Kündigung in der Probezeit? Welche Frist gilt?

5. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
copo2904
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung in der Probezeit? Welche Frist gilt?

Hallo!

Brauche mal einen rat! Ich habe seit dem 01.07.05 einen festen Arbeitsvertrag mit Probezeit bis zum 30.09.05 bekommen und auch unterschrieben. Kurz bevor im September die Probezeit ablief wurde einfach die Probezeit verlängert bis zum 31.12.05 nur mit einem extra Schreiben. Da ich auch noch in der Wohnung meines Chef Wohne, muß ich diese jettzt auch verlassen.
Meine Kündigung bekam ich schriftlich am 20.12.05. Ich wurde dazu ausgenutzt um eine Überbrückung für ein Geschäft zu sein bis zum 31.12.05. In meinem Vertrag waren 170 Std. pro Monat festgelegt, aber diese überschritt ich bei weitem. Und das noch als Einzelhandeslkauffrau!! Wärend der Vorweihnachtszeit mußte ich alle langen Samstage durcharbeiten selbst diese wurden nicht vergütet! Zudem kommt es noch dicker! Nach dem ich am 31.12.05 gekündigt worden bin mußte noch am 02.01.06 eine Inventur durchgeführt werden, an dieser nahm ich aber wegen Grippe und AU nicht teil. Man spekulierte darauf das ich diese Inventur noch machen würde. Der jetzt Ex Chef regte sich sehr häftig darüber auf das ich nun Krank im Bett lag, nich die Inventur geacht habe! Warum auch bin ja eh entlassen gewesen zum 31.12.05! Somit hat er ja auch kein anrecht mich zur Inverntur einzuplanen.
Nach dem die Inventur statt fand und es zahlreiche Fehlbestände gegeben hat, diese auch schon im Jahr 2004 waren, versucht er mich jetzt damit im nachhinein heranzuziehen um das ich Schuld für diese Fehlbestände habe. In meinem Arbeitsvertrag steht nichts davon geschrieben das ich die Verantwortung oder Geschäftsleitung übernommen habe. Dieses wird mir jetzt ebenfalls nachgetragen und zur Last gelegt.
Das Geschäft sollte eh verkauft werden, nun kam es noch besser, nachdem mein Chef einen Geschäftsführer mit GmbH Vertrag gefunden hat, und dieser mir mündlich zusicherte mich ab Januar 05 einzustellen, war ich die sorge der arbeitslosigkeit erst mal los. Heute 05.01.06 kam ich nach meiner AU wieder in den Betrieb der nun eine neue Leitung hat und dann passierten komische dinge:
Der neue Chef hat mit meinem Ex Chef telefoniert dabei kam heraus das mein Ex Chef nicht will das ich für den neuen Chef arbeite! Nun habe ich das Problem, keine Wohnung und keine arbeit. Ich komme mir vor wie in einer Mupped Show! Ich hatte mir eine neue Wohnung gesucht und das war schon alles vereinbart und fest zugesagt, zudem bekam ich noch raus, daß mein Ex Chef der den neuen Vermieter kennt, angerufen hat und Ihm mitteilte das ich keine Interesse mehr habe an der Wohnung. Somit bekam ich auch noch eine absage der neuen Wohnung! Mein Ex Chef hat mich so richtig in die Ruienen gescheucht! Ich stehe vor dem nix! Vorallem habe ich bevor ich bei EP: Scheiba in Bergen angefangen habe am 01.07.05 einen kompletten Ortswechsel mit Wohnungsaufgabe und Familienaufgabe gemacht um 100 km weiter ein neuen Start zu machen! Klasse wie sich das nun entwickelt habe! Was soll ich nun machen?? Ist das alles so Rechtens was mein Ex Chef dort macht? HILFE

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31 Antworten
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#1
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@copo2904

erstmal zur kündigung. was steht dazu im av?

hattest du die probezeit verlängerung unterschrieben?
der mietvertrag wurde gekündigt? vom chef?

woher weißt du, dass der ag den neuen vermieter angerifen hat?

