Kostenabrechnung zu Hoch ??

3. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Popey
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 32x hilfreich)
Kostenabrechnung zu Hoch ??

Hallo, heut mal ne Anfrage aufgrund einer Bitte einer Freundin :
Diese wahr beim Scheidungsanwalt und hatte sich beraten lassen und nahm im vollen Eifer auch gleich ein paar abrechnung ihres Gatten mit, ( Brutto knapp 3000 )jetzt o Schreck bekam sie die Rechnung für das eineinhalbstünden Gespräch : 220,40 das volgendermaßen aufgelistet wurde :
Gegenstandswert 3000€
Beratungsgebühr Nr.2102 VV RVG : 190€
+16% Umsatzsteuer : 30,40+

Die Frage die meine Bekannte nun quält : Ist das korrekt oder so wie sie meint zu hoch ??

danke erst mal im Voraus

Was denn, so teuer?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
yeti
Status:
Praktikant
(657 Beiträge, 81x hilfreich)

Dabei handelt es sich um die max. Erstberatungsgebühr (190,- € plus MwST).

Das dürfte auch bei der vorliegenden Beratung angemessen sein.

Gruß

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"AND JUSTICE FOR MOST"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Cohen
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 23x hilfreich)

Auch ich meine: völlig ok. Der RA wird sie ausführlich beraten haben, immerhin saß sie 1,5 Std. bei dem. Sei froh, das es nur eine Erstberatung war!

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1x Hilfreiche Antwort

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