Kündigung Untermietvertrag mit einer Frist von 3 Monaten?

6. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
janplaydrum
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung Untermietvertrag mit einer Frist von 3 Monaten?

Hallo ihr Lieben,

ich wohne seit dem 15.11.2012 in einer WG zur Untermiete. Allerdings hat meine Hauptmieterin mir gestern gesagt, sie hat mich immernoch nicht angemeldet. Klingelschild auf der Klingel habe ich auch noch nicht.

Jetzt meint sie, dass jeden 2. Tag ihr neuer Freund ihr schlafen, essen und duschen muss.

Kurz gesagt: unsere Wege trennen sich so oder so.


Zu meiner Frage, ist der Untermietvertrag rechtsmäßig?

Sie wollte auch keine Kaution ...


Kann ich fristlos kündigen oder muss ich es mit einer Frist von 3 Monaten - laut Untermietvertrag tun?


Vielen Dank im Voraus für eure Antworten

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Im Normalfall sind Verträge einzuhalten.
Aber was liegt hier vor ?
Ein ex-Liebes- oder Mietverhältnis.
Bei ersteres könnte ein weiteres Zusammenleben unzumutbar sein, was einen sofortigen Auszug rechtfertigen würde.
Für die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt sind Sie selbst zuständig.

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#2
 Von 
janplaydrum
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, keinerlei Gefühle ;) Reine Wg als Freunde.

Einwohnermeldeamt, das habe ich ich.

Die Genossenschaft, der Eigentümer der Immobilie, der der die Wohnung an meiner Mitbewohnerin vermietet!..

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