Krankgeschrieben, schwanger, noch angestellt aber keine Krankenversicherung???

11. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
julchen1992
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankgeschrieben, schwanger, noch angestellt aber keine Krankenversicherung???

Ich blicke nicht mehr durch und verzweifle:
im Jahr 2012/2013 bin ich an schweren Depressionen erkrankt, war in der Klinik in der Therapie und konnte aber irgendwann wieder arbeiten. Dann hatte ich im Jahr 2014 wieder eine schlimmere Phase und konnte wieder nicht arbeiten gehen. Zusätzlich war ich ungeplant schwanger. Das war Februar 2014. Meinen Arbeitgeber habe ich dann auch sofort informiert wegen der Schwangerschaft. Als ich mit meiner Therapeutin ausgemacht hatte, meinen Vater in Österreich zu besuchen um mich wieder zu stärken wurde es leider schlimmer und ich war suizidgefährdet und kam in die Klinik. Einmal im März für zwei Wochen in der geschlossenen, im Mai erneut. In der Zeit wurde ich ausgesteuert, bzw bekam kein Krankengeld mehr von meiner Krankenkasse und auch kein Gehalt. Ich solle zur Agentur für Arbeit. Dort habe ich 500€ bekommen. Arbeitslosengeld II. Danach nie wieder was. Dann kam der "Streit" wer mir Mutterschutzgeld gibt. Niemand. Wäre ich im Sommer dann nicht zu meinen Vater nach Österreich gezogen wäre ich obdachlos geworden. Ich hatte kein Geld. Ich habe in der Zeit Schulden machen müssen. Inziwschen kümmert sich das Bundesversicherungsamt um das Mutterschaftsgeld ob noch etwas kommt oder nicht.


Im Sommer bevor der Umzug nach Ö. stattfinden sollte, bin ich nochmal nach Berlin, war dort beim Frauenarzt mehrmals, und aber auch bei einem Sitz meiner Krankenkasse. Die haben mir in der Zeit nicht gesagt, dass ich nicht mehr krankenversichert war? Das erfahre ich heute nach über 2 Jahren! Im Jahr 2015 wollten sie, dass ich die Krankenkassenbeiträge nachträglich zahle weil ich seit ende 10.2014 aus "betrieblichen Gründen" gekündigt wurde und keine Beiträge mehr an die Krankenkasse gingen. Dabei war ich schon in der Zeit in Österreich versichert und hatte auch schriftlich bei der dt. Krankenkasse gekündigt. Die Krankenkasse hier in Ö. hat sogar nachträglich meinen Kaiserschnitt anfang 10.2014 gezahlt und die deutsche Krankenkasse wollte die 5.000 dafür haben.

Und jetzt bekomme ich einen Brief, dass ich seit den 2.2014 nicht mehr krankenversichert war und jetzt wollen sie 12.000 für keine Krankenhausaufenthalte im frühjahr 2014 wo ich in der geschlossen war???

ich weiß nicht mehr weiter und aufgrund meiner Krankheit ist es einfach noch schlimmer für mich. Ich habe mittlerweile zweimal die Woche Therapie und bin in guten Händen, aber dieses ganze Hin und Her mit der Krankenkasse und dann die Forderung die meine Existenz gefährden machen mich völlig alle.

ich hoffe hier blickt vllt jemand durch und kann mir tipps geben wie ich weiter vorgehen kann.

Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Ein Fachanwalt für Sozialrecht sollte sich das dringend anschauen. Falls man kein Geld für einen solchen hat, kann man sich beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein holen.

Es sollte geprüft werden, warum es kein ALG1 (Nahtlosigkeitsregel) gab und nur kurze Zeit ALG2. Da gibt es die Möglichkeit Überprüfungsanträge bis zu 4 Jahre (ALG1) rückwirkend zu stellen. Bis zur Aussteuerung und während des ALG2-Bezugs ist man krankenversichert.

Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob und bis wann man überhaupt krankenversicherungspflichtig in Deutschland war.

Möglichst alle Unterlagen zusammensuchen, die man aus dieser Zeit noch hat:
Arbeitsvertrag, Kündigung und Meldungen zur Sozialversicherung
Anträge an und Bescheide von der Krankenkasse, Arbeitsagentur, Jobcenter, österr. Krankenkasse
Meldebescheinigungen D/Ö


-- Editiert von Retels am 11.01.2017 11:56

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
julchen1992
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort und für den Tipp mit dem Beratungshilfeschein!

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.344 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen