Liebe Forenmitglieder,
eine aktuelle Frage plagt uns und wir hätten gern euren Rat! Kurze Vorgeschichte: Unser Sohn (4 Monate) hat eine schwere Augenerkrankung - Ursache unbekannt (es deuten einige Fakten auf einen Schaden vom Pflegepersonal hin). Dadurch ist er wahrscheinlich blind! Aber nun zum Thema:
Wir haben eine Kopie der KOMPLETTEN Krankenakte angefordert - diese liegt uns nun vor! Wir sind uns zu 100 % sicher, dass diese nicht vollständig ist - meine Partnerin ist selbst Kinderkrankenschwester an selbigem Hause und konnte das dadurch gut nachvollziehen!
Frage: Wer haftet dafür, dass die Akte vollständig ist? Bzw. Wie sollen wir vorgehen: Was kann man aufgrund der gültigen Rechtsprechung von der Klinik verlangen? In welcher Art Schreiben können wir uns garantieren lassen, dass diese vollständig "sei"? EV? Oder anderes? Wir wären sehr dankbar um jegliche Hilfe zu diesem Thema!
Herzliche Grüße
flori1112
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Krankenakte unvollständig!!!!
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
In so Fällen kommt man alleine nicht weiter. Entweder die Schiedsstelle der Ärztekammer anrufen oder aber ganz schnell (ich würde letzteres vorziehen) einen Fachanwalt für Medizinrecht aufsuchen.
wirdwerden
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Die Aushändigung der K-Akte ist die Pflicht des KH, aber nicht die Unterschrift unter eine EV o. ä. - die werdet ihr nicht freiwillige bekommen, schon gar nicht, wenn tatsächlich manipuliert worden ist.
Wenn die K-Akte nicht seitenweise durchnummeriert ist und eindeutig Seite X bis Y fehlen, dann nutzt die 100%ige persönliche Vermutung nichts, dann ist ein Fachanwalt der richtige Tipp.
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Denkbar wäre die Erstattung einer Strafanzeige. Darin sollte allerdings nicht die Beschuldigung erhoben werden, dass das Krankenhauspersonal die Blindheit des Kindes verursacht hat, weil das, sofern sich das Gegenteil herausstellen sollte, wiederum den Verdacht der falschen Verdächtigung gegen Sie begründen könnte. Aber es wäre in keinem Fall eine falsche Verdächtigung, wenn der bloße Sachverhalt zur Anzeige gebracht werden würde, verbunden mit der Vermutung, dass die überlassene Kopie der Krankenakte unvollständig ist. Das müsste sich ja begründen lassen.
Dann kann bei der Klinik durchsucht und die Original-Krankenakte bzw. ein Ausdruck, sofern es sich um eine als Datei geführte Akte handelt, beschlagnahmt werden.
Aber ich fürchte, das würde nichts bringen, denn wenn etwas verfälscht worden sein sollte, dann ist das Original auch nicht mehr vollständig.
@ watl: was hilft hier eine Strafanzeige? Welcher Straftatbestand sollte erfüllt sein? Hier geht es doch darum, möglichst schnell die Ansprüche des Kindes zu sichern. Und diese Ansprüche sind nicht von einer Krankenakte abhängig.
Also, ganz schnell einen Fachanwalt aufsuchen. Damit nicht alles für das Kind verbaselt wird.
wirdwerden
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