sunbee

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#2
 Von 
copo2904
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

In dem AV steht nur die Reguläre Probezeit bis 30.09.05 nichts weiter dazu erwähnt wie verlängerung oder ähnliches!
Ja Probezeitverlängerung mußte ich sogar unterschreibn, bevor ich das tat fragte ich ob ich Rechtsbeistand erst befragen kann, dieses wurde beneint und eine aussage dazu kam wenn ich nicht sofort unterschreiben würde, könne ich gehen und das vor Zeugen!
Der Vermieter bezüglich derneuen Wohnung hatte es heut im tel. Gespräch erwähnt mit meinem Ex Chef!Ich habe für die Wohnung die ich derzeit hier bewohne nicht mal einen Mietvetrag, nachdem ich von dem neuen Vermieter Handschlagmäßig die Zusage hatte, habe ich schriftlich eine Auflösung der Wohnung geschrieben mit der Begründung das mein Ex Chef die Idee hatte den neuen Vermieter mal anzusprechen wegen der Wohnung! Dieses habe ich auch in den Brief geschrieben das ich seine Idee aus kostengründen umsetzen möchte!

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#3
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@copo2904

HÄ?

der neue vermieter hat es wem gesagt? also, wenn er es dir schriftlich gibt, dass der chef sonstwas über dich erzählt hat, kannst du das doch klarstellen. außerdem würde ich mir schriftlich beim ag verbitten, solche anrufe zu tätigen, mit der androhung einer strafanzeige.

was steht also zur kündigung im av?

sunbee

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#4
 Von 
copo2904
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Der neue Vermieter sagte es mir selbst am Telefon bez. Wohnung!
Im AV steht nur drin das nach Probezeit jederzeit der Vertrag gelöst werden kann oder stillschweigend verlängert sich der AV.
Was ich nur nicht verstehe ich würde gekündigt, am man macht theater das ich Inventur nach der Kündigung nicht gemacht habe!

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#5
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@copo2904

wurde die kündigungsfrist aus dem av eingehalten? welcher grund steht in der kündigung? wie wirft er dir vor, dass du verantwortlich bist für fehlbeträge?
wieviel mitarbeiter hat die firma?

wenn du gekündigt bist, brauchst du darüber hinaus NICHT arbeiten. da kann der ex ag theater machen wie er will

was die wohnung und die verleumdungen(?) des ex ag betrifft, würde ich mich mit händen u.füßen dagegen wehren. also ein einschreiben mit der aufforderung an den ex ag sofort jede einmischung ins privatleben zu unterlassen, sonst die androhung von strafanzeige.

sunbee

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#6
 Von 
copo2904
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja leichter gesagt als getan, mein Ex AG war gerade bei mir und bat zu einem Gespräch! Er bedauerte es mich entlassen zu müssen und ach was da nicht alles gefallen ist gerade! Lächerliches entschuldigen mit Worten! Ja ich habe ihm das gesagt das er sich in mein Privatleben nicht einzumischen hat, zudem habe ich gerade noch einen Zeugen gehabt der das Gespräch mitverfolgt hat! Problem ist jetzt das er ab 02.02.06 meine Wohnung an jemanden weiter vermietet hat und ich aus der Wohnung ausziehen müsse! Es wird immer besser, ich glaube ich bin echt in einem Kinofilm! Der EX AG dreht und wendet sich in allen seinen Worten so das er selbst schon totla durcheinander ist! Ich solle jetzt für Ihn arbeiten bat er mir an aber als selbständige mit Gewerbe! Lächerlich denn das wird ihm 1. zu teuer wenn ich Ihm re. schreibe und dann denke ich müßte ich mein Geld irgendwann von ihm einklagen! Mein Gefühl sagt mir soetwas! Ich denke das er mich damit erst mal in eine Hoffnungs- Situation lenken wollte! Aber auf solche Krummen Dinge lasse ich mich nicht ein! Hinterher bin ich wiedermals die Schuldige und habe das leid zu tragen!Ich habe meinem EX AG erwähnt das ich Ihn Anzeige wenn er weiter so dummes verbreiten würde und ich nicht mal rücksichtslos sein würde! Ich habe Ihm auch gesagt das ich über Leichen gehen kann wenn ich will! Danach verstummte er und fand nicht mal eine antwort darauf hin!Aber echt ich komme mir vor wie in einem Kindergaten! Mal sehen was noch so alles passiert! Mich wundert langsam nichts mehr!

