Hallo, meine Versicherung will eine Kopie von meinem Führerschein, um die Prozente, die ich vor Kurzem von meiner Mutter übertragen bekommen habe, berechnen zu können. Jetzt habe ich seit 1 Jahr keinen Führerschein mehr, brauche ihn auch nicht wirklich. Ich möchte das Auto meiner Freundin einfach versichern. Ich habe keine Sperrzeit o.ä. müsste ihn aber mit MPU (Stichwort Mischkonsum) wiedererlangen. Nun meine Frage: Darf und wird mir die Führerscheinstelle eine Kopie anfertigen, die ich verwenden könnte für die Versicherung?
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Kopie vom Führerschein trotz Fahrverbot
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Sie sollten der Versicherung mitteilen, dass Sie nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis sind. Die gehen dort offenbar davon aus, Sie hätten noch einen FS.
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Danke für die Antwort, leider beantwortet sie aber nicht wirklich die Frage.
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-- Editiert stehepa am 10.01.2013 18:01
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
quote:Dann würde ich dort nachfragen!
wird mir die Führerscheinstelle eine Kopie anfertigen
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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"
Hallo stehepa,
wieso meinst du, dass du einfach die Prozente von deiner Mutter übernehmen kannst, und dann sogar noch weiterreichen?
Die Prozente muss man sich selber erarbeiten
, und das hast du - zumindest in letzter Zeit - nicht, und ich vermute deine Freundin auch nicht.
Du bewegst dich am Rande des Betruges.
Stefan
quote:
Darf und wird mir die Führerscheinstelle eine Kopie anfertigen, die ich verwenden könnte für die Versicherung?
Eine Kopie von was denn? Von dem ehemaligen FS? Soweit mir bekannt ist, werden die geschreddert, wenn sie eingezogen wurden. Du würdest später, nach eventueller Neubeantragung und MPU, ja auch nicht die damalige FS-Karte wieder bekommen sondern eine neue mit neuem Datum.
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quote:<hr size=1 noshade>Danke für die Antwort, leider beantwortet sie aber nicht wirklich die Frage. <hr size=1 noshade>
Ich bin mir sicher, dass Herr Wandt Ihre Frage und Ihr tatsächliches Anliegen durchaus verstanden hat.
Seine insoweit zutreffende Antwort bewerte ich als diplomatische Empfehlung, von Ihrem augenscheinlichen Vorhaben, den Versicherer zu betrügen, abzusehe oder hilfsweise von den Möglichkeiten des § 24 Abs. 1 StGB Gebrauch zu machen.
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Sie sprechen mir aus der Seele.
Der intendierte Kommentar sollte lauten:
Mit der Mitteilung an die Versicherung hat sich Ihre hiesige Anfrage wahrscheinlich erledigt.
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Vielleicht ist es ja eine blöde Frage, aber: warum ist es ein Versicherungsbetrug, wenn der TE das Auto auf sich versichert und die Freundin als zweiten Fahrer einträgt? Kann man denn nicht ein Auto auf sich versichern, ohne eine Fahrerlaubnis zu besitzen und weitere Personen als Fahrer angeben?
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Doch schon, aber:
die Prozente erwirbt man durch eigene Fahrpraxis. Daher wollen die auch den FS, damit man sieht wie lange die Fahrpraxis ist. Es werden nämlich nicht die Prozente der Mutter 1:1 übernommen, sondern umgerechnet auf den theoretisch möglichen Rabatt, wenn man seit FS-Ausstellung ein eigenes Auto angemeldet hätte!
Ich kenne auch Rentner mit Körperbehinderung und ohne FS mit SF35. Natürlich waren die nie am Steuer, sondern die Frau, da diese die Rabatte ehrlich erfahren hat. Hier wäre dann ein Übertrag möglich.
