Konkurrenten selbst abmahnen oder durch Anwalt?

2. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
D2RR3
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 129x hilfreich)
Konkurrenten selbst abmahnen oder durch Anwalt?

Hallo,

ich habe ein Problem mit Mitbewerbern. als Beispiel hier mal an der Zahl 4.

Diese Verkaufen u.A. bei eBay gewerblich. Also für den Verkauf vorgesehene erworbene sowie hergestellte Artikel.

Zwei davon auch auch Dawanda und im eigenen Shop.

Zwei andere soweit ich weiß nur bei eBay.
Einen tut sie folgendes bei eBay:
1. Keine Rücknahme
2. Keine Kontaktmöglichkeit
3. privat gekennzeichnetes Profil
4. keine Widerrufsbelehrung
5. Als Text in der Beschreibung "Privatverkauf, keine Rücknahmen oder Garantie"

Ich habe alle
1. Angeschrieben und auf die Fehler Hingewiesen und gebeten diesen Verstoß bzw. die Situation zu ändern und sich an das Wettbewerbsgesetz zu halten
2. Von allen Angeboten und relevanten Informationen Screenshots gemacht und den Anbietern als Anhang mitgeschickt.
3. Zwei weitere male die Verkäufer angeschrieben

Nun sehe ich mich langsam gezwungen weiter aktiv zu werden. Denn das sind direkte Konkurrenten und mir wurde innerhalb von 2 Wochen nicht geantwortet aber weiter verkauft.

Ich kann natürlich bei den Preisen oft nicht mithalten. Weder beim Versand noch mit Abzug der Steuern.

Jetzt frage ich mich, wie ich am besten vorgehe.
Entweder selbst eine Abmahnung schreiben? Bei zweien geht das, weil ich über den Namen raus gefunden habe, dass Sie einen Onlineshop haben und u.A. auch bei Dawanda sind.

In den Impressum der beiden Shops findet sich nur eine Steuernummer, keine Umsatzsteuer ID.

Wäre hier eine von mir geschriebene Abmahnung möglich? Muster gibt es ja im Internet.

Oder muss ich zwangsläufig zum Anwalt? Würde dann nämlich nur noch teurer werden für die beiden, wenn das alles so stimmt wie es im Moment wirkt. Man will ja nicht urteilen ohne dass es Anwaltlich geprüft worden ist ^^

Weiter:
Was mit den anderen beiden? Keine Name, keine Telefonnummer keine Adresse.
eBay selbst macht da nichts. Schon vor über zwei Wochen versucht. Angerufen und geschrieben. passiert nichts.

Da müsste man ja erstmal die Adresse raus finden was soweit ich weiß ja dann nur über eBay geht und die mir als Privatperson glaube ich gar keine Auskunft erteilen oder?

Ansonsten muss ich es halt doch alles dem Anwalt geben. Würde aber gern, wenn schon leider nötig, selbst aktiv werden. Kostet mich ja auch erstmal Geld.

Da ja nun alles schreiben nichts gebracht hat.

Was ratet ihr mir?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Zitat:
nur eine Steuernummer, keine Umsatzsteuer ID.


Vielleicht Kleinunternehmer?


Zitat:
Oder muss ich zwangsläufig zum Anwalt?


Nein, aber vielleicht sinnvoll

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
D2RR3
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 129x hilfreich)

Hallo,

danke für deine Antwort.
Kleinunternehmer glaube ich nicht. Außerdem ist es, wenn ich mich richtig erinnere so, dass man eine Umsatzsteuer-ID immer angeben muss, die Steuernummer aber nicht.

Naja gut, werde mal sehen was dabei raus kommt und Montag zum Anwalt gehen bzw. dem das mal Übermitteln. Schade das einige es darauf anlegen und nach dem Motto "Mir / Es passiert sowieso nichts" leben und Handeln :(

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB .

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7125 Beiträge, 1491x hilfreich)

Du kannst die Fälle an die Wettbewerbszentrale melden. Die gehen Verstössen nach.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1044x hilfreich)

Zitat:
In den Impressum (Impressum ) der beiden Shops findet sich nur eine Steuernummer, keine Umsatzsteuer ID.


Eine solche wird nur auf Antrag erteilt und muß nur angegeben werden, wenn man auch eine hat.

2x Hilfreiche Antwort



#7
 Von 
D2RR3
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 129x hilfreich)

Danke, für eure Antworten.

Gibt es ein Muster, welches man Verwenden kann um eine nicht anwaltliche Abmahnung zu verschicken?
Ich habe jetzt dutzende Verkäufer angeschrieben, die nahezu die gleichen Produkte verkaufen wie ich. Handgemacht, selbst hergestellt und auf Wunsch Einzelanfertigung. Nur eben, dass Sie als privat Verkäufer jegliche Haftung von sich schieben und dem Verbraucher nicht über seine Rechte aufklären.