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#7
 Von 
copo2904
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Bezüglich Kündigungsfrist wärend der Probezeit! Er hat mir das Kündigungsschreiben am 20.12.05 vor Zeugen im Büro überreicht!
Dort steht nur drin das ich nicht nach der Probezeit weiter beschäftigt werden kann und ich mich unverzüglich bei der Agentur für Arbeit zu melden habe!
Im AV standt nichts von verantwortung oder gf drin! Dieses würde mir nur auferteilt mündlich von dem ich nichts wuste! Dieses hat aber der EX AG gerade bestätigt das er meine betietelung falsch wiedergegeben hat! Genau so die Sachem mit der Inventur! Ich wäre verpflichtet gewesen diese noch durchzuführen das hätte man mir mündlich am 28.12.05 mitgeteilt, so die aussage vom AG! Von dieser Aussage hörte ich gerad das erste mal! Die Firma hat 18 Mitarbeiter insgesamt auf 2 Fialen! Elektrofachgeschäft Electronicpartner! Hier wird gemoppt was das Zeug her gibt! Fehlbestände und Fehlbeträge wirft er mir vor da ich die Einzige war die Waren eingepflegt hat bezw. der Auzubi und noch ein kollege! Aber diese beiden schoben ständig fehler auf mich!
Ich habe seit geraumer Zeit dem Chef mitgeteilt das ständig Ware fehlt sowie Geld aus der Kasse! Da ich keinen Firmenschlüssel hatte sondern mein Kollege der auch als erster morgens im Betrieb war und als letzter abens ging kann nur dieser in frage kommen! Ich habe für mich selbst die Kasse morgens und Abens gezählt und dabei hatte ich ständig Differenzen immer krumme beträge! Der Ex AG hat selbst plötzlich in der kasse einen 50 € Schein zusammengeknüllt gefunden! Nur komisch, ich war zu dem Zeitpunkt nicht mehr da! Aber trotzdem wird mir dieses noch nachgetragen! Zudem gibt es ja noch Videoüberwachung! Aber EX AG hat keine lust diese sich anzugucken! Aber das soll auch nicht meine Sorge sein!

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#8
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

Hallo,

die ganze Sachverhaltsdarstellung ist ziemlich wirr und nur sehr schwer zu verstehen. Trotzdem mal der Versuch den einen oder anderen Hinweis zu geben:

1. Die Kündigung erfolgte schriftlich am 20.12.05 mit Wirkung zum 31.12.05. Du hast nach wie vor nichts dazu geschrieben, was für eine Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Diese dürfte m.E. aber zumindest 14 Tage betragen und wäre somit nicht eingehalten. Eine Kündigung wäre demzufolge erst zum 31.01.06 möglich gewesen.

2. Wenn du durch Zeugen nachweisen kannst, dass Deine Zustimmung zur Probezeitverlängerung nur auf Grund der Drohung mit ansonsten sofortiger Kündigung zustande gekommen ist, dann dürfte diese Probezeitverlängerung m.E. unwirksam sein. Du warst somit nicht mehr in der Probezeit und eine Kündigung wäre nur mit entsprechender Begründung möglich. Ich würde an Deiner Stelle umgehend einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen und Kündigungsschutzklage erwägen. Achtung! Die Frist für eine solche Klage beträgt 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung. Die Klage muss also bis spätestens zum 10.01.2006 beim Gericht eingegangen sein. Du darfst hier keine Zeit mehr verlieren.

3. Auch wenn es schon gesagt wurde: Wenn Dir zum 31.12.05 gekündigt wurde, dann brauchtest Du über diesen Zeitpunkt hinaus nicht mehr für Deinen AG zu arbeiten. Auch wenn der Dir eine anderslautende Anweisung gegeben haben sollte.

