesamtsumme aller Einzelreparaturen in Höhe von 8% der Jahresmiete, höchstens jedoch EUR 1.200,--. jährlich.

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32 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2170
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Lehrling
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#2
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
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Bachelor
(3168 Beiträge, 1424x hilfreich)

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#3
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Mieter meldete sich, dass die Batterie von der Fernbedienung des elektrischen Garagentors kaputt war. Die Batterie ist speziell und kann nicht in jedem Laden gekauft werden. Er ist hinzugezogen und kennt sich nicht aus. Ich teilte ihm mit wo er diese Batterien kaufen/bestellen kann.

1 Woche später erhalte ich Rechnung in Höhe von 45,- EUR für diese Batterie. Die Firma hat direkt an mich die Rechnung geschickt. In diesem Fall war das für mich ok, weil kurz nach Einzug des Mieters, und ich war diejenige, die diese Batterie verbraucht hatte.

Danach war ein elektrisches Rollo defekt. Zum Glück nicht kaputt, sondern es war was verheddert, und auch diese Rechnung war nicht so hoch (ca. 70,- EUR) und ging an mich.

Nun ist es eben die Toilettenspülung. Mieter meldete dies mir und der HV, und die HV teilte ihm mit, an welche Firma er sich bitte wenden soll, da er den Termin wegen seinen Arbeitszeiten so besser direkt absprechen könnte. Die HV mailte mir daraufhin folgenden Satz:

Sehr geehrte Frau XY,

Zur Info. Rechnung der Fa. XY geht dann direkt an Sie.

Viele Grüße

Keine Ahnung was da defekt ist und wie hoch der Betrag sein wird, aber so langsam wird mir das zu doof, dass ich wie selbstverständlich diese Rechnungen zugeschickt bekomme. Aber sagen wir mal, die Rechnung geht an mich und fällt niedrig aus... Wie sollte ich mich am besten verhalten?

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#4
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 785x hilfreich)

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#5
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1424x hilfreich)

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#6
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Wenn für Kleinreparaturen ein zu hoher Betrag eingesetzt wurde ist die Klausel trotzdem wirksam, oder komplett nichtig? Es handelt sich in diesem Fall um die Toilettenspülung.
*********************************************************************************************
ich würde sagen Sie ist komplett nichtig.

In der Regel werden in der deutschen (Miet-)Rechtsprechung Unklarheiten oder missverständlich formulierte Klauseln zugunsten des Mieters ausgelegt. Deswegen würde ich sagen, die Klausel ist unwirksam.

Wie "Halbgott" verstehe ich allerdings nicht, wie man einen derart hohen Betrag reinschreibt, obwohl es dazu umfangreiche Rechtsprechnung gibt !

Wegen der Batterie und dem Rolladen würde ich jetzt nix sagen, allerdings zukünftig darauf bestehen, bei Mängeln sofort informiert zu werden !

MFG

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#7
 Von 
guest-12320.01.2009 14:56:07
Status:
Lehrling
(1124 Beiträge, 329x hilfreich)

§ 24 Haftung
Autor: Bakarinow
Hannemann/Wiegner, Wohnraummietrecht,
2. Auflage 2005
Rn 61-62


cc) Kleinreparaturklausel.

Die Rechtsprechung erachtet es für zulässig, wenn dem Mieter durch formularmäßige Vereinbarung die Pflicht auferlegt wird, die Kosten für kleinere Reparaturen zu tragen, auch wenn kein Verschulden des Mieters, sondern nur vertragsgemäßer Gebrauch vorliegt88.
61

Die Wirksamkeitsvoraussetzungen sind:
62


die Klausel darf sich nur auf Teile der Mietwohnung beziehen, die dem direkten und häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind,


die Kostenbeteiligung des Mieters darf pro erforderliche Reparatur einen Höchstbetrag von 80,- bis 100,- EUR nicht überschreiten89,


und es muss eine Höchstgrenze für einen bestimmten Zeitraum genannt werden für den Fall, dass sich Kleinreparaturen häufen (idR nicht mehr als eine Netto-Monatsmiete pro Jahr).

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#8
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

Komplett unwirksam, wenn ein zu hoher Betrag drin steht. Die Klausel auf einen angemessenen von der Rechtssprechung akzeptierten Betrag umzudeuten ginge nur, falls ggf. an anderer Stelle im Vertrag vereinbart wurde, dass bei Unwirksamkeit einer Klausel eine ähnliche von der Rechtssprechung akzeptierten Klausel tritt - und selbst bei sowas kann man starke Zweifel anbringen.