Schlimmer noch, auf anraten eines Gesprächs mit einem Anwalt habe ich ein paar Testkäufe gemacht. Das Ergebnis ist erschreckend. Da ich als Gewerbetreibender nicht nur den Wunsch nach Langlebigkeit der Ware habe sondern ja auch dafür Haftbar bin verwende ich u.a. sehr hochwertigen Glas und Universalkleber. Diesen beziehe ich von einem speziellen Lieferanten. Das hat den Hintergrund, dass die Komponenten ja nicht auseinander fallen sollen und dürfen, wenn es mal runterfällt.

Das ist bei den von mir Testweise eingekauften Artikel nicht so. Man sieht nicht nur eine deutlich schlechtere Verarbeitung sondern auch, dass die klebenden Komponenten nicht halten und der Artikel schnell Kaputt geht.

Das heißt, dass potenzielle Kunden ggf. bei der "privaten Konkurrenz" kaufen, weil es ein paar cent billiger ist aber wahrscheinlich enttäuscht nie mehr solch einen Artikel kaufen. auch bei mir nicht.

Nun kommt erschwerend hinzu, dass diese private Konkurrenz bei mir sich offensichtlich inspirieren lässt. Stelle ich einen neuen Artikel her, tauchte der bei zwei anderen Anbietern privat ebenfalls auf. Eben zwei von denen die ich angeschrieben habe. Das ist also nicht nur Frech sondern auch dreist.

Nun habe ich zwei Möglichkeiten:
1. Anwaltlich abmahnen lassen
Vorteil: Der Anwalt macht alles

Nachteil: Reagiert der abgemahnte nicht nach dem Motto "Verklag mich doch" muss ich entweder Klagen, was mich mehr Geld kostet und am Ende kann derjenige nicht mal zahlen, selbst wenn er es muss oder aber ich mache danach weiter nichts bleibe aber trotzdem auf den Kosten sitzen.

Daher gibt es im Moment für mich nur eine Sinnvolle Option:
Selbst abmahnen.

Doch bleibt die Frage:
Gibt es ein Muster?
Kann man so ein Muster kaufen oder anfertigen lassen?
Darf ich da einen Betrag (z.B. 280€) erheben und ggf. einfordern?
> Wäre das Rechtskräftig?

Man muss ja irgendwas machen können.

Fühle mich im Moment vom Staat und unseren Gesetzen mehr als betrogen und in den Arsch getreten.
Der private Verkäufer kann tun und lassen was er will, wird von eBay dabei sogar noch freundlich unterstützt (über 1000 kostenlose Angebote ohne Einstellgebühr etc.) spart sich an der Haftung und den Steuern Fett während der Gewerbetreibende sich an das Marken und Urheberrecht halten muss (bei privaten Verkäufen oft ja völlig vernachlässigt). Ebenso das Textikennzeichnungsgesetz, Steuergesetz und sonst was.

Ich wäre euch wirklich dankbar, wenn es den einen oder anderen Tipp geben würde.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB .

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1044x hilfreich)

Zitat:
Daher gibt es im Moment für mich nur eine Sinnvolle Option:
Selbst abmahnen.


Ob das so sinnvoll ist, sei dahingestellt. Der Anwalt kostet zwar Geld, aber eine negative Feststellungsklage der Gegenseite, weil etwas abgemahnt wurde, was gar nicht abmahnfähig ist (oder die Unterlassungsansprüche im Einzelfall zu weitgehend formuliert sind), ist in jedem Fall eine Größenordnung teurer.

Bspw. gibt es überhaupt keinen Anspruch, von der Gegenseite Unterlassung des Verkaufs von deiner Ansicht nach "zu schlechter Qualität" durchzusetzen. Umgekehrt könnten im Einzelfall einzelne unwahre Werbeversprechen ("Industriestandard", "höchste Qualität") abmahnfähig sein. Das ist aber immer eine Einzelfallprüfung, weswegen man sich anwaltlichen Rat nicht sparen sollte.
Erst recht bei komplexeren Fällen wie Kennzeichnungspflichten oder steuerlichen Regelungen.

Zitat:
Darf ich da einen Betrag (z.B. 280€) erheben und ggf. einfordern?


Nein, du bist ja kein Anwalt. Deine Laienabmahnung hat keinerlei Wert, daher ist sie auch kein "Schaden", der bei dir durch ihre Erstellung angefallen ist. Auch da wäre wieder die nächste Falle für eine negative Feststellungsklage.

Sofern du also die Gegenseite nicht nur freundlich kostenlos ermahnen willst, daß sie sich deiner Ansicht nach wettbewerbswidrig verhält und du das gerne deinem Anwalt übergibst, würde ich davon als Laie die Finger lassen,

1x Hilfreiche Antwort

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