Kosten für Pfandfreigabe zulässig?

13. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
mauba
Status:
Schüler
(241 Beiträge, 56x hilfreich)
Kosten für Pfandfreigabe zulässig?

Hallo,
Bausparkasse verlangte in 2009 für die Teilablösung eines Bausparvertrages Kosten für die Pfandfreigabe.

Sind diese zulässig?

Wenn ja,darf die Bausparkasse beliebig hohe Kosten verlangen oder wurden mal Grenzen gesetzt?

Vielen Dank.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Ich denke, es handelt sich um eine Vorfälligkeitentschädigung.
Und da ist zu empfehlen, die Abrechnung bei der Verbraucherzentrale überprüfen zu lassen. Ist aber nicht
kostenlos.

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#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Die Pfandfreigabe ist die (notariell beglaubigte) Erklärung der Bausparkasse, mit der der Teilbetrag im Grundbuch gelöscht werden kann. Die Notarkosten können dem Bausparer in Rechnung gestellt werden.

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