Hallo zusammen,
wegen Miet-/Betriebskostenschulden der vorigen Wohnung kam es zur Klage und Anerkennungsurteil. Der Schuldner muss in die Privatinsolvenz.
Kann er die Kosten des Verfahrens, Terminsgebühr oder die Gerichtskosten mit in das anstehende Insolvenzverfahren
nehmen?
Vielen Dank & Grüße
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Kosten RA Klage in Insolvenz nehmen?
3. Januar 2013
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Frage vom 3. Januar 2013 | 18:57
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kosten RA Klage in Insolvenz nehmen?
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#1
Antwort vom 7. Januar 2013 | 16:55
Von
Status: Praktikant (556 Beiträge, 448x hilfreich)
Hallo,
alle Forderungen, die vor Insolvenzeröffnung entstanden sind, sind von einer späteren RSB umfasst. Ausnahmen sind nur Forderungen aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung (sofern als solche angemeldet) und Geldstrafen, Bußgelder etc. Die Forderungen der Justizkasse aus den Gerichtskosten für das Zivilverfahren oder die Gebühren des vom Gegner beauftragten RA gehören aber zu den ganz normalen Insolvenzforderungen und gehen daher auch in der RSB auf.
Gruß
Krypton
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