Jetzt versuch mal bitte, den Sachverhalt zu sortieren und nimm dann umgehend Kontakt mit einem RA auf. Wie gesagt, Dir bleibt da keine Zeit mehr. Bezüglich der Kosten solltest Du Dir dabei keine allzu großen Sorgen machen. Wenn du die nicht tragen kannst, gibt es soetwas wie Prozesskostenhilfe. Auch dazu wird der Anwalt Dich beraten.

Viel Erfolg

Axel

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#9
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@copo2904

bitte sofort zum anwalt, wenn die ma angabe und die fristangabe stimmt, hast du kündigungsschutz.

lass mal all die nebenschauplätze weg und beachte was @axel k schreibt.
bitte nix mehr mündlich mit dem ag!

sunbee

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#10
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Anwalt für Arbeitsrecht!

Meines Erachtens ist entweder durch das arbeiten im Januar das Arbeitsverhältnis gar nicht beendet (da über den - vermutlich eh falschen - Kündigungszeitpunkt gearbeitet wurde) oder ein neues entstanden (wieder mit entsprechender Kündigungsfrist, die allerdings nicht mehr 14 Tage sein dürfte lt. Gesetz, da 6 Monate um).

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#11
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@venotis
ja, aber es muß von @copo etwas strukturiert werden, dann sehen wir klarer...

sunbee

sonderangebot: graue bärte für nur 1,99€ das stück bei rudi s resterampe ;)

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#12
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
ja, aber es muß von @copo etwas strukturiert werden, dann sehen wir klarer...


Vielleicht war das ja schon die strukturierte Variante? ;)

quote:
sonderangebot: graue bärte für nur 1,99€ das stück bei rudi s resterampe


Ob rudi mir nen Sonderpreis macht, wenn ich gleich 1000 Stück nehme? *grübel*

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@venotis

wenn du mir sagst, was du mit 1000 st willst, versuch ich rudi rumzukriegen runterzugehen...


sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

@sunbee

*flüster* für 2.99 weiterverkaufen ... ;)

... oder ich geb in Zukunft jedem, der mir einen alten Witz erzählt, einen davon (wenn er die Symbolik nicht versteht, kann ers ja dann als Weihnachtsmannbart verwenden)

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#15
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@venotis

psss, kosten doch nur 99cent...;)

sunbee

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#16
 Von 
copo2904
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Also bezüglich Kündigung steht im AV nur etweder die Fristien die ja gesetzlich bekannt sind!
Meine Probezeit sollte regulär zum 30.09.05 enden und am 22.09.05 hat man diese Schriftlich verlängert ohne sich daran zu halten das der AV eigentlich durch eine Änderungskündigung ersetzt werden müsste! So meine meinung!
Mein EX AG ließ gestern durchklingen das er es vermeiden will rechliche Schritte zu tätigen. Er würde sich leiber im Ruhigen trennen! Aber so woe im Vortext erwähnt, dieses ist schon die Strukturierte Version!Eigentlich hat er doch einen Stillschweigenden Vertrag gemacht, nach dem ich bis zum 04.01.06 eine AU vom Arzt hatte, hat er das ja somit auch schon hingenommen und erfragen lassen wann ich denn wieder fit wäre! Also für mich ist es auch so als hätte ich einen Stillschweigenden AV! Ja eine RA habe ich schon im Visir! Ich werde den Fall zum A Gericht führen!

