Kopie vom Führerschein trotz Fahrverbot

10. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
stehepa
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Kopie vom Führerschein trotz Fahrverbot

Hallo, meine Versicherung will eine Kopie von meinem Führerschein, um die Prozente, die ich vor Kurzem von meiner Mutter übertragen bekommen habe, berechnen zu können. Jetzt habe ich seit 1 Jahr keinen Führerschein mehr, brauche ihn auch nicht wirklich. Ich möchte das Auto meiner Freundin einfach versichern. Ich habe keine Sperrzeit o.ä. müsste ihn aber mit MPU (Stichwort Mischkonsum) wiedererlangen. Nun meine Frage: Darf und wird mir die Führerscheinstelle eine Kopie anfertigen, die ich verwenden könnte für die Versicherung?

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22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Sie sollten der Versicherung mitteilen, dass Sie nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis sind. Die gehen dort offenbar davon aus, Sie hätten noch einen FS.



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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
stehepa
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für die Antwort, leider beantwortet sie aber nicht wirklich die Frage.

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-- Editiert stehepa am 10.01.2013 18:01

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

quote:
wird mir die Führerscheinstelle eine Kopie anfertigen
Dann würde ich dort nachfragen!

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo stehepa,

wieso meinst du, dass du einfach die Prozente von deiner Mutter übernehmen kannst, und dann sogar noch weiterreichen?
Die Prozente muss man sich selber erarbeiten , und das hast du - zumindest in letzter Zeit - nicht, und ich vermute deine Freundin auch nicht.

Du bewegst dich am Rande des Betruges.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
tomcraft
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 184x hilfreich)

quote:
Darf und wird mir die Führerscheinstelle eine Kopie anfertigen, die ich verwenden könnte für die Versicherung?


Eine Kopie von was denn? Von dem ehemaligen FS? Soweit mir bekannt ist, werden die geschreddert, wenn sie eingezogen wurden. Du würdest später, nach eventueller Neubeantragung und MPU, ja auch nicht die damalige FS-Karte wieder bekommen sondern eine neue mit neuem Datum.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Lari-Fari
Status:
Praktikant
(519 Beiträge, 260x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Danke für die Antwort, leider beantwortet sie aber nicht wirklich die Frage. <hr size=1 noshade>

Ich bin mir sicher, dass Herr Wandt Ihre Frage und Ihr tatsächliches Anliegen durchaus verstanden hat.

Seine insoweit zutreffende Antwort bewerte ich als diplomatische Empfehlung, von Ihrem augenscheinlichen Vorhaben, den Versicherer zu betrügen, abzusehe oder hilfsweise von den Möglichkeiten des § 24 Abs. 1 StGB Gebrauch zu machen.

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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Sie sprechen mir aus der Seele.

Der intendierte Kommentar sollte lauten:

Mit der Mitteilung an die Versicherung hat sich Ihre hiesige Anfrage wahrscheinlich erledigt.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
olganina
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 23x hilfreich)

Vielleicht ist es ja eine blöde Frage, aber: warum ist es ein Versicherungsbetrug, wenn der TE das Auto auf sich versichert und die Freundin als zweiten Fahrer einträgt? Kann man denn nicht ein Auto auf sich versichern, ohne eine Fahrerlaubnis zu besitzen und weitere Personen als Fahrer angeben?

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Doch schon, aber:
die Prozente erwirbt man durch eigene Fahrpraxis. Daher wollen die auch den FS, damit man sieht wie lange die Fahrpraxis ist. Es werden nämlich nicht die Prozente der Mutter 1:1 übernommen, sondern umgerechnet auf den theoretisch möglichen Rabatt, wenn man seit FS-Ausstellung ein eigenes Auto angemeldet hätte!
Ich kenne auch Rentner mit Körperbehinderung und ohne FS mit SF35. Natürlich waren die nie am Steuer, sondern die Frau, da diese die Rabatte ehrlich erfahren hat. Hier wäre dann ein Übertrag möglich.
Ein Haschbruder ohne Führerschein hat selbst keine rabattierfähige Fahrpraxis und stellt eher ein Risiko dar. Also wird, außer bei absolutem Augenzudrücken, die Versicherung keinen Rabatt gewähren wollen. Genauere Formulierung s. Versicherungs-AGB

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2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
stehepa
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

danke für all die Antworten. Hat geklappt, FS-Stelle hat nix geschreddert sondern mir eine Kopie angefertigt. Begründung: ich hatte ja seit 1994 einen FS und das Datum gilt.

