Hallo,
ich habe den Kaufvertrag für ein neues Fahrzeug unterschrieben (vor ca. zwei Wochen),
Vor einer Woche ist mir jemand mit dem Schlüssel an meinem alten Fahrzeug entlanggegenagen :-(
Also dicker Kratzer an der Beifahrerseite.
Habe den Wagen zu einem Aufbereiter gegeben, um den Schaden beseitigen zu lassen. Das Fahrzeug wurde an der entsprechenden Stelle neu lakiert.
Danach habe ich den Wagen zur Übergabe an den den Händler gebracht. Wie gesagt, der Kaufvertag war unterschrieben, anschließend habe ich den Wagen lakierenlassen.
Jetzt ist die Frage, da es sich um einen Sachschaden (Kratzer) der beseitigt worden war, musste ich dies dem Händler mitteilen?
Gruß
Kratzer nach Fahrzeugkauf
4. Januar 2012
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Frage vom 4. Januar 2012 | 17:31
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kratzer nach Fahrzeugkauf
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#1
Antwort vom 4. Januar 2012 | 22:27
Von
Status: Senior-Partner (6927 Beiträge, 2505x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Jetzt ist die Frage, da es sich um einen Sachschaden (Kratzer) der beseitigt worden war, musste ich dies dem Händler mitteilen? <hr size=1 noshade>
Warum nicht, wenn es nur ein Kratzer war.
Der BGH hält es bei Bagatellschäden aber nicht für erforderlich:
VIII ZR 330/06
Danach muss der Verkäufer eines Gebrauchtwagens einen Schaden oder Unfall, der ihm bekannt ist oder mit dessen Vorhandensein er rechnet, grundsätzlich auch ungefragt dem Käufer mitteilen, wenn er sich nicht dem Vorwurf arglistigen Verschweigens aussetzen will, es sei denn, der Schaden oder Unfall war so geringfügig, dass er bei vernünftiger Betrachtungsweise den Kaufentschluss nicht beeinflussen kann. Die Grenze für nicht mitteilungspflichtige "Bagatellschäden" ist bei Personenkraftwagen sehr eng zu ziehen. Als "Bagatellschäden" hat der Senat bei Personenkraftwagen nur ganz geringfügige, äußere (Lack-)Schäden anerkannt, nicht dagegen andere (Blech-) Schäden, auch wenn sie keine weitergehenden Folgen hatten und der Reparaturaufwand nur gering war .
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