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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
copo2904
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Also in meinem AV steht wort wörtlich dirn: Für die Kündigung des Arbeitsverhältnis gelten außerhalb der Probezeit die vertraglichen Kündigungsfristen!
2. Eine fristlose Kündigung gilt gleichzeitig vorsorglich als fristgemäße Kündigung zum nächstmöflichen Termin.
3. Der AG behält sich das Recht vor, dem AN ab Ausspruch der Kündigung- gleichgültig von welcher Seite und aus welchem Grund diese Erfolgt- bis zum Ablauf der KÜ Frist und ggf. bis zur endgültigen Feststellung der Rechtsmäßigkeit der KÜ von der Arbeit freizustellen. Bis zum Ablauf der KÜ Frist werden die Bezüge grundsätzlich weiterbezahlt. Mit dieser Freistellung werden etwa bestehende Urlaunsansprüche abgegolten.
4. Das AV endet, ohne das es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Monats, in dem der AN das 65. Lebensjahr vollendet hat oder in dem der Bescheid über die Bewilligung der Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsrente zugestellt wird. Der AN hat den AG von der Zustellung des Rentenbescheids unverzüglich zu unterrichten. Beginn dieser Rente erst nach der Zustellung des Rentenbesch., so endet das Anstellungsverhältnis mit Ablauf des Tages vor Rentenbeginn.
Dieses steht in meinem AV von 1 bis punkt 4!

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0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
copo2904
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Auf der Ersten seite meines AV steht noch ein Satz: Wärend der Probezeit kann das AV beiderseits unter Einhaltung der Vertraglichen KÜ-Frist, falls dort keine Frist vorgegeben ist, mit einer Frist von 2 Wochen, gekündig werden!

Also ist doch klar das er diese Frist nicht eingehalten hat!

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#19
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

quote:
...mit einer Frist von 2 Wochen, gekündig werden!

Also ist doch klar das er diese Frist nicht eingehalten hat!


Vollkommen richtig. Dennoch bleibt die Kündigung bestehen und ist wirksam, wenn Du Dich nicht innerhalb der genannten 3-Wochen-Frist dagegen mit einer Kündigungsschutzklage wehrst. Nach Ablauf dieser Frist hast Du keinerlein Handhabe mehr gegen den AG. Verlass Dich nicht auf irgendwelche schwammigen, mündlichen Zusagen des AG. Wenn dieser nicht mehr an seiner Kündigung festhalten will, dann soll er diese umgehend schriftlich zurück nehmen und erklären, dass der Arbeitsvertrag in seiner ursprünglichen Form bestehen bleibt. Ansonsten musst Du spätestens am Dienstag Klage beim Arbeitsgericht einreichen, wenn Du Deine Rechte wahren willst.

Nochmals: Jegliche mündliche Zusicherung des AG ist wertlos, wenn Du diese nicht beweisen kannst. Zeugen sind als Beweis nur bedingt tauglich, weil mann letztendlich nie weiss, wass diese im Falle eines Rechtsstreites tatsächlich aussagen werden. Darum alle Vereinbarungen nur schriftlich.

Und noch eines zum Abschluss: Wenn der AG versucht, durch irgendwelchte mündlichen Zusagen auf Zeit zu spielen, dann reich trotzdem die Klage ein. Wenn Du dann einen neuen Arbeitsvertrag erhälst, kannst Du die Klage immer noch zurück nehmen.

Gruss,

Axel


NS: Wenn diese Sache dann ausgestanden ist, solltest Du Dir überlegen, ob sich nicht der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung lohnt. Dann brauchst Du Dir in änhlichen Fällen zukünftig zumindest keine Gedanken über eventuelle Anwalts- und Gerichtskosten zu machen.;)




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"Was Du nicht willst, dass man Dir tut, dass füg auch keinem anderen zu. "

-- Editiert von AxelK am 07.01.2006 12:07:41

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
copo2904
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Zum Vorteil Axel, ich habe eine Rechtschutzversicherung von daher mache ich mir da keine Sorgen! Nur der EX Chef läßt laufend über andere verlauten das er blos kein rechtsstreit will! Weißt Du was, das hört sich so für mich an als plage dem EX Chef das schlechte gewissen! :( Warum erzählt er sonst laufend Leuten wie meinem Freund der ebenfalls in diesem Betrieb beschäftigt ist, ihm das er nicht will das ich Rechtsschritte einleite! Naja ich gehe jedenfalls diesen Weg an!

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0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

Natürlich plagt ihn das schlechte Gewissen, weil er ganz genau weiß, dass er nicht einmal die Kündigungsfrist eingehalten hat.

