Konzerttickets weiterverkaufen

7. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
toom
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Konzerttickets weiterverkaufen

Hallo !

Ich möchte mir ein paar Tickets für ein Konzert kaufen, das in diesem Jahr stattfinden wird. Nun möchte ich selbst aber nicht dahin, sondern kurz vor der Veranstaltung die Tickets über eBay verkaufen und damit ein bißchen Geld verdienen. Eine Freundin hat mir gesagt, daß das garnicht erlaubt sei und es sich dabei um SChwarzmarkt handelt. Ich hingegen denke, daß es erlaubt ist. Darf ich sowas überhaupt, bzw ist das gefährlich ?

Grüße
Tom

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Ich wüßte nicht, wieso ausgerechnet Konzertkarten von allen Waren nicht dem Erschöpfungsgrundsatz unterliegen sollten.

Die Wirksamkeit entsprechender AGB, die dem Käufer den Weiterverkauf untersagen, ist zumindest sehr umstritten.

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#2
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo zusammen,


gibt es bei Konzertkarten in irgendeiner Form eine Preisbindung? Steht m.W. zumindest immer 'Zahlen Sie nur den hier angegebenen Preis' oder so ähnlich drauf.

Andererseits: Warum sollte ich ein Gut, dessen Besitzer und Eigentümer ich bin, nicht ohne Beschränkungen weiterverkaufen können?

Und wenn es knapp ist und ich beim Verkauf einen besseren Preis als den ursprünglich bezahlten erziele, dann ist das schön für mich, ärgerlich für den Erstverkäufer sowie Schicksal für den neuen Besitzer und das war's dann aber auch.

Oder doch nicht, weil es eben nicht irgendein 'Gut', sondern eine Konzertkarte ist? Könnte spannend werden...


MfG,

der Ritter

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47450 Beiträge, 16800x hilfreich)

Man muss hier zwischen zwei Dingen unterscheiden:
Es ist (meistens) erlaubt, derartige Karten weiter zu verkaufen, wenn man sie ursprünglich in der Absicht gekauft hat, selbst dorthin zu gehen.

Wenn man die Karten jedoch von vorneherein in der Absicht gekauft hat, durch den Weiterverkauf Geld zu verdienen, dann ist das gewerblich und somit steuerpflichtig.

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#4
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Mit anderen Worten: Wenn nicht der Veranstalter einen Riegel vorgeschoben hat, wie bei der Fußball-WM, dann können Sie die Karten auch verkaufen.

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#5
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

japp solange du es nicht gewerblich machst

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#6
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

@Yogibaer
Wieso geht das nicht auch gewerblich?

Gruss
CAM

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Zumindest bei Fußballkarten ist das nicht unumstritten:

http://www.haerting.de/de/3_lawraw/archiv/sonstiges.php?we_objectID=674

(Man müßte im Volltext des Urteils schauen, ob hier UWG-Aspekte eine Rolle gespielt haben, anders kann ich mir nicht erklären, wieso die AGB zwischen VK und K für einen Dritten bindend sein sollten.)

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