Schöne Woche!



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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Lari-Fari
Status:
Praktikant
(519 Beiträge, 260x hilfreich)

Entsprechend ihres vorgefassten Tatplanes ließ sie sich von der Gemeinde N. als zuständiger Fahrerlaubnisbehörde eine Kopie ihres Führerscheines anfertigen, welchen sie der geschädigten Versicherung A. übersandte, um dieser vorzuspiegeln, sie sei seit 1994 ununterbrochen im Besitz einer Fahrerlaubnis. Dadurch wollte sie die Einstufung in eine günstigere Schadenfreiheitsklasse durch die Geschädigte zu erreichen.

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
nefrage234
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 37x hilfreich)

Das machen Sie jetzt nicht wirklich, oder? *blaßwerd*

-- Editiert nefrage234 am 14.01.2013 17:55

1x Hilfreiche Antwort


#14
 Von 
stehepa
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

nein natürlich nicht. Gemeint war, dass das Anfertigen der Kopie auf Anfrage geklappt hätte. Ich habe mich entschieden, die Prozente bei meiner Mutter zu lassen. Sie ist nun Versicherungsnehmer wobei meine Freundin weiterhin Fahrzeughalter ist.

Danke für alle Antworten.

Die ersten Schritte in Richtung Wiedererlangen des FS sind getan.
Negativ zu bewerten ist an der Sache, das man mehrfach bestraft wird, wenn man ein Vergehen dieser Art begangen hat. Ich kann nur jedem abraten, Mischkonsum zu betreiben, unabhängig vom Führen eines Fahrzeuges.
Bei mir hat es (auch wenn das keiner glauben mag, ich war und bin Ersttäter gewesen: Alkohol: 0,56 Promille, 38 ng Amphetamin) folgende Konsequenzen gehabt:

Strafe: 1250 €
Gebühren: 750 €
1 Jahr laufen empfohlen
MPU (bei Mischkonsum 730 €)
Vorbereitung zur MPU: 99€/pro Sitzung (6 sind veranschlagt)
Drogenscreenings: 150€/Screening (6 sind veranschlagt)
Schadensfreie Jahre bei der Versicherung vorher: 18
Schadensfreie Jahre bei der Versicherung jetzt: 0

Jeder sollte sich selbst mal Gedanken machen, ob es das wert ist. Mein Fazit dazu ist: NEIN



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#15
 Von 
nefrage234
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 37x hilfreich)

Dann ist es ja gut. Wenn die Freundin sich die Prozente nun direkt über Ihre Mutter erschleicht, dann sind Sie ja aus der Schußlinie. ;)

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#17
 Von 
DerFragensteller
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 11x hilfreich)

Versteh ich nicht, das übernehmen von Prozenten in der Versicherung ist doch vollkommen normal.
Papa meldet Zweitwagen an mit 100%, Kind fährt 1-2 Jahre den Zweitwagen und danach tritt der Vater die Prozente ab.

Kenne es aber auch das Papa zu alt war oder keine Lust mehr auf Auto fahren hatte, so hat er seinem Kind die 30% abgetreten und immer ohne Probleme und die waren erst 20 und konnten defintiv nicht auf 30% runtergefahren haben.


So hab ich damals auch statt 230%, eben dementsprechend wenig Prozent gehabt.
Was genau daran ist denn jetzt nicht in Ordnung? Die Versicherung wollte eine Abtrittserklärung und dann war es das. (Mein Lappen ist von 1998, ist schon paar Tage her... hat sich da was geändert?)
Ist es nicht am Ende Sache der Versicherung zu welchen Konditionen die jemanden Versichern?

