Kostenfestsetzung/Verjährung

7. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
tomasev
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kostenfestsetzung/Verjährung

ich habe eine Frage zur Verjährung von Kostenfestsetzungsbeschlüssen.
Am 26.09-96 ist gegen mich ein Kostenfestsetzungsbeschluss in höhe von 249,25 DM ergangen.
Durch Trennung/Umzug etc. ist dies bei mir untergegangen.
Anfang Dezember 2002 erhielt ich von einem mir unbekannten Anwaltsbüro die Auffordeung den betrag unverzüglich zu überweisen.
Muss ich nun alles zahle, also auch die Anwaltsgebühren oder sind einzelne Bestandteile wie Zinsen, Anwaltsgebühren verjährt?

M.Tomasev

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
D. Scholdei
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 16x hilfreich)

Hallo Herr Tomasev,

ein KFB ist ein vollstreckbarer Titel, der wie auch ein Urteil u.a. nach 30 Jahren verjährt.

Ich würde Ihnen jedoch raten, sich mit der fordernden Anwaltskanzlei in Verbindung zu setzen, um zu klären, in welchem Verhältnis diese zur damaligen Angelegenheit stehen. Meine Vermutung ist, das die jetzige Kanzlei einfach aus der damals den KFB erwirkenden Kanzlei hervorgegangen ist. In diesem Falle wäre die Forderung zu begleichen.

Mit freundlichen Grüßen
Daniel Scholdei

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#2
 Von 
Rostu
Status:
Schüler
(255 Beiträge, 43x hilfreich)

Die Hauptsache verjährt tatsächlich erst nach 30 Jahren. Die Zinsen aber nach 4 Jahren, die brauchen insoweit nicht gezahlt zu werden, sofern man sich er Einrede der Verjährung befleißigt.

Ich würde erstmal die Bevollmächtigung der Anwälte prüfen. Ein KFB steht selten dem Anwalt, regelmäßig aber der seinerzeitigen Partei zu.

Joh. 19, 22

0x Hilfreiche Antwort

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