Hallo zusammen,
habe heute abend gegen 18.45 Uhr auf dem Aldi Parkplatz gestanden um dort schnell einige Dinge zu besorgen. Ging auch recht flott, war um 18.59 Uhr (Kassenbon 18.58) am Auto und es baumelte ein Knöllchen der Firma PRS Parkraum -die im Auftrag von Aldi handelt- in Höhe von 15 € an der Frontscheibe (Uhrzeit 18.56!). Ich muss wohl erwähnen dass ich erst nach diesem "Schock" diverse Hinweisschilder auf die Nutzung einer Parkscheibe gesehen habe. Nichts destotrotz würde ich gerne wissen; dürfen die das????
Gruß Finnsoenke
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Knöllchen Aldi Parkplatz
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/parkplatzkontrolle/
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""
quote:
von finnsoenke am 08.01.2015 21:24
dürfen die das????
Ja
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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"
-- Editiert radfahrer999 am 08.01.2015 21:40
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Danke für die schnelle Antwort......gibt es hierzu auch mehr Hintergrundinfos/ Quellen?
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ähnliche Diskussion schon mal hier:
http://www.123recht.net/Mahnung-von-Park-Control-PAC-GmbH-__f470249.html
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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB
."
quote:
von finnsoenke am 08.01.2015 21:53
gibt es hierzu auch mehr Hintergrundinfos/ Quellen?
Ja (Recherchiere doch einfach selbst)
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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"
Hier auch noch was wichtiges:
http://www.123recht.net/Unerlaubtes-Parken-auf-einen-privaten-Parkplatz-__f478714.html
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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB
."
Oder klick einfach auf den Link hier in der ersten gegebenen Antwort.
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radfahrer999 geht es noch, da kannst du noch so einen "unsterblichen Status haben", mit ja und recherchiere doch selbst kann ich mir gut vorstellen wie du zu deinen Status gekommen bist, hilfreiche Tipps -wofür dieses Forum u.a. wohl gedacht ist- scheinen dir fremd zu sein!
an alle anderen, vielen Dank für die Infos!:)
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Wobei der verlinkte Text meiner Meinung nach dieses Urteil nicht ausreichend berücksichtigt:
BGH, Urteil vom 21. September 2012, Az. V ZR 230/11
https://openjur.de/u/560256.html
Kurzfassung:
http://www.onlineurteile.de/articles/sportwagen-auf-privatem-gelaende-geparkt
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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB
."
quote:
von finnsoenke am 08.01.2015 22:24
hilfreiche Tipps -wofür dieses Forum u.a. wohl gedacht ist- scheinen dir fremd zu sein!
1.) du hast nicht nach Tipps gefragt, hast aber von mir den Tipp zur Selbstrecherche ungefragt bekommen.
2.) habe ich deine Fragen so beantwortet, wie sie gestellt waren. Z.B. Auf die Frage "gibt es hierzu auch mehr Hintergrundinfos/ Quellen?" kann die Antwort nur "Ja" oder "Nein" lauten, da du nach nichts anderem als dem Vorhandensein gefragt hast. Da es noch mehr Quellen gibt, zu denen auch die foreneigene Suchfunktion führt, war die Antwort "Ja" sogar 100%ig korrekt.
3.) eine Antwort muss weder "hilfreich" noch "richtig" sein; oder sonst irgendwelche Attribute erfüllen. Die Nutzungsbedingungen sehen lediglich vor, dass ein Posting, unabhängig davon ob es eine Frage oder eine Antwort ist, allgemein der Nettiquette entspricht und ein respektvoller Umgang gewahrt werden muss.
An diese Vorgaben haben ich mich gehalten. Somit ist weder meine Antwort noch mein Verhalten dir oder anderen gegenüber zu beanstanden.
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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"
@drkabo
Was für ein irres Urteil.............
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Lustigerweise finde ich es nicht irre, sondern eine logische Konsequenz.
Das Urteil hat drkabo
schon ein paar mal gepostet, ich meine mich daran zu erinnern, dass damals reckoner
die letzendliche "Halterhaftung" stark kritisiert hat.
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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"
quote:<hr size=1 noshade>@drkabo
Was für ein irres Urteil............. <hr size=1 noshade>
Das ist die konsequente Linie des BGH, die sich eigentlich schon lange abzeichnet:
Einerseits sollen Falschparker vor "Abzocke" geschützt werden, andererseits hängt der BGH das Eigentumsrecht des Parkplatzeigentümer hoch. D.h. der BGH findet es OK, dass ein privater Parplatzeigentümer "Spielregeln" für seinen Parkplatz aufstellen darf ("nur für Kunden", "nur mit Parkscheibe", "max. 1 Stunde") und sich auch wehren darf, wenn die Spielregeln nicht eingehalten werden. Warum sollten Falschparker auf Privatparkplätzen besser wegkommen als Falschparker auf öffentlichen Parkplätzen?