Wer auch immer den Vertrag aufgesetzt hat und 300,- EUR reingeschrieben hat, hat Mist gemacht.

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#9
 Von 
guest-12320.01.2009 14:56:07
Status:
Lehrling
(1124 Beiträge, 329x hilfreich)

Handwerker werden in der Regel sowohl Mieter und Vermieter davon 'überzeugen', dass eine Reparatur nicht möglich ist und das Defekte ausgetauscht werden muss. Damit wäre es keine Reparatur mehr, sondern eine neue Installation.

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#10
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Ganz klar mein Verschulden, und erst seit ich hier im Forum aktiv bin habe ich das im Nachhinein schon geahnt. Da war es aber leider schon zu spät. Ich als Mieter habe auch mal so einen MV unterschrieben und mich an diesen Betrag erinnert, also schrieb ich ihn rein. Ja, war dämlich, und deswegen habe ich meinem Mieter diesbezüglich ja auch nichts erwähnt, sondern vorsichtshalber erstmal hier nach gefragt.

Die Klausel an sich ist zwar in Ordnung, aber die Beträge stimmen nicht. Kann sie wegen diesem Formfehler wirklich komplett unwirksam sein? KM ist 1.100,- EUR.

Wenn also z.B. in ein paar Monaten mein Mieter sagt, die Batterie von der Fernbedienung muss erneut erneuert werden muss ich das wieder bezahlen? Und jede andere Kleinigkeit, die unter 70-80,- EUR liegt, ebenso?

@ meri

Darum geht es nicht. Die Firmen, mit denen ich zusammen arbeite, haben in solchen Sachen in der Vergangenheit immer korrekt gearbeitet. Die Spülmaschine hatte einen Schaden, und ich hatte die Wahl: Reparatur oder Neue. Da ich selbst mit dem Teil meine Probleme hatte musste ich nicht lange überlegen, und mein Mieter bekam ein paar Tage später eine neue Spülmaschine eingebaut. Ich bin wirklich keine VM, die ihrem Mieter unberechtigt Kosten aufdrücken möchte.

-- Editiert von Dinsche am 08.01.2009 11:25

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#11
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Wenn also z.B. in ein paar Monaten mein Mieter sagt, die Batterie von der Fernbedienung muss erneut erneuert werden muss ich das wieder bezahlen? Und jede andere Kleinigkeit, die unter 70-80,- EUR liegt, ebenso?
**********************************************************************************

ich meine ja.

Dennoch - ist eine Erfahrung und aus Fehlern kann gut lernen - ich würde das eher sportlich sehen und dabei denken das bzw. dieser Fehler passiert bestimmt nicht wieder -

also positiv denken !

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#12
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 785x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#13
 Von 
guest-12320.01.2009 14:56:07
Status:
Lehrling
(1124 Beiträge, 329x hilfreich)

--Das mit der Batterie von der Fernbedienung würde ich ohnehin anders sehen.
Dafür ist der Mieter auch ohne Kleinreparaturklausel zuständig.--

Der Austausch einer Batterie hat mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nichts mit dem Wort Reparatur zu tun.

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#14
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Hmmmm... Könnte mir in den Hintern treten, dass ich mich VORHER nicht schlau gemacht habe... Telefoniere wegen jedem Mist mit meinem RA, und das habe ich völlig verpennt. Er konnte mir gerade nur Recht geben.

Der Handsender für das Garagentor gehört zur Mietsache, also auch die Batterie, und wenn diese erneuert werden muss habe ich zu zahlen (Instandhaltung).

Nur wenn durch das Verschulden meines Mieters etwas repariert oder erneuert werden muss habe ich nicht zu zahlen, aber das ist natürlich meist schwer nachzuweisen.

Die Toilettenspülung ist so ein Fall.. Wie soll man da eine Schuld nachweisen? :grins:

Ok, Klausel ist komplett unwirksam, und ich habe wieder was gelernt..:(

-- Editiert von Dinsche am 08.01.2009 11:51

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#15
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

und ich habe wieder was gelernt..
*********************************************

geht jedem so, niemand ist unfehlbar, aber dafür jetzt schlauer !

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#16
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 785x hilfreich)

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#17
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Eben... Nutzt mein Mieter das Gerät mehrmals am Tag, also nicht nur morgens und abends oder mal zwischendurch, dann ist die Batterie natürlich schneller verbraucht.

Wäre die Klausel wirksam, dann dürfte mein Mieter das zahlen.

