Kleinunternehmerschwelle überschritten - Rechnung aus dem Vorjahr erst im neuen Jahr bezahlt

11. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
hulu876
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)
Kleinunternehmerschwelle überschritten - Rechnung aus dem Vorjahr erst im neuen Jahr bezahlt

Hallo,
ich habe 2017 wohl die Marke von 17500€ überschritten. Wie verhält es sich nun mit den Rechnungen von Ende Dezember die erst jetzt im neuen Jahr bezahlt werden. Ab dieses Jahr bin ich ja dann kein Kleinunternehmer mehr aber der Geldeingang wird noch USt-befreit sein. Muss ich die Rechnungen korrigieren und erneut senden oder zählt da meine Leistungserbringung im Vorjahr und es gibt kein Handlungsbedarf?

Ich weiß auch sicher, dass ich dieses Jahr wieder unter 17500€ sein werde, aber da führt kein Weg an der Voranmeldung vorbei, zumindest für dieses Jahr, richtig?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4892 Beiträge, 1176x hilfreich)

Wenn Sie im Vorjahr die Umsatzschwelle überschritten haben, sind Sie in diesem Jahr kein Kleinunternehmer mehr.

Maßgeblich ist aber das vereinnahmte Entgelt, sprich Rechnungen aus 17, die in 18 bezahlt werden, sind diesem Jahr zuzurechnen.
Abweichungen gibt es ggf. bei Anzahlungen.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
hulu876
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

D.h. alle Rechnungen von 17 die erst 18 bezahlt werden muss ich nochmals schreiben (?)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4892 Beiträge, 1176x hilfreich)

Nein, natürlich nicht. Es geht nur um die Beurteilung für welches Jahr sie in die Beurteilung, ob der maßgebliche Umsatz überschritten wurde, einfließen, da der Zeitpunkt der Vereinnahmung relevant ist.

Oder haben Sie in der Rechnung bereits USt ausgewiesen?

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#4
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4892 Beiträge, 1176x hilfreich)

Entscheidend für die Besteuerung (nicht für die Beurteilung) ist der Zeitpunkt der Leistungsausführung. Also wird die USt auf die Umsätze aus 2017 nicht erhoben.
Ausnahme: es waren Anzahlungen.

-- Editiert von Cybert. am 11.01.2018 11:18

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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