Der BGH hat bereits entschieden, dass private Parkplatzbetreiber abschleppen lassen dürfen, wenn sich der Parkende nicht an die Spielregeln hält.
Der BGH hat auch entschieden, dass private Parkplatzbetreiber die Halter von falsch parkenden Autos per Anwalt anschreiben dürfen und der Halter die Kosten des Anwalts zu zahlen hat.
Beides wäre teurer gewesen als ein "privates Knöllchen".
Ob die "privaten Knöllchen" rechtmäßig sind, hat der BGH noch nicht entscheiden.
Aber es stellt sich die Frage, ob es taktisch geschickt wäre, sich zu wehren. Denn ein anwaltliches Schreiben könnte sonst noch kommen - und das wäre teurer und rechtmäßig.
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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."
@Goldgräber
quote:
Zum Glück dürfen die das und es sollte viel häufiger passieren. Und natürlich, das Schild für die Parkscheibe übersehen aber sicher, steht ja nicht an fast jedem Parkplatz
grds. gebe ich dir recht und so sollte man es auch handhaben, aber die Parkregelung gibt auf diesem erst seit Anfang diesen Jahres und ich war tatsächlich zum ersten Mal 2015 hier "aldikaufen", wollte schnell rein und raus und habe es trotz Schilderwald übersehen, ansonsten gehöre ich auch zum Personenkreis die der Handhabung der Parkscheibe mächtig sind! .
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quote:<hr size=1 noshade>wollte schnell rein und raus und habe es trotz Schilderwald übersehen <hr size=1 noshade>
Das wäre natürlich ein Ansatzpunkt.
Wenn der Parkplatzeigentümer "Spielregeln" aufstellt ("nur mit Parkscheibe"), dann muss auch deutlich darauf hingewiesen werden.
Eben so dass ein durchschnittlicher Parkplatznutzer sie auch realistischerweise zur Kenntnis nehmen kann.
Dieser Aspekt wird in dem zuerst genannten Link ( http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/parkplatzkontrolle/ ) auch ausführlich behandelt.
Das Problem ist dabei natürlich folgendes: Wann etwas ausreichend deutlich ist (und wann nicht), ist natürlich sehr dehnbar. Ein Rechtsstreit um solche "Gummibegriffe" hat immer einen ungewissen Ausgang - sowohl für den Parker als auch den Parkplatzeigentümer.
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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."
Gibt es ein Foto von dem Schilderwald?
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
@Goldgräber
quote:
aber die Parkregelung gibt auf diesem erst seit Anfang diesen Jahres und ich war tatsächlich zum ersten Mal 2015 hier "aldikaufen", wollte schnell rein und raus und habe es trotz Schilderwald übersehen
Sorry aber hört sich nach Ausrede an. ich kenne kaum einen Parkplatz, wo keine Parkscheibenpflicht besteht.
nix Ausrede, bis Ende 2014 gab es die Parkregelung dort nicht
@Harry van Sell
Fotos gibt es nicht, aber zu übersehen sind sie nicht.
Ich werde die privaten "Parkwächter" anschreiben und hoffen dass sie Gnade vor Recht ergehen lassen.....schaun mer mal, Danke für die vielen Hinweise!:)
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Wenn es "nur" um 15€ geht, stellt sich die Frage, ob sich es überhaupt unter Kosten-Nutzen-Aspekten lohnt, etwas zu unternehmen.
So wie ich es verstehe, liegt bislang "nur" ein Zettel hinter dem Scheibenwischer vor. D.h. der Parkplatzbetreiber hat bislang nur dein Nummernschild, nicht aber deinen Namen und deine Adresse.
An letzteres dranzukommen ist zwar kein Problem, würde den Parkplatzbetreiber aber Aufwand und Geld kosten.
Wenn du ihn jetzt anschreibst, bekommt er es kostenlos. Außerdem müsstest du ja indirekt auch zugeben, dass du nicht nur der Halter des PKWs, sondern auch der Fahrer bei dem Parkverstoß warst.
Der Parkplatzbetreiber kann zwar auch gegen den Halter vorgehen, siehe weiter oben, aber wenn du durch dein "Anschreiben" zugibst, auch der Fahrer gewesen zu sein, dann hat der Parkplatzbetreiber es noch leichter, seine Forderungen durchzusetzen.
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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB
."
quote:
So wie ich es verstehe, liegt bislang "nur" ein Zettel hinter dem Scheibenwischer vor. D.h. der Parkplatzbetreiber hat bislang nur dein Nummernschild, nicht aber deinen Namen und deine Adresse.