Ist sie aber nicht, also muss ich zahlen, denn die Batterie ist nicht "kaputt", sondern leer ;) Ein ganz feiner Unterschied, der mich dumm dastehen lässt. Das Gleiche für einen Lichtschalter, der wegen Abnutzung/Verschleiß nicht mehr zu gebrauchen ist. Wenn ich nicht nachweisen kann, dass mein Mieter den Schaden verursacht hat (drauf gekloppt, oder so), dann zahle ich ebenfalls, egal wie hoch oder niedrig die Rechnung auch sein mag.

So hat mir das jedenfalls mein RA vorhin ganz doll rügend mitgeteilt.

P.S. Das ist natürlich jetzt ein gefundenes Fressen für alle, die Vermieter als Abzocker hinstellen :) Wäre ich allerdings der Mieter, dann würde ich das selbst zahlen, ob die Klausel nun wirksam ist oder nicht.

Bin sehr gespannt wie mein Mieter sich künftig verhalten wird. Das mit der Toilettenspülung musste er natürlich melden, und er wusste nicht, wen er da anrufen muss. Die HV hat automatisch geschrieben, dass mir die Rechnung zugeschickt wird. Ich möchte ihm mal keine böse Absicht unterstellen, bin jedoch gespannt was er macht, wenn die Batterie erneut leer ist ;)

-- Editiert von Dinsche am 08.01.2009 15:16

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#18
 Von 
guest-12320.01.2009 14:56:07
Status:
Lehrling
(1124 Beiträge, 329x hilfreich)

--Wäre ich allerdings der Mieter, dann würde ich das selbst zahlen, ob die Klausel nun wirksam ist oder nicht.--

Wenn es die Batterie betrifft, kann ich nur heftig nickend zustimmen. Auf die Idee, den Vermieter hierfür zu belangen, wäre ich und würde ich auch nicht kommen.

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#19
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Da muss ich fair sein... Die Batterie habe ich 2 Jahr genutzt und vor mir noch ne Weile die Vorbesitzerin. Mein Mieter hatte sie nicht verbraucht, und da habe ich von selbst gleich gesagt, dass ich sie zahlen werde.

Wie das ist, wenn in seiner Mietzeit (weiß ja nicht wie lange er mir erhalten bleibt) wieder leer ist und er eine Neue braucht muss man dann mal sehen. Jedenfalls weiß ich heute, dass ich keinen Mucks sagen darf bzw. nicht auf die Kleinreparaturklausel verweisen brauche :grins: Wäre ganz schön peinlich!

Mir kam das aber schon letztens komisch vor, als das el. Rollo nicht funzte und mir so eine niedrige Rechnung zugeschickt wurde. Da wurde ich hellhörig und wollte mal den nächsten "Vorfall" abwarten. Jetzt ist es eben die Toilettenspülung, und ich weiß, dass ich Mist gebaut habe :bang:

-- Editiert von Dinsche am 08.01.2009 15:43

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#20
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

Na ja, kannst es von der Steuer absetzen, wodurch der Schaden etwas gemindert wird.

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#21
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Stimmt... Brauche mich auch gar nicht groß aufregen. Mein Fehler halt.

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#22
 Von 
guest123-2214
Status:
Praktikant
(678 Beiträge, 628x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#23
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Auch wieder wahr... :crazy:

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#24
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 785x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Tja, und die, so mein RA, gehört zum Handgerät für das Tor und müsste ebenfalls von mir gezahlt werden, wenn wieder leer.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 785x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Hält er wahrscheinlich für 2 verschiedene Paar Schuh.

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#28
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

Aber genau diese Diskussionen werden immer wieder geführt.

z.B. auch Rauchmelder.
Sagen wir der VM ist ein guter Mensch und baut diese beim M ein. Meist ja nachträglich

Die Batterien darin halten ja (angeblich) ca. 10 Jahre.

Wenn sie aber mal alle sind wer ist für die Erneuerung zuständig?
Wenn die Kosten der Batterien wirklich Betriebskosten sind müssten sie aber auch im Mietvertrag aufgeführt sein. Sind sie aber meist nicht weil der Einbau von Rauchmeldern ja erste seit kurzer Zeit in Mode gekommen ist.
Also weigert Mieterli sich zu zahlen!
Hohes Streitpotenzial!!! :fight:

JJ

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#29
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 785x hilfreich)

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#30
 Von 
guest123-2214
Status:
Praktikant
(678 Beiträge, 628x hilfreich)

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Und jetzt?

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