Kündigung - Abrechnung

4. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
gmohr
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung - Abrechnung

Hallo ,ich bin neu hier und habe eine brennende Frage.
Ich hatte bis vor einem Monat einen Nebenjob ohne Vertrag.Der Vertrag wurde mündlich ausgesprochen.(Sie können bei uns arbeiten)Nach einiger Zeit stellte sich heraus das ich immer mehr auf der Abrechnung stehen hatte als was ich verdient hatte und somit wurde die Abrechnung an meinen Harz 4 Geld mit angerechnet was klar ist.Dies habe ich mir 6 Monate gefallen lassen und habe dann auch mündlich gekündigt.Gestern rief mein Arbeitgeber bei mir zu Hause an und verlangte eine schriftliche Kündigung.Meine Frage,muß ich die Kündigung schreiben obwohl kein Vertrag bestand??Habe auch keine Sperre Vom Arbeitsamt bekommen.Ich bitte um Antwort.Danke

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Line
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 153x hilfreich)

Hallo gmohr,

ein Arbeitsverhältnis muß man immer schriftlich kündigen, unabhängig davon, ob es einen Arbeitsvertrag gibt oder nicht. Aber kannst Du das Geld, das auf der Abrechnung stand nicht nachfordern? Das stünde Dir doch zu, oder?

Gruß

Line

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#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... dieses alte märchen 'ich habe keinen vertrag'. natürlich hast du einen vertrag - einen mündlichen. der ist nicht deswegen schlechter, weil er nicht schriftlich fixiert ist. (du gehst täglich mündliche verträge ein, schon wenn du dir eine wurstsemmel kaufst).

... kündigungen bedürfen dagegen seit geraumer zeit immer der schriftform - schon um missverständnisse zu vermeiden als auch aus der emotion heraus gesagtes.

m.a.w.: mündliche verträge gelten wie schriftliche auch - in wenigen ausnahmefällen schreibt der gesetzgeber die schriftform vor als konstituierendes merkmal.

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#3
 Von 
gmohr
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bedanke mich bei allen die geschrieben haben.Ich dachte wirklich das ich keine schriftliche Kündigung schreiben muß.Nun weiß ich es besser.Danke

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