Kündigung Zeitarbeitsfirma

7. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
dosenbrot
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Kündigung Zeitarbeitsfirma

Hallo,

Ich hab eine Frage und zwar wie sieht das aus wenn man bei einer Zeitarbeitsfirma krankgeschrieben ist. Dürfen die dann den Arbeiter ,während er krank ist, kündigen? Wie sieht da die Rechtslage aus?

Mfg

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6 Antworten
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#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Es gehört zu den scheinbar unauslöschbaren Legenden, dass ein AN während der Krankheit nicht kündbar ist. Wegen einer Krankheit zu kündigen, ist hingegen ungleich schwieriger.

Seit wann ist der Leiharbeiter bei der leihfirma beschäftigt?

Ich muss aus meiner bisherigen Erfahrung sagen, dass es für die Leiharbeit und besonders im Bereich der einfachen Tätigkeiten (Produktionshelfer, etc.) absolut üblich ist, dass in den ersten Wochen des Arbeitsverhältnisses sofort gekündigt wird, wenn der AN krank wird. Begünstigt wird das durch die skandalös kurzen Kündigungsfristen in den Pseudo-Tarifverträgen.

Das es noch einen § 8 EntgFG gibt, scheint niemanden zu interessieren, weil für die meisten LAN Arbeitsrecht und Arbeitsgericht Fremdwörter sind.

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#2
 Von 
dosenbrot
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

"Seit wann ist der Leiharbeiter bei der leihfirma beschäftigt?"

Seit Anfang August 2011. Und wurde dann gekündigt diese Woche, während er krankgeschrieben war. Nach 4 Tagen. Ist so etwas denn rechtlich in Ordnung?



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-- Editiert dosenbrot am 07.01.2012 13:47

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#3
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Der AN ist noch nicht durch das KschG geschützt, wenn das Arbeitsverhältnis keine 6 Monate besteht. Von daher kann der AG während der ersten 6 Monate ohne Probleme kündigen. Das ist leider so.

Wann ist die schriftliche Kündigung eingegangen? Zu wann wurde gekündigt? Welcher TV wird angewendet?

Wenn der AN längere Zeit krank sein sollte, dann lohnt ein blick in den oben bereits erwähnten § 8 EntgFG .

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#4
 Von 
dosenbrot
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Die Kündigung ist am 7.1.12 eingegangen es wurde zum 21.1.12 gekündigt. Der TV ist ein BZA/DGB.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Dann wurde die Kündigungsfrist aus dem TV eingehalten. Ist es eine grössere Zeitarbeitsfirma, die einen Betriebsrat hat?

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#6
 Von 
dosenbrot
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Also es ist eher eine Regioanle Zeitarbeitsfirma mit nur 3 Standorten. Wo kann man das denn nachschauen ob die einen Betriebsrat haben`?

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