Kosten RA Klage in Insolvenz nehmen?

3. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Icehell
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kosten RA Klage in Insolvenz nehmen?

Hallo zusammen,

wegen Miet-/Betriebskostenschulden der vorigen Wohnung kam es zur Klage und Anerkennungsurteil. Der Schuldner muss in die Privatinsolvenz.

Kann er die Kosten des Verfahrens, Terminsgebühr oder die Gerichtskosten mit in das anstehende Insolvenzverfahren nehmen?

Vielen Dank & Grüße

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Krypton
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 448x hilfreich)

Hallo,

alle Forderungen, die vor Insolvenzeröffnung entstanden sind, sind von einer späteren RSB umfasst. Ausnahmen sind nur Forderungen aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung (sofern als solche angemeldet) und Geldstrafen, Bußgelder etc. Die Forderungen der Justizkasse aus den Gerichtskosten für das Zivilverfahren oder die Gebühren des vom Gegner beauftragten RA gehören aber zu den ganz normalen Insolvenzforderungen und gehen daher auch in der RSB auf.

Gruß
Krypton

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