Ein Haschbruder ohne Führerschein hat selbst keine rabattierfähige Fahrpraxis und stellt eher ein Risiko dar. Also wird, außer bei absolutem Augenzudrücken, die Versicherung keinen Rabatt gewähren wollen. Genauere Formulierung s. Versicherungs-AGB
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Hallo,
danke für all die Antworten. Hat geklappt, FS-Stelle hat nix geschreddert sondern mir eine Kopie angefertigt. Begründung: ich hatte ja seit 1994 einen FS und das Datum gilt.
Schöne Woche!
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Entsprechend ihres vorgefassten Tatplanes ließ sie sich von der Gemeinde N. als zuständiger Fahrerlaubnisbehörde eine Kopie ihres Führerscheines anfertigen, welchen sie der geschädigten Versicherung A. übersandte, um dieser vorzuspiegeln, sie sei seit 1994 ununterbrochen im Besitz einer Fahrerlaubnis. Dadurch wollte sie die Einstufung in eine günstigere Schadenfreiheitsklasse durch die Geschädigte zu erreichen.
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Das machen Sie jetzt nicht wirklich, oder? *blaßwerd*
-- Editiert nefrage234 am 14.01.2013 17:55
Hallo,
nein natürlich nicht. Gemeint war, dass das Anfertigen der Kopie auf Anfrage geklappt hätte. Ich habe mich entschieden, die Prozente bei meiner Mutter zu lassen. Sie ist nun Versicherungsnehmer wobei meine Freundin weiterhin Fahrzeughalter ist.
Danke für alle Antworten.
Die ersten Schritte in Richtung Wiedererlangen des FS sind getan.
Negativ zu bewerten ist an der Sache, das man mehrfach bestraft wird, wenn man ein Vergehen dieser Art begangen hat. Ich kann nur jedem abraten, Mischkonsum zu betreiben, unabhängig vom Führen eines Fahrzeuges.
Bei mir hat es (auch wenn das keiner glauben mag, ich war und bin Ersttäter gewesen: Alkohol: 0,56 Promille, 38 ng Amphetamin) folgende Konsequenzen gehabt:
Strafe: 1250 €
Gebühren: 750 €
1 Jahr laufen empfohlen
MPU (bei Mischkonsum 730 €)
Vorbereitung zur MPU: 99€/pro Sitzung (6 sind veranschlagt)
Drogenscreenings: 150€/Screening (6 sind veranschlagt)
Schadensfreie Jahre bei der Versicherung vorher: 18
Schadensfreie Jahre bei der Versicherung jetzt: 0
Jeder sollte sich selbst mal Gedanken machen, ob es das wert ist. Mein Fazit dazu ist: NEIN
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Dann ist es ja gut. Wenn die Freundin sich die Prozente nun direkt über Ihre Mutter erschleicht, dann sind Sie ja aus der Schußlinie.
Versteh ich nicht, das übernehmen von Prozenten in der Versicherung ist doch vollkommen normal.
Papa meldet Zweitwagen an mit 100%, Kind fährt 1-2 Jahre den Zweitwagen und danach tritt der Vater die Prozente ab.
Kenne es aber auch das Papa zu alt war oder keine Lust mehr auf Auto fahren hatte, so hat er seinem Kind die 30% abgetreten und immer ohne Probleme und die waren erst 20 und konnten defintiv nicht auf 30% runtergefahren haben.
So hab ich damals auch statt 230%, eben dementsprechend wenig Prozent gehabt.
Was genau daran ist denn jetzt nicht in Ordnung? Die Versicherung wollte eine Abtrittserklärung und dann war es das. (Mein Lappen ist von 1998, ist schon paar Tage her... hat sich da was geändert?)
Ist es nicht am Ende Sache der Versicherung zu welchen Konditionen die jemanden Versichern?
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quote:
Hallo stehepa,
wieso meinst du, dass du einfach die Prozente von deiner Mutter übernehmen kannst, und dann sogar noch weiterreichen?