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1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
bruce-bruce-bruce
Status:
Schüler
(204 Beiträge, 85x hilfreich)

quote:
Hallo stehepa,

wieso meinst du, dass du einfach die Prozente von deiner Mutter übernehmen kannst, und dann sogar noch weiterreichen?
Die Prozente muss man sich selber erarbeiten , und das hast du - zumindest in letzter Zeit - nicht, und ich vermute deine Freundin auch nicht.

Du bewegst dich am Rande des Betruges.

Stefan




Was ist denn das für ein Quatsch...Natürlich ist es möglich, dass man Prozente von den Eltern übertragen bekommen kann.



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""Eyy, wohin......Gehn-Italien?! und Gehn-Italien schreibt man mit-ohne h "

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

quote:
Dann ist es ja gut. Wenn die Freundin sich die Prozente nun direkt über Ihre Mutter erschleicht, dann sind Sie ja aus der Schußlinie.
Das kann ich nun auch nicht unterschreiben, da ist nichts erschlichen. Die Regelungen sind nun mal so, dass der Schadenfreiheitsrabatt halterbezogen ist (fahrerbezogen wäre natürlich viel gerechter, aber wie soll das abgerechnet und kontrolliert werden?).

quote:
Kenne es aber auch das Papa zu alt war oder keine Lust mehr auf Auto fahren hatte, ...
Dann ist es auch nicht möglich, dass die Punkte (vollständig) übernommen werden können. [ich rede nicht von Altfällen von vor zig Jahren, früher wurde das nicht so genau genommen]

quote:
Was ist denn das für ein Quatsch...Natürlich ist es möglich, dass man Prozente von den Eltern übertragen bekommen kann.
Rechtsgrundlage dazu? Oder entsprechende Versicherungsbedingungen? [wohlgemerkt: dafür, dass man Prozente übernimmt, die man selber - etwa alters- oder führerscheinbedingt - gar nicht hätte erreichen können - ich hatte nichts grundsätzliches geschrieben, sondern TE-bezogen]

Außerdem ging es in diesem Thread auch in erster Linie nicht darum, ob Prozente übernommen werden können oder nicht, sondern dass der TE mit einer Führerscheinkopie nachweisen wollte, dass er einen Führerschein besitzt bzw. fortwährend besessen hat (und dass, obwohl er aktuell keinen besitzt).

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
nefrage234
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 37x hilfreich)

> Das kann ich nun auch nicht unterschreiben, da ist nichts
> erschlichen. Die Regelungen sind nun mal so, dass der
> Schadenfreiheitsrabatt halterbezogen ist (fahrerbezogen wäre
> natürlich viel gerechter, aber wie soll das abgerechnet und
> kontrolliert werden?).

(Darf ich trotzdem weiter siezen? Sonst muß ich mich so umständlich um die direkte Anrede rumdrücken.)

Sie haben da etwas entscheidendes in meinem Beitrag übersehen. Ich wiederhole es nochmal: ;)

2x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

quote:
Sie haben da etwas entscheidendes in meinem Beitrag übersehen.
Doch, das hatte ich schon wahrgenommen, aber vielleicht falsch interpretiert.

Etwa so: Guter Trick, rechtlich OK, aber ich [du] finde es trotzdem nicht richtig (moralisch etc.).

Und diese Meinung darf man von mir aus auch haben, ich persönlich sehe das zumindest auch so.
Nur wenn es so erlaubt ist, dann darf man es auch niemandem vorwerfen (und das hast du imho ein wenig getan), der Ansatzpunkt liegt woanders, nämlich bei den Versicherungen.
Aber wenn es die Versicherungsbranche nicht anders will, dann muss sie halt mit solchen untergeschobenen Seit-Jahren-Unfallfrei-Fahrern leben.

Ich frage mich da auch schon immer was in diesem Zusammenhang die hohen Prozente für Fahranfänger sollen, praktisch kennt doch fast jeder jemanden, der noch einen Zweitwagen dazu nehmen kann.

quote:
Darf ich trotzdem weiter siezen? Sonst muß ich mich so umständlich um die direkte Anrede rumdrücken.
Klar, wenn ich weiter duzen darf (weil das in Foren so üblich ist). :cheers:

Stefan

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