Und wenn Du sogar Rechtsschutz hast, dann gilt natürlich umso mehr; sofort ab zum Anwalt.

Gruss,

Axel

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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@copo

wie @axelk schon schreibt, unbedingt montag zum anwalt!!!!

sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
copo2904
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Allerseits!

Also ich war heute morgen gleich beim Anwalt!
Dieser meinte es sieht schlecht aus zu klagen!
1. Die Kündigung ist wirksam und Fristgerecht!
2. Die Probezeitverlängerung ist von mir anerkannt mit meiner Unterschrift, da ich dieses ja getan habe in Form von: Schreiben am .... Empfang genommen! Somit auch rechtswirksam!
3. Da ich am Inventurtag nicht im Betrieb war sondern Krank war habe ich somit auch keinen Stillschweigenden Vertrag seitens AG!

Und ehrlich gesagt habe ich das Gefühl der Anwalt hatte keine Lust mich zu vertreten! Das ganze Gespräch dauerte 15 min! Und er rechnet mit meine RE Versicherung ab!

Was soll ich tun! Kurz gefasst bin ich doch echt gearscht worden vom EX AG

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0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

zu 1. dann hat sich der Anwalt vermutlich den Vertrag angeschaut und etwas darin gesehen, was wir hier micht wissen (vielleicht gilt ja ein Tarifvertrag)
zu 2. Kann ich nichts sagen, da ich jetzt nicht nochmal den ellenlangen thread durchlese um zu erkunden, ob du das irgendwo erwähnt hattest.
zu 3. kann man nichts machen, wenn du dort gearbeitet hättest bei der Inventur, dann wäre zumindest das Arbeitsverhältnis nicht zu ende.

Da der Anwalt vom Fach ist und vermutlich deine Unterlagen gesehen hat und deine Aussage dazu hat, geht da wohl nichts mehr.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
copo2904
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja also zu 2. ja ich hatte es zuvor schon erwähnt gehabt! Man hat meine AU Krankenmeldung ja angenommen und gemeint das ich hoffendlich bis ende vergagender Woche wieder im Dienst wäre! Und das war ich am Donnerstag ja nach meiner Kündigung! Dieses erwähnte und erzäühlte ich dem RA auch aber dieser meinte, das es meine Sache wäre unendgeltlich zum Dienst zu fahren!
Diese Antworten vom RA waren echt komisch und mein Gefühl sagt mir das estwas nicht stimmen kann! Will noch mal morgen gleich einen andere RA aufsuchen! Doppelt hält besser!

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

So sehr ich auch die äußerst qualifizierten und kompententen Beiträge von @venotis, insbesondere hier im Forum Arbeitsrecht, schätze, hier bin ich anderer Meinung.

copo2904 schrieb:

1.

quote:
Also in meinem AV steht wort wörtlich dirn: Für die Kündigung des Arbeitsverhältnis gelten außerhalb der Probezeit die vertraglichen Kündigungsfristen!


Die Kündigungsfristen sind demzufolge, da nichts weiter geschrieben wurde, im Vertrag aber gar nicht geregelt. Insbesondere ist keine besondere Frist während der Probezeit vereinbart worden. Somit gelten m.E. die gesetzlichen Kündigungsfristen, und die beträgt während der Probezeit zwei Wochen. Somit wurde die Kündigungsfrist nicht eingehalten, es sei denn, @copo hat uns hier etwas verschwiegen.
Zur eventuellen Geltung eines Tarifvertrages wurde bisher nichts gesagt. Aber, gibt es denn überhaupt Tarifverträge, in denen Kündigungsfristen von weniger als zwei Wochen vereinbart sind?

2.
quote:
Die Probezeitverlängerung ist von mir anerkannt mit meiner Unterschrift, da ich dieses ja getan habe in Form von: Schreiben am .... Empfang genommen!