An letzteres dranzukommen ist zwar kein Problem, würde den Parkplatzbetreiber aber Aufwand und Geld kosten.
Wenn du ihn jetzt anschreibst, bekommt er es kostenlos. Außerdem müsstest du ja indirekt auch zugeben, dass du nicht nur der Halter des PKWs, sondern auch der Fahrer bei dem Parkverstoß warst.
Der Parkplatzbetreiber kann zwar auch gegen den Halter vorgehen, siehe weiter oben, aber wenn du durch dein "Anschreiben" zugibst, auch der Fahrer gewesen zu sein, dann hat der Parkplatzbetreiber es noch leichter, seine Forderungen durchzusetzen.
Finde ich gut!
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quote:
ich kenne kaum einen Parkplatz, wo keine Parkscheibenpflicht besteht.
Und mir wäre noch kein Supermarktparkplatz untergekommen, auf dem sie bestünde. Vielleicht habe ich es auch nur konsequent übersehen, aber vor dem Hintergrund, dass diese Regelung für den Parkenden deutlich erkennbar sein muss, halte ich das bei mittlerweile fast 25 Jahren Fahrpraxis für eher unwahrscheinlich.
Hast Du den Kassenzettel noch oder hast Du evtl. mit EC-Karte gezahlt? Wenn eins von beiden zutrifft, dann würde ich Kopien davon entweder beim Marktleiter vorzeigen oder direkt an ALDI schicken, mit der Frage, ob sie ihre zahlenden Kunden zur Kasse bitten wollen, wenn sie den Parkplatz nutzen. Ich gehe stark davon aus, dass es sich dann erledigt.
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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."
Hallo zusammen,
Aldi hatte ich am gleichen Abend noch angeschrieben und um Rückruf gebeten. Mal schauen ob sie sich denn melden. Ggf. werde ich mich mal persönlich mit dem Marktleiter in Verbindung setzen. Bon habe ich; Uhrzeit Bon 18.58; Knöllchen 18.56!
Gruß finnsoenke
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Wie gesagt - das war wahrscheinlich nicht geschickt.
Früher hat man solche Forderungen fast immer mit der Argumentation "ich weiß nicht, wer zum fraglichen Zeitpunkt der Fahrer war" abwehren können.
Seit dem vielzitierten "irren BGH-Urteil" zwar nicht mehr so einfach, aber wenn man sich freiwillig als Fahrer outet, hat es der Parkplatzbetreiber halt leicht ...
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."
Werde ich machen. Aber im Gegenzug kannst Du doch einfach mal 10 (so viel sollte es für eine saubere Statistik schon sein) Supermarktparkplätze benennen, auf denen die Parkscheibenpflicht besteht. Sollte ja ein Leichtes sein, wenn das quasi ausschließlich so ist.
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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."
Zu 99%??? Der Witz war gut!!! Zumindest in der Gegend in der ich wohne gibt es weit und breit keinen Supermarkt, Baumarkt oder ähnliches mit einer Parkscheibenpflicht.
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... dann komm mal in meine Gegend (süddeutsche Großstadt, innenstädtische Lage).
Hier hat wirklich die weit überwiegende Mehrheit der Supermärkte auf ihren Parkplätzen eine Parkscheibenregelung (99% vielleicht nicht, aber halt deutlich mehr als 50%).
Einfach weil hier die Parkplätze extrem knapp sind. Die Parkplätze wären sonst sofort mit Fremdparkern / Dauerparken belegt.
Und ein "nur für Kunden" reicht auch nicht. Denn dann wird erst ein Toastbrot für 39ct gekauft und dann 3 Stunden geparkt. Das ist billiger als an der Parkuhr.
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."
Das scheint mir eher Markt- als Standortbedingt zu sein.
Beruflich habe ich quer durch Deutschland in Großstädten zu tun, oft mehrere Tage vor Ort, daher bleiben Supermarkt/Discountereinkäufe nicht aus.
Parkscheibenpflicht habe ich bisher nur bei Lidl feststellen können, bei Aldi und Penny ist mir das noch nie untergekommen, völlig egal wo.
Bis auf eine einzige Ausnahme, das war eine Penny-Filliale, die genau den Mittelpunkt zwischen Finanzamt, Arbeitsamt und Rathaus (allesamt mit lausigen Parkplatzangeboten) bildete.
Ein solches Vorgehen ist m.E. sowieso kontraproduktiv, wer für seinen Einkauf auch noch ein Knöllchen bezahlen muss nur weil er keine Parkscheibe aufgestellt hat, betritt diesen Kundenunfreundlichen Laden doch nie wieder.
Ist ja nicht gerade so, dass man als Kunde auf den Verkäufer angewiesen ist, sondern umgekehrt.
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"Vor Gericht und auf See sind wir alle in Gottes Hand."
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