Hallo, heut mal ne Anfrage aufgrund einer Bitte einer Freundin :
Diese wahr beim Scheidungsanwalt und hatte sich beraten lassen und nahm im vollen Eifer auch gleich ein paar abrechnung ihres Gatten mit, ( Brutto knapp 3000 )jetzt o Schreck bekam sie die Rechnung für das eineinhalbstünden Gespräch : 220,40 das volgendermaßen aufgelistet wurde :
Gegenstandswert 3000€
Beratungsgebühr Nr.2102 VV RVG : 190€
+16% Umsatzsteuer : 30,40+
Die Frage die meine Bekannte nun quält : Ist das korrekt oder so wie sie meint zu hoch ??
danke erst mal im Voraus
Kostenabrechnung zu Hoch ??
3. Januar 2005
Thema abonnieren
Frage vom 3. Januar 2005 | 17:37
Von
Status: Schüler (153 Beiträge, 32x hilfreich)
Kostenabrechnung zu Hoch ??
Was denn, so teuer?
Was denn, so teuer?
Ein erfahrener Anwalt im Anwaltsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Anwaltsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 3. Januar 2005 | 18:48
Von
Status: Praktikant (657 Beiträge, 81x hilfreich)
Dabei handelt es sich um die max. Erstberatungsgebühr (190,- € plus MwST).
Das dürfte auch bei der vorliegenden Beratung angemessen sein.
Gruß
-----------------
"AND JUSTICE FOR MOST"
#2
Antwort vom 22. Januar 2005 | 15:23
Von
Status: Beginner (143 Beiträge, 23x hilfreich)
Auch ich meine: völlig ok. Der RA wird sie ausführlich beraten haben, immerhin saß sie 1,5 Std. bei dem. Sei froh, das es nur eine Erstberatung war!
-----------------
" "
Und jetzt?
Schon
266.882
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
20 Antworten
-
10 Antworten
-
8 Antworten
-
3 Antworten