Wenn das tatsächlich so und in diesem Wortlaut unterschreiben wurde, dann ist diese Aussage

quote:
Somit auch rechtswirksam!


m.E. völliger Unsinn, da hier lediglich eine Empfangsbestätigung unterschrieben und kein inhaltliches Einverständnis abgegeben wurde. Außerdem bleibt auch die Frage, ob eine Willenserklärung (hier Einverständnis zur Probezeitverlängerung), welches unter der Drohung mit sofortiger Kündigung (fast schon eine Nötigung) zustande kommt, überhaupt rechtswirksam ist. Letztendlich muss dieses zwar ein Gericht entscheiden und dabei spielt dann die Beweislage eine wichtige Rolle (Zeugen sind ja angeblich vorhanden), dennoch bleibt zunächst die Möglichkeit der Anfechtung (§123BGB).

Einzig der Aussage des Anwalts, dass auf Grund der AU kein stillschweigender Vertrag zustande gekommen ist, stimme ich zu.

Allerdings fehlt mir jetzt eigentlich - auf Grund des morgigen Fristablaufes - eigentlich so die richtige Idee, was hier noch getan werden kann. Hat copo eigentlich die Möglichkeit, direkt zum Arbeitsgericht zu maschieren, und die Klage dort quasi mündlich einzureichen? Vielleicht sogar mit der Möglichkeit, die entsprechende Klagebegründung nachzureichen? Damit könnte man vielleicht Zeit gewinnen, um sich doch noch einen komptetenden Anwalt zu suchen, bzw. sich zumindest eine zweite Meinung einzuholen. Ich würde hier jedenfalls noch nicht aufgeben.

Gruss,

Axel


Jetzt hat sich mein Beitrag mit dem letzten von copo2904 überschnitten.

Also nochmal und zum besseren Verständnis: Du warst also am Do., 05.01.06 zur Arbeit, richtig? Und wie hat Dein Chef reagiert? Hat er Dich arbeiten lassen, oder nach Hause geschickt? Warst Du am Freitag auch arbeiten? Wenn Du diese Fragen mit ja beantwortest, dann ist m.E. ein stillschweigender Arbeitsvertrag zustande gekommen und die Kündigung hinfällig.

Die Idee, einen zweiten Anwalt auszusuchen halte ich für richtig. Bitte such Dir einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Viel Erfolg.

Axel


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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

-- Editiert von AxelK am 09.01.2006 19:06:22

-- Editiert von AxelK am 09.01.2006 19:10:38

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
copo2904
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja ich war am 05.01. arbeiten, mein Ex Chef hat mich voll durch arbeiten lassen! Nur am Telefon hat er zu dem Kollegen gesagt das er mich nicht mher sehen will, aber das war auch schon alles! Bezüglich Kündigung habe ich in den Vortexten von mir genau die Sätze meines AV bekannt gegeben! Ich habe nichts verschwiegen!!! Wenn ich etwas verschweigen würde würde ich hier nicht so verzweifelt nach hilfe und anregungen suchen!

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0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
copo2904
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Axel!

Am Freitag war ich nicht arbeiten! Ja ich muß gleich morgen früh nach dem Gericht suchen wo ich da hin muß!??????
ANsonsten bekomme ich bestimmt noch Daten heraus wo der nächste Anwalt für Arbeitsrecht sitzt! Ja die Zeit wird verdammt eng!:-(

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0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

Am besten ruf erst mal bei dem Gericht an, und frag, ob das überhaupt so möglich ist, wie ich geschrieben habe. Das war nämlich nur so eine Idee von mir, ohne zu wissen, ob das überhaupt geht.

Vielleicht schreibt ja auch noch jemand was dazu.

Gruss,

Axel

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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

@Axel, das mit den vertraglichen Kündigungsfristen macht aber gar keinen Sinn, wenn es keine vertraglichen Kündigungsfristen gibt.

Dann bleiben nur noch die gesetzlichen Fristen oder es gilt (zufälligerweise) ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag.

Und ja, es gibt durchaus Tarifverträge, die während der Probezeit (und auch darüber hinaus) kürzere als die gesetzlichen Kündigungsfristen regeln. (siehe die einschlägigen TV der Zeitarbeitsbranche).

Man kann die Klage auch ohne Anwalt beim Arbeitsgericht einreichen.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

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