Krankenschein - Abmelden beim Arbeitgeber ...

5. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Amicizia
Status:
Schüler
(213 Beiträge, 2x hilfreich)
Krankenschein - Abmelden beim Arbeitgeber ...

Hallo ! Wer weiß hier Bescheid.

Bin seit längerer Zeit krank geschrieben ;o(
Meine Lebenspartnerin meldet mich immer rechtzeitig (d.h. bei Vorlage des Krankenscheins) direkt in meiner Abteilung persönlich bei einem Mitarbeiter ab.
Die Personalabteilung wird auch sofort verständigt, d.h. gleichzeitig erhält man dort sofort den Krankenschein.

Meine Frage:
Muß ich mich beim Vorgesetzten abmelden oder reicht die Abmeldung beim Mitarbeiter aus (der dann die Mitteilung natürlich weitergibt)? Betriebsrat sagte meiner Lebenspartnerin (im Dezember 07), dass es ausreicht, so wie wir es machen.

Heute bekam ich deshalb eine Abmahnung, der Betriebsrat hat mit unterschrieben. Ist das rechtens ?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo,

<font color=red>'1Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen.'</font>

http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__5.html

Also müsstest eigentlich du (als Arbeitnehmer) dich beim Arbeitgeber (oder auch einem von ihm dazu befugten 'Vertreter' wie z.B. einem Vorgesetzten) melden.

Die Frage ist nur, warum der AG scheinbar bis jetzt nichts an der praktizierten Methode auszusetzen fand und ihm das jetzt plötzlich aufstößt.

Und warum hat es bisher deine Lebenspartnerin gemeldet (und nicht du) und das bei einem Mitarbeiter (und nicht bei einem Vorgesetzten)?

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Amicizia
Status:
Schüler
(213 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die Info.

Weil arger Stress mit Chef seit langem, bekomme nur Kommentare, die meine Krankheit verschlechtern.
Wollte Abteilung wechseln, wird nicht zugelassen ... alles andere läuft nun seinen Weg.

0x Hilfreiche Antwort

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