Kündigung 450 €-Job

13. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Knopex
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)
Kündigung 450 €-Job

Moin!

Ich habe folgendes Problem:

Ich bin Student und übe seit Dezember 2014 nebenbei einen 450 €-Job aus.
Zum kommenden Sommersemester ab März werde ich den Studienort wechseln und muss den Job daher kündigen.
Mein ursprünglicher Plan war, noch bis Ende Februar dort zu arbeiten. Jetzt habe ich allerdings kurzfristig die Möglichkeit bekommen, im Februar einen Ferienjob auszuüben, was mir natürlich lieber wäre (mehr Stunden, mehr Geld, etc.).

Gibt es rechtlich irgendeine Möglichkeit, bis Ende Januar aus meinem 450 €-Job rauszukommen, z. B. "Wichtiger Grund (Umzug wegen Studienortwechsel)?
Oder bin ich hier auf ein Entgegenkommen des Arbeitgebers angewiesen?
Was könnte passieren, wenn der Arbeitgeber auf die Kündigungsfrist besteht, ich aber einfach nicht mehr zur Arbeit erscheine?
Ich hoffe man kann mir hier helfen ;)

Gruß

Knopex

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend,

welche Kündigungsfrist sieht denn Ihr Arbeitsvertrag vor?

Bei einer Beschäftigung seit Ende Dezember 2014 könnten Sie scih noch in der Probezeit befinden, die eine sehr kurzfristige Kündigung Ihrerseits ermöglichen würde.



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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Knopex
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)

Die Probezeit ist leider vorbei. Beschäftigt bin ich dort seit 1.12.
Kündigungsfrist ist also 4 Wochen zum 15. oder Monatsende.

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Können den nicht beide Jobs parallel ausgeübt werden?
Ist für den jetzigen eine feste Arbeitzeit vereinbart?
Zwar sind Verträge grundsätzlich einzuhalten, aber letztlich wird der AG nichts machen können, wenn Sie ab Februar nicht mehr zur Arbeit erscheinen.
Klar, theoretisch sind Schadenersatzforderungen möglich - praktisch in einem nebenjob aber sio gut wie auszuschliessen.
Der AG kann aber verärgert sein und aus Revanche einfach den Lohn nicht zahlen. In dem Fall sollte man nicht allzu überrascht sein und hat dann die Rennereinen mit Lohnklage, etc.

quote:
Zum kommenden Sommersemester ab März werde ich den Studienort wechseln


Das ist dann äusserst unpraktisch, wenn man den Lohn gerichtlich einklagt.

Von daher mit dem AG reden und auf einen Aufhebungsvertrag hinwirken.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Knopex
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)

Parallele Ausübung der Jobs geht leider nicht, da die Arbeitsstätten 150 km auseinander liegen und der Ferienjob mit 8 Std. am Tag schon ein Vollzeitjob ist,
Eine feste Arbeitszeit ist momentan nicht vereinbart. Meistens +/- 10 Std. pro Woche, wie es gerade passt.

Ich werde dann morgen mal mit dem Arbeitgeber sprechen...
Selbst wenn er dann den Lohn einbehält, ist das finanziell für mich immer noch besser, als auf den Ferienjob zu verzichten. Zumal ich im Januar eh nicht viel gearbeitet habe und auch nicht mehr besonders viel arbeiten werde.

Vielen Dank!

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Eine feste Arbeitszeit ist momentan nicht vereinbart. Meistens +/- 10 Std. pro Woche, wie es gerade passt.


Was ist denn vereinbart wörtlich? Wenn es nicht passt, dann geht es eben nicht.

2x Hilfreiche Antwort

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