Kündigung Vertrag Unitymedia

9. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Angielein123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung Vertrag Unitymedia

Hallo zusammen, hoffe ich bin hier richtig....ich habe meinen Vertrag bei Unitiymedia gekündigt, da wir zum 01.11.in unsere Geschäftsräume, wo wir einen Business Vertrag haben, eingezogen sind. D.h. ich kann den Anschluß nicht weiterführen, da dort bereits eines existiert. Das habe ich in der Kündigung auch so geschildert, mit telef. vorheriger Absprache eines Kundenberaters.
1. Reaktionen von Unitymedia war, eine Kündigungsbestätigung zunächst auf 07.10.2018 mit der Bitte um Zusendung der Meldebestätigung und deren Wortlaut: "sollte die neue Anschrift nicht durch uns versorgt sein, passen wir den Kündigungstermin an" ??? das habe ich schon nicht verstanden! Gleichzeitig war ein Retourenschein beigelegt, zur Rücksendung des Routers. Zwischenzeitlich wurde zweimal abgebucht! Fast vier Wochen später bekomme ich ein Schreiben:"Sie haben die Meldebestätigung erhalten, dort wo ich hingezogen bin besteht ein Business Kunden Konto, ich hätte ein Privatvertrag und daher kein Sonderkündigungsrecht! Die Kündigung ist fristgerecht zum 07.10.2017 (Schreibfehler, sollte wohl 2018 heissen) vorgemerkt.
Ich verstehe das nicht, es kann doch nicht sein, dass ich fast ein Jahr noch Telefon/INternetgebühren zahlen soll, in einer Wohnung in der ich nicht mehr wohne und kein Router mehr vorhanden ist. Hier muss es doch eine Möglichkeit geben, aus dem Vertrag rauszukommen? Was soll ich tun, theoretisch wäre die Bestätigung jetzt zum 7.10.17??? Soll ich das stillschweigend akzeptieren oder Widerspruch einlegen?
Danke für Eure Hilfe.
Lg Angie

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

Zitat:
Ich verstehe das nicht, es kann doch nicht sein, dass ich fast ein Jahr noch Telefon/INternetgebühren zahlen soll, in einer Wohnung in der ich nicht mehr wohne und kein Router mehr vorhanden ist


Doch, natürlich kann das sein. Es wurde ein Vertrag abgeschlossen, dieser ist auch einzuhalten.
Oder würde es dir gefallen, wenn anders herum der Anbieter während der regulären Vertragslaufzeit einfach keine Lust mehr hat und dir die Leitung abstellt?

Zitat:
Hier muss es doch eine Möglichkeit geben, aus dem Vertrag rauszukommen?


Die Möglichkeit wurde dir durch den Anbieter bereits mitgeteilt: Wäre am neuen Wohnsitz keine Versorgung durch den Anbieter möglich, dann hätte ein Sonderkündigungsrecht bestanden. Andernfalls nicht.

Zitat:
Was soll ich tun, theoretisch wäre die Bestätigung jetzt zum 7.10.17???


Einfach bis zum Ende der Vertragslaufzeit zahlen und die Hardware zurück senden. Vielleicht gibt es auch einen Nachmieter der bisherigen Wohnung, welcher den Vertrag übernehmen möchte?

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#2
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

In beiden Fällen ist es ein physikalischer Unitymedia-Anschluß? Warum wurde kein Umzug gemeldet?
Im Zweifelsfall hätte ich den Router von der alten Anschrift mitgenommen. In einem gewissen Umfeld funktionieren die Geräte dann weiter, sofern dasselbe Admin-Segment. Das wäre die technisch pragmatische Lösung gewesen.

Jetzt zum juristischen Teil:
Unklug war es zumindest 2 versch. Verträge (privat/gewerblich) ohne Abstimmung zu schließen. Tückisch ist zudem, das der Umzugs-§ im TKG auf Verbraucher abgestimmt ist und es für gewerbliche Kunden abweichende Regeln geben kann. Ggf. bei der BNetzA nachlesen dazu! Trotzdem würde ich bei ursprünglich privatem Umfeld die Umzugsregel mit 3 Monaten GG als Strafgebühr als Argument nutzen. Gerade bei Privatverträgen besteht das Recht zum Umzug!

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#3
 Von 
Angielein123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Erst mal Danke für die Info
Das sind zwei verschiedene Verträge in verschiedenen Objekten und Orte. Der private Anschluss bestand schon als wir den zweiten für die Firma und auf Anraten dritter als Business Kunden abschlossen, genau aus dem Grund bessere Konditionen und Service zu haben.
Also soll ich dem schreiben widersprechen mit den 3 Monaten Kündigungsrecht?. Was bedeutet GG?

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#4
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

Zitat:
Also soll ich dem schreiben widersprechen mit den 3 Monaten Kündigungsrecht?


Kannst du gerne tun, wird aber nix bringen, da es in deinem Fall kein Kündigungsrecht gibt

Zitat:
Was bedeutet GG?


Grundgebühr

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#5
 Von 
Angielein123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist doch ein ganz großer sch......Danke trotzdem!

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#6
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Zitat (von Angielein123):
...Der private Anschluss bestand schon als wir den zweiten für die Firma und auf Anraten dritter als Business Kunden abschlossen, genau aus dem Grund bessere Konditionen und Service zu haben.
Das schien jedenfalls unüberlegt und kein guter Rat.
Wenn UM Euch nicht aus dem Vertrag entlassen will, dann müssen die am Vertragsort liefern. Dazu würde ich UM nachweisbar mit Fristsetzung auffordern. Dann bekommt Ihr noch einen Router und entsprechende Leistung. Vielleicht lässt sich die ja nutzen?
Sind denn alle Orte wirklich UM-Kabelanschlußorte?
Zitat:
Das sind zwei verschiedene Verträge in verschiedenen Objekten und Orte.


Verweigert UM die Leistung ist der Ausstieg aus dem Vertrag möglich. Etwas quälen führt manchmal eher zum Erfolg als die juristische Schiene. :grins:

-- Editiert von Mr.Cool am 09.01.2018 16:38

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

1x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Der Koaxkabelanschluß unterscheidet nicht zwischen privat und gewerblich. Im Gegensatz zu DSL kann man mehrere Router an einer Leitung anhängen. Insofern muss UM seine Leistung (mit beigestelltem Router) erfüllen und kann das vermutlich auch. Fordert man nun UM auf zu liefern, bemerkt man evtl. die Idiotie der Sache oder der TE hat hier versch. Anschlüsse und der Umzug des Privatvertrages (!!) an den neuen Ort ist nicht möglich (->§46 TKG ). Es wundert ohnehin, das man hier einen Businesskunden, sofern wirklich UM, an einen Privatvertrag knebelt.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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