Knöllchen, Samstag Abend in meinem Garten....

7. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
emimami
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Knöllchen, Samstag Abend in meinem Garten....

Hallo,

sorry mir ist kein besserer Titel eingefallen.
Habe heute früh ein Knöllchen unter meinem Scheibenwischer entdeckt. Ausgestellt wurde es am 05.01.13 um 19Uhr. Ich war zuhause, habe aber niemanden bemerkt. Mein PKW steht in meiner Einfahrt (also Privatgrundstück), der Abstand Stoßstange/Nummernschild zu einem öffentlichen Gehsteig beträgt ca 2-3m.
Ich wurde verwarnt, weil der TÜV abgelaufen ist (selber schuld, ich weiß).
Aber wie kommen die drauf??? Meine Einfahrt ist zwar vom Gehsteig einsehbar aber um die TÜV - Plakete zu erkennen, muss man schon nah ans Fahrzeug rangehen, ist also nicht gleich vom Gehsteig zu erkennen. Und dann um diese Uhrzeit? Es war schon dunkel, das Haus hell erleuchtet, warum klingeln die nicht? Dürfen die das einfach?!?
Wir wohnen jetzt auch nicht in einer Gegend, wo die Polizei Streife läuft und denen das aufgefallen wäre....
Mein Verdacht ist ja, das ihnen jemand einen Tip gegeben hat. Dieser jemand müsste aber dann mein Grundstück betreten haben. Sollte dem so sein, kann ich darauf bestehen, das mir der Name genannt wird, damit ich eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch? machen kann?
Sorry, is recht wirr geschrieben aber ich hoffe, irgendwer kann mir sagen, ob das alles so rechtens ist?

Gruß Helen

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von emimami am 07.01.2013 14:30

Dürfen die das einfach?!?

ja, die dürfen das

quote:
von emimami am 07.01.2013 14:30

warum klingeln die nicht?

weil die nicht rumdiskutieren wollen!

quote:
von emimami am 07.01.2013 14:30

Dieser jemand müsste aber dann mein Grundstück betreten haben.
Dieser Theorie zu Folge befindet sich das Auto nur auf dem eigenen Grundstück... Warum hat man dann ein Auto?

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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten. "

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#2
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

quote:
Sollte dem so sein, kann ich darauf bestehen, das mir der Name genannt wird, damit ich eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch?


Hausfriedensbruch?
Ist deine Einfahrt durch ein verschlossenes Tor gesichert und derjenige musste darüber klettern?
Ich denke eher nicht, da ich mir nicht vorstellen kann, dass der Polizist oder derjenige vom Ordnungsamt über ein Tor klettert, um ein Knöllchen wegen dem angelaufenen TÜv an der Frontscheibe zu platzieren.




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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47588 Beiträge, 16825x hilfreich)

quote:
Meine Einfahrt ist zwar vom Gehsteig einsehbar aber um die TÜV - Plakete zu erkennen, muss man schon nah ans Fahrzeug rangehen, ist also nicht gleich vom Gehsteig zu erkennen.


An der Farbe und der Position des schwarzen Balkens kann man den TüV-Termin auch locker aus einer Entfernung von 10m erkennen.

quote:
Es war schon dunkel, das Haus hell erleuchtet, warum klingeln die nicht?


Was hätte es denn geändert, wenn sie geklingelt hätten?

quote:
Dürfen die das einfach?!?


Ja

quote:
Dieser jemand müsste aber dann mein Grundstück betreten haben. Sollte dem so sein, kann ich darauf bestehen, das mir der Name genannt wird, damit ich eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch?


Und was soll diese Anzeige bringen? Schließlich liegt auch dann kein Hausfriedensbruch vor, wenn der Polizist oder die Politesse Dein Grundstück für die Anbringung des Knöllchens betreten hat.

quote:
Sorry, is recht wirr geschrieben aber ich hoffe, irgendwer kann mir sagen, ob das alles so rechtens ist?


Ja, das ist alles so rechtens.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

wäre es dir evtl lieber gewesen, sie hätten die das Knöllchen zugesendet und es wäre damit dann noch teurer geworden für dich?

quote:
Sollte dem so sein, kann ich darauf bestehen, das mir der Name genannt wird, damit ich eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch? machen kann?
Und wenn der Tipp annonym kam? Lass doch einfach solche Spielereien, zahle dein Ticked und lasse den TÜV machen. Auch wenn das Fahrzeug nur auf deinem eigenen Grund steht, solange es angemeldet ist, muss es TÜV haben, selbst wenn es nie bewegt werden würde. Daher, lasse den TÜV machen )jetzt sind sie eh schon auf dich aufmerksam geworden) oder melde das Fahrzeug ab...


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#5
 Von 
heddi-tb
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 4x hilfreich)

Wenn ich es richtig verstehe, befand sich der Wagen auf privatem Gelände. Dort ist es vollkommen egal, ob die HU nun seit 2 Monaten oder 8 Jahren abgelaufen ist.

Fakt ist, dass Fahrzeuge mit abgelaufener HU im öffentlichen Verkehrsraum nicht zugelassen sind.

Ähnliches gilt für Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen. Diese müssen mit Ablaufen der Zulassungszeit aus dem öffentlichen Verkehrsraum entfernt werden. Ob diese Fahrzeug dabei in einer Garage oder auf einem privaten Gelände unter freiem Himmel überwintern ist vollkommen irrelevant.



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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

quote:
Wenn ich es richtig verstehe, befand sich der Wagen auf privatem Gelände. Dort ist es vollkommen egal, ob die HU nun seit 2 Monaten oder 8 Jahren abgelaufen ist.


Das ist nicht korrekt.
Solange ein Fahrzeug zugelassen ist, muss es auch eine gültige TÜV Plakette haben und da spielt es auch keine Rolle, wo das Fahrzeug steht.
Selbst wenn es in einer verschlossenen Garage steht, darf der TÜV nicht abgelaufen sein.



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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

quote:
Wenn ich es richtig verstehe, befand sich der Wagen auf privatem Gelände. Dort ist es vollkommen egal, ob die HU nun seit 2 Monaten oder 8 Jahren abgelaufen ist.
Du irrst, auch wenn das Fahrzeug auf privatem Gelände steht/stand MUSS es einen gültigen TÜV haben, hat es das jedoch nicht, dann kostet es eben. Standort des Fahrzeuges ist dabei absolut egal, Selbst wenn es sich dabei um das Privatgrundstück von Frau Merkel handeln würde...

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#9
 Von 
heddi-tb
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 4x hilfreich)

Hmm. Wenn beim Saisonfahrzeug die HU z.B. im Feb. fällig ist, allerdings der Anmelderaum von Mai bis Oktober ist, kann man im Mai (bei der ersten "öffentlichen" Fahrt) beruhigt zur HU tuckern. Wenn das Fahrzeug dabei öffentlich unter einem Carport o.ä. abgestellt ist, darf es dafür keine "Knolle" geben.

Ist es bei dauerhaft angemeldeten Fahrzeugen anders?

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0x Hilfreiche Antwort


#11
 Von 
heddi-tb
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 4x hilfreich)

Okay. Bin überzeugt.

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