Kostenübernahme Fall betrifft Ausland

1. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Happyman
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 11x hilfreich)
Kostenübernahme Fall betrifft Ausland

Hallo liebe Kollegen!

Meine Frau verließ mich vor ca. sechs Monaten. Sie rief ihre Eltern in Dänemark an, um sie von hier abzuholen. Da ich von der Wohnung für 10 Tage verwiesen wurde, hatte sie alle Zeit der Welt, die wertvollen Gegenstände mit sich zu nehmen. Es fehlen Bargeld, Schmuck und einige Elektrosachen. Sie behauptet, dass sie nichts mitgenommen hat. Inzwischen habe ich Anzeige wegen Diebstahl erstattet.

Ich bin im Rechtschutz und weiß nicht, ob die Versicherung die kosten für Übersetzungen und einen zweiten Anwalt in Dänemark dies übernehmen.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
toedti2000
Status:
Schüler
(372 Beiträge, 43x hilfreich)

hier dürfte gar keine deckung bestehen, da es sich um angelegenheiten der versicherten pesonen untereinander handelt...

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#2
 Von 
Happyman
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 11x hilfreich)

Wir sind ja nicht beide versichert. Die Versicherung ist nur auf meinen Namen. Nicht nur meine Frau werde ich zur Strecke bringen, sondern auch Ihr Vater, der sogar ihr ein LKW besorgte.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
toedti2000
Status:
Schüler
(372 Beiträge, 43x hilfreich)

sorry, aber ich mach ihnen da mal nicht so viele hoffnungen...
ich denke nicht, dass sie hier mit "diebstahl" durchkommen werden....

viele versicherer haben ihre eigene anwaltshotline.
rufen sie doch einfach mal dort an und lassen sich vorab kostenfrei beraten, was man tun könnte, bevor sie sich sinnlos einen anwalt nehmen, was sie eigentlich bei eigentumsdelikten ohnehin nicht zwangsläufig bräuchten...

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