Die Prozente muss man sich selber erarbeiten , und das hast du - zumindest in letzter Zeit - nicht, und ich vermute deine Freundin auch nicht.
Du bewegst dich am Rande des Betruges.
Stefan
Was ist denn das für ein Quatsch...Natürlich ist es möglich, dass man Prozente von den Eltern übertragen bekommen kann.
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""Eyy, wohin......Gehn-Italien?! und Gehn-Italien schreibt man mit-ohne h "
Hallo,
quote:Das kann ich nun auch nicht unterschreiben, da ist nichts erschlichen. Die Regelungen sind nun mal so, dass der Schadenfreiheitsrabatt halterbezogen ist (fahrerbezogen wäre natürlich viel gerechter, aber wie soll das abgerechnet und kontrolliert werden?).
Dann ist es ja gut. Wenn die Freundin sich die Prozente nun direkt über Ihre Mutter erschleicht, dann sind Sie ja aus der Schußlinie.
quote:Dann ist es auch nicht möglich, dass die Punkte (vollständig) übernommen werden können. [ich rede nicht von Altfällen von vor zig Jahren, früher wurde das nicht so genau genommen]
Kenne es aber auch das Papa zu alt war oder keine Lust mehr auf Auto fahren hatte, ...
quote:Rechtsgrundlage dazu? Oder entsprechende Versicherungsbedingungen? [wohlgemerkt: dafür, dass man Prozente übernimmt, die man selber - etwa alters- oder führerscheinbedingt - gar nicht hätte erreichen können - ich hatte nichts grundsätzliches geschrieben, sondern TE-bezogen]
Was ist denn das für ein Quatsch...Natürlich ist es möglich, dass man Prozente von den Eltern übertragen bekommen kann.
Außerdem ging es in diesem Thread auch in erster Linie nicht darum, ob Prozente übernommen werden können oder nicht, sondern dass der TE mit einer Führerscheinkopie nachweisen wollte, dass er einen Führerschein besitzt bzw. fortwährend besessen hat (und dass, obwohl er aktuell keinen besitzt).
Stefan
> Das kann ich nun auch nicht unterschreiben, da ist nichts
> erschlichen. Die Regelungen sind nun mal so, dass der
> Schadenfreiheitsrabatt halterbezogen ist (fahrerbezogen wäre
> natürlich viel gerechter, aber wie soll das abgerechnet und
> kontrolliert werden?).
(Darf ich trotzdem weiter siezen? Sonst muß ich mich so umständlich um die direkte Anrede rumdrücken.)
Sie haben da etwas entscheidendes in meinem Beitrag übersehen. Ich wiederhole es nochmal:
Hallo,
quote:Doch, das hatte ich schon wahrgenommen, aber vielleicht falsch interpretiert.
Sie haben da etwas entscheidendes in meinem Beitrag übersehen.
Etwa so: Guter Trick, rechtlich OK, aber ich [du] finde es trotzdem nicht richtig (moralisch etc.).
Und diese Meinung darf man von mir aus auch haben, ich persönlich sehe das zumindest auch so.
Nur wenn es so erlaubt ist, dann darf man es auch niemandem vorwerfen (und das hast du imho ein wenig getan), der Ansatzpunkt liegt woanders, nämlich bei den Versicherungen.
Aber wenn es die Versicherungsbranche nicht anders will, dann muss sie halt mit solchen untergeschobenen Seit-Jahren-Unfallfrei-Fahrern leben.
Ich frage mich da auch schon immer was in diesem Zusammenhang die hohen Prozente für Fahranfänger sollen, praktisch kennt doch fast jeder jemanden, der noch einen Zweitwagen dazu nehmen kann.
quote:Klar, wenn ich weiter duzen darf (weil das in Foren so üblich ist).
Darf ich trotzdem weiter siezen? Sonst muß ich mich so umständlich um die direkte Anrede rumdrücken.
Stefan
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