ich habe eine Frage zur Verjährung von Kostenfestsetzungsbeschlüssen.
Am 26.09-96 ist gegen mich ein Kostenfestsetzungsbeschluss in höhe von 249,25 DM ergangen.
Durch Trennung/Umzug etc. ist dies bei mir untergegangen.
Anfang Dezember 2002 erhielt ich von einem mir unbekannten Anwaltsbüro die Auffordeung den betrag unverzüglich zu überweisen.
Muss ich nun alles zahle, also auch die Anwaltsgebühren oder sind einzelne Bestandteile wie Zinsen, Anwaltsgebühren verjährt?
M.Tomasev
Kostenfestsetzung/Verjährung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo Herr Tomasev,
ein KFB ist ein vollstreckbarer Titel, der wie auch ein Urteil u.a. nach 30 Jahren verjährt.
Ich würde Ihnen jedoch raten, sich mit der fordernden Anwaltskanzlei in Verbindung zu setzen, um zu klären, in welchem Verhältnis diese zur damaligen Angelegenheit stehen. Meine Vermutung ist, das die jetzige Kanzlei einfach aus der damals den KFB erwirkenden Kanzlei hervorgegangen ist. In diesem Falle wäre die Forderung zu begleichen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Scholdei
Die Hauptsache verjährt tatsächlich erst nach 30 Jahren. Die Zinsen aber nach 4 Jahren, die brauchen insoweit nicht gezahlt zu werden, sofern man sich er Einrede der Verjährung befleißigt.
Ich würde erstmal die Bevollmächtigung der Anwälte prüfen. Ein KFB steht selten dem Anwalt, regelmäßig aber der seinerzeitigen Partei zu.
Joh. 19, 22